Beschlussvorlage - BV/0304/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 39 Wce der Stadt Celle "Feuerwehrgerätehaus Westercelle" im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Aufhebung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 23 Wce der Stadt Celle "Ohlhorstberg" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Beteiligt:
- 20 Finanzwirtschaft; Dezernat I
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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08.11.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.11.2018
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Westercelle
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 Wce der Stadt Celle „Feuerwehrgerätehaus Westercelle“ mit Aufhebung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 23 Wce der Stadt Celle „Ohlhorstberg“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3,3 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:ca. 6000 m²
geplante Nutzung:Mischgebiet
Die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Celle über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen Gestütsgeländes im Ortsteil Westercelle mit der Bezeichnung Nr. 23 Wce der Stadt Celle „Ohlhorstberg“ erfolgte am 18.06.1975 um unerwünschten Entwicklungen Einhalt gebieten zu können, da seinerzeit die Auflösung der Außenstelle des Landgestüts durch die Anlage des Gestütsgeländes in Adelheidsdorf bevorstand. Die Stadt Celle hat danach jedoch die ehemalige Grundstücksfläche des Landgestüts erworben und die Planungsabsichten zum Bebauungsplan Nr. 23 Wce seitdem nicht weiterverfolgt. Daher geht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 Wce einher mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 23 Wce vom 18.06.1975.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 39 Wce soll ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden und somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Westercelle wird prioritär im Feuerwehrbedarfsplan dargestellt. Die Hauptzufahrt zu dem Feuerwehrgerätehaus mit einer Fahrzeughalle für vier Feuerwehrfahrzeuge soll von der Hannoverschen Heerstraße aus erfolgen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 Wce, der im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden soll, umfasst die nördliche Teilfläche des Flurstücks 110/8 der Flur 3 der Gemarkung Westercelle und die östlich angrenzende Straßenverkehrsfläche der Hannoverschen Heerstraße. Die Fläche des Plangebiets ist bereits mit einer Reitanlage und einem Unterstellgebäude für einen Traktor zur Pflege der Reitanlagen bebaut.
Das Bauleitplanverfahren soll nach vorheriger Ausschreibung von einem noch zu beauftragenden Büro in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt werden. Das externe Planungsbüro soll auch die entsprechenden Gutachten zu den Belangen des Waldes, des Artenschutzes und des Immissionsschutzes beizubringen. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
IV | 511100.427143 | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
Plangrundlage des | 4000,00 | ||
| Bauleitplanes |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
IV | 541000.7872070 | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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| Vergabe d. Bauleitplanung | 25.000,00 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): |
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Höhe der geplanten Auszahlungen: |
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Geplante Projektdauer: |
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Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: |
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Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration: Nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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563,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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696,1 kB
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