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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0290/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.228.231,48 €, für die Erstattung der gewährten Zuwendung durch die N-Bank für das Gewerbegebiet Altenhagen /Nord.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben: Ausbau Galgenberg - entfällt- /

Einsparungen bei den Planungskosten Hochbau / Tiefbau IV-Controling.

 

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Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund zahlreicher Unternehmensanfragen nach freien Gewerbeflächen, die das damalige Gewerbegebiet Kolkwiesen in Wietzenbruch aufgrund seiner damals wenig nachgefragten Lage allein nicht bedienen konnte, wurde 2010 entschieden, das Gewerbegebiet Altenhagen/Nord zu entwickeln. Zuständig waren für die Planung Fachdienst (FD) 60 Stadtentwicklungsplanung, für die Erschließung FD 66 Tief- und Landschaftsbau sowie für die Vermarktung FD 80 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 25.11.2011 wurde erfolgreich eine Förderung der NBank für das Gewerbegebiet aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 1.284.000,00 Euro eingeworben, was 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von 2.568.062,00 Euro entsprach. Aufgrund eines Teilwiderrufes vom 07.10.2013 reduzierte sich der Zuwendungsbetrag auf 1.008.231,48 Euro. Grund hierfür war eine Verringerung der veranschlagten Gesamtausgaben sowie in geringem Maße eine nachträglich festgestellte Nichtförderfähigkeit einzelner Ausgabeposten.

 

Mit Datum vom 09.02.2018 erbat die NBank von der Stadt Celle die Übersendung eines aktuellen Zwischenbelegungsnachweises für das Gewerbegebiet Altenhagen/Nord. Aufgrund der konstant hohen Nachfrage konnte nach Rücksprache bereits ein Endbelegungsnachweis geführt werden, da der Kaufvertrag für das letzte Grundstück am 15.03.2018 unterzeichnet wurde und das Gewerbegebiet damit voll belegt ist. Der Endbelegungsnachweis wurde durch FD 80 erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt testiert. Die Übersendung der Unterlagen erfolgte am 20.04.2018.

 

Mit Schreiben vom 26.06.2018 teilte die NBank der Stadt Celle mit, dass mit dem Gewerbegebiet Altenhagen/Nord Überschüsse von insgesamt 1.172.524,82 Euro erwirtschaftet wurden. Gemäß den besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides ist der gewährte Zuschuss um den übersteigenden Teil zu kürzen, soweit der Verkaufspreis die Kosten für den Grundstückserwerb, zuzüglich des Eigenanteils des Trägers an den Erschließungskosten überschreitet. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Kürzung des Zuschusses durch die NBank in voller Höhe, zuzüglich Zinsen und der Kosten des Verfahrens entsprechend den § 1, 5 und 9 des NVwKost.

 

Kosten

   1.001.924,71 Euro (Grunderwerbskosten)

+ 1.014.538,25 Euro (Erschließungskosten/andere förderfähige Kosten)

 

= 2.016.462,96 Euro (förderfähige Ausgaben nach Verwendungsnachweisprüfung)

 

Finanzierung des Vorhabens mit 50 % Förderung:

1.008.231,48 Euro (Zuschuss NBank)

1.008.231,48 Euro (Eigenanteil Stadt Celle)

 

Berechnung des Überschusses:

   1.643.835,00 Euro (Verkaufserlöse)

+ 1.538.846,01 Euro (Erschließungsbeiträge)

-  1.001.924,71 Euro (Grunderwerbskosten)

-  1.008.231,48 Euro (Eigenanteil an den Gesamtkosten)

= 1.172.524,82 Euro (Überschuss)

 

Eine eingehende Prüfung der Fachdienste 80 (Wirtschaftsförderung und Kommunikation), 66 (Tief- und Landschaftsbau) und 30 (Recht) hat keinen Spielraum für Einsprüche gegen das Berechnungsergebnis der NBank ergeben.

 

Der erzielte Überschuss kam aufgrund einer im Vorfeld nicht absehbaren, vergleichsweise kostengünstigen Erschließung, einer sehr erfolgreichen Vermarktung der Grundstücksflächen und trotz einer Förderung ansiedlungswilliger Unternehmen in Form einer Preisbildung am unteren Ende der Bodenrichtwerte der Gewerbegebiete nördlich der Aller zustande. Der durch die Verwaltung vorgeschlagene und durch den Rat der Stadt Celle am 22.03.2012 beschlossene de facto Kaufpreis in Altenhagen/Nord lag bei 15,00 €/m² zzgl. Erschließung 12,834 €/m², in Summe 27,83 € pro m² erschlossenes Bauland. Dies reichte in Summe jedoch nicht aus, um die der Stadt zugeflossenen Fördermittel im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vollständig an die

Unternehmen weiterzureichen. Eine weitergehende Vergünstigung des Quadratmeterpreises hätte hingegen voraussichtlich zu einem Kaufpreis unter dem haushaltsrechtlich zulässigen Verkehrswert gelegen. Einer Förderung des Gewerbegebietes hätte aus heutiger Sicht also nicht bedurft.

 

Mit Schreiben vom 10.09.2018 hat die Stadt Celle die Rückforderung gegenüber der NBank akzeptiert. Ausweislich des Kostenaufstellungsbescheids der NBank vom 20.09.2018 ergeben sich zusätzliche Kosten des Verfahrens nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) i.H.v. 10.000 Euro. Die Gesamtsumme der Rückforderung inklusive Kosten des Verfahrens beläuft sich somit 1.018.231,48 Euro.

 

Der zu erstattende Betrag ist ab dem Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung bis zum Zahlungseingang bei der NBank mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Über die Höhe der Zinsen erhält die Stadt nach Eingang des zurückzuzahlenden Betrages einen gesonderten Bescheid. Nach erster grober Einschätzung der NBank dürfte der Betrag sich etwa im Bereich 210.000 Euro bewegen. Der Beginn der Zinszahlung wurde nach Berechnung der NBank für den 14.11.2013 durch Wertstellung des Verkaufs eines Grundstücks im Gewerbegebiet ausgelöst. Die Verkaufserlöse aller bis dahin verkauften Grundstücke überstiegen ab diesem Datum den zuerkannten Förderbetrag. Eine Verkürzung des Zinszeitraums ist seitens der NBank nicht verhandelbar.

 

Insgesamt ergibt sich für das Gewerbegebiet Altenhagen/Nord somit nach Abzug aller Rückforderungen vorbehaltlich ein Verlust von ca. 45.700 Euro aufgrund der zu leistenden Zinszahlung. Hinzukommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro.

 

Als Konsequenz dieses Vorgangs wird seitens der Verwaltung derzeit die Etablierung von Strukturen einer zentralen Fördermittelkoordinierung bei der Wirtschaftsförderung geprüft. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen                            X

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

Ausbau Galgenberg (entfällt)

Planungskosten Tiefbau IV-Controling 1-3

Planungskosten Hochbau IV-Controling 1-3

 

 

                                          1.228.300,00

 

541000 - 7872007         -    1.077.704,25

541000 - 7872070         -       125.000,00 

111200 - 7871064         -         25.595,75   

 

 

 

Auswirkung für Integration:

Keine

 

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