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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0258/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2019 in der beratenen Fassung.

 

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Sachverhalt:

Die Verwaltung legt dem Rat mit dieser Vorlage den Haushalt für das Planungsjahr 2019 vor.

 

In der ersten Planstufe des Haushaltsaufstellungsverfahrens wurden die finanziellen Auswirkungen durch die Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe an den Landkreis Celle dargestellt. Anschließend erfolgten die eigentlichen Mittelanmeldungen durch die Produktverantwortlichen. Diese wurden im Ergebnishaushalt durch Vorgabewerte des Verwaltungsvorstandes und des Fachdienstes Finanzwirtschaft gesteuert.

 

In die Planaufstellung 2019 sind alle bekannten und zuverlässig bewertbaren finanzwirtschaftlichen Parameter unter Gesichtspunkten kaufmännischer Vorsicht eingeflossen. Die Herausforderungen und Prämissen des Aufstellungsverfahrens können dem beigefügten Vorbericht entnommen werden. Sich im Beratungsverlauf ergebende Veränderungen sind vor der finalen Beschlussfassung einzuarbeiten.

 

Der Ergebnishaushalt 2019 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 2,0 Mio.€. Im Verlauf der mittelfristigen Finanzplanung sinkt dieser ab und im Jahr 2022 kann ein Überschuss von 1,6 Mio. € ausgewiesen werden.

 

 

Da der Haushalt wiederholt nicht ausgeglichen werden kann, ist erneut die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) erforderlich geworden. Das HSK 2019 wird in einer gesonderten Beschlussvorlage zu den Haushaltberatungen vorgelegt. Eine Rückschau auf das HSK 2018 findet sich im Vorbericht.

 

Trotz massiver Anstrengungen konnte im investiven Bereich das Ziel einer Netto-Neuverschuldung von Null nicht erreicht werden. Allein die Fortführung begonnener Maßnahmen führt bereits zu einer Neuverschuldung. Dies hat zur Folge, dass der Gestaltungspielraum hinsichtlich neuer Investitionen deutlich eingeschränkt ist. Für weitere Maßnahmen wurde nur ein Mindestbetrag veranschlagt, der die Erfüllung der Pflichtaufgaben sicherstellt. Daraus resultiert eine Neuverschuldung in Höhe von 4,1 Mio. €. Das gleiche betrifft die Folgejahre. Das Investitionsprogramm ist in der mittelfristigen Finanzplanung mit 8,8 Mio. € überzeichnet. Inwieweit dieses Programm genehmigungsfähig ist, bleibt abzuwarten.

 

Als Anlagen erhalten Sie den Entwurf des Haushaltplanes 2019 mit

  • dem Vorbericht
  • dem Gesamtergebnisplan 2019 (Einbringung)
  • den Oberzielen
  • den Fachzielen
  • dem Teilhaushaltsplan
  • dem IV-Programm
  • dem Stellenplan
  • der Haushaltssatzung.

 

 

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Anlagen

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