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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0315/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

        Den Anregungen der Niedersächsischen Landesforsten (Forstamt Fuhrberg) mit Schreiben vom 30.08.2018 wird nicht entsprochen

        Den Anregungen des Landkreises Celle mit Schreiben vom 17.08.2018 wird teilweise entsprochen.

        Den Anregungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Schreiben vom 19.07.2018 wird teilweise entsprochen

        Den Anregungen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 25.07.2018 wird nicht entsprochen

        Den Anregungen des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit Schreiben vom 21.08.2018 wird nicht entsprochen

        Den Anregungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) – Kreisgruppe Celle mit Schreiben vom 13,08.2018 wird nicht entsprochen

        Den Anregungen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) – Gruppe Stadt Celle mit Schreiben vom 16.08.2018 wird teilweise entsprochen

 

Die 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“ sowie die dazugehörige Begründung werden festgestellt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes: Groß Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 3,4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 12,0 ha

geplante Nutzungen:Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 den Beschluss zur Einleitung der 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“ gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 13.02.2018 bis 14.03.2018, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.02.2018 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis 14.03.2018 statt.

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 dem im Fachdienst 60 - Strategische Stadtentwicklung, Projekte und Liegenschaften - ausgefertigten Entwurf vom 23.05.2018 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 30.06.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 02.07.2018 bis 21.08.2018 durchgeführt.

Der Entwurf zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle lag mit der zuge­hörigen Begründung sowie wesentlichen, umweltbezogenen Gut­achten bzw. Stellungnahmen in der Zeit vom 10.07.2018 bis 21.08.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öf­fentlich aus.

Der Ortsrat Groß Hehlen wurde am 26.06.2018 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Der Geltungsbereich der 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle umfasst eine ca. 12 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Groß Hehlen. Der Änderungsbereich schließt an seinem westlichen Rand an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an und wird im Süden durch die Straße „Zur Hasselklink“, im Osten durch eine vorhandene Splittersiedlung und im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

 

Das vorliegende Plangebiet eignet sich gut für eine Wohn- bzw. Mischbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 GrH  überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Straße „Zur Hasselklink“ ist im Flächennutzungsplan als Straßenverkehrsfläche dargestellt und damit als eine Hauptverkehrsstraße eingestuft. Wohn- bzw. Mischgebiete sind aus dieser Darstellung nicht zu entwickeln.

 

Im Zuge der 99. Änderung des Flächennutzungsplans, die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH „Wohngebiet Im Tale“ durchgeführt wird, soll die Darstellung des Plangebietes von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen geändert werden.

 

Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Wohngebietes Im Tale, das im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden soll, beinhaltet etwa 100 bis 110 Baugrundstücke. Durch die Bildung unterschiedlicher Cluster mit jeweils variierenden Festsetzungen wird ein breites Spektrum an Bauwünschen abgebildet und zugleich ein städtebaulich harmonisches Baugebiet vorbereitet.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Durch die Flächennutzungsplanänderung selbst entstehen keine Kosten. Mit der Änderung werden jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen geschaffen, bei deren Planung und Umsetzung Kosten u.a. für den Ausbau der internen Erschließungsstraßen, der Infrastruktureinrichtungen und Kompensationsmaßnahmen anfallen. Investitionen in Infrastruk­turmaßnahmen werden durch die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung ausgelöst und werden dann entsprechend in den Haushalt der Stadt Celle eingestellt. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüber.

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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Anlagen

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