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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0304/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Westercelle

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 Wce der Stadt Celle „Feuerwehrgerätehaus Westercelle“ mit Aufhebung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 23 Wce der Stadt Celle „Ohlhorstberg“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Westercelle

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3,3 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:ca. 6000 m²

geplante Nutzung:Mischgebiet

 

 

Die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Celle über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen Gestütsgeländes im Ortsteil Westercelle mit der Bezeichnung Nr. 23 Wce der Stadt Celle „Ohlhorstberg“ erfolgte am 18.06.1975 um unerwünschten Entwicklungen Einhalt gebieten zu können, da seinerzeit die Auflösung der Außenstelle des Landgestüts durch die Anlage des Gestütsgeländes in Adelheidsdorf bevorstand. Die Stadt Celle hat danach jedoch die ehemalige Grundstücksfläche des Landgestüts erworben und die Planungsabsichten zum Bebauungsplan Nr. 23 Wce seitdem nicht weiterverfolgt. Daher geht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 Wce einher mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 23 Wce vom 18.06.1975.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 39 Wce soll ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden und somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Westercelle wird prioritär im Feuerwehrbedarfsplan dargestellt. Die Hauptzufahrt zu dem Feuerwehrgerätehaus mit einer Fahrzeughalle für vier Feuerwehrfahrzeuge soll von der Hannoverschen Heerstraße aus erfolgen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 Wce, der im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden soll, umfasst die nördliche Teilfläche des Flurstücks 110/8 der Flur 3 der Gemarkung Westercelle und die östlich angrenzende Straßenverkehrsfläche der Hannoverschen Heerstraße. Die Fläche des Plangebiets ist bereits mit einer Reitanlage und einem Unterstellgebäude für einen Traktor zur Pflege der Reitanlagen bebaut.

 

Das Bauleitplanverfahren soll nach vorheriger Ausschreibung von einem noch zu beauftragenden Büro in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt werden. Das externe Planungsbüro soll auch die entsprechenden Gutachten zu den Belangen des Waldes, des Artenschutzes und des Immissionsschutzes beizubringen. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

511100.427143

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

Plangrundlage des

4000,00

     

     

Bauleitplanes

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

541000.7872070

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

Vergabe d. Bauleitplanung

25.000,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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