Beschlussvorlage - BV/0353/18
Grunddaten
- Betreff:
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Besetzung des Verwaltungsausschusses - Änderung bei der SPD-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt durch Beschluss fest, dass
a) Bürgermeister Dr. Jörg Rodenwaldt mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Verwaltungsausschusses abberufen wird.
b) Ratsherr Patrick Brammer mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Verwaltungsausschusses berufen wird.
Weitere Veränderungen bei der Besetzung des VA (inkl. Stellvertreter/innen) sind nicht vorgesehen.
Sachverhalt:
Ratsherr Brammer (Vorsitzender der SPD-Fraktion) hat schriftlich mitgeteilt, dass Bürgermeister Dr. Rodenwaldt nicht mehr Mitglied des Verwaltungsausschusses (VA) sein soll. Als Nachfolger ist Ratsherr Brammer benannt worden. Hierbei ist Folgendes zu beachten :
- Die Mitglieder des VA werden nicht – wie früher – für die Dauer der Wahlperiode berufen, sondern sie können von der Fraktion, die sie vorgeschlagen hat, jederzeit abberufen und durch andere Mitglieder ersetzt werden (Komm. Thiele, Ziff. 3 der Erl. zu § 75 NKomVG, § 75 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG).
- Der Rat hat die Veränderungen bei der Besetzung des VA durch Beschluss festzustellen (§ 75 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG).
- Wird ein Beigeordneter abberufen, der nach § 81 Abs. 2 Stellvertreter des HVB (= Bürgermeister) ist, verliert er auch automatisch diese Funktion. Eines gesonderten Beschlusses zur Abberufung als Bürgermeister bedarf es nicht. Die Abberufung aus der Funktion des Beigeordneten bedarf eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit (Komm. Thiele, Ziff. 4 der Erl. zu § 81 NKomVG).
Bezüglich des frei werdenden Postens als Bürgermeister ist folgende Regelung in der Hauptsatzung zu beachten:
§ 4 a Ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Nach § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat der Stadt Celle aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, die sie oder ihn vertreten u. a. bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung und bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses.
Der Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2016 unter TOP 13 den mehrheitlichen Beschluss gefasst, die Zahl der Bürgermeisterposten auf drei festzusetzen. Eine Reihenfolge bei den drei Bürgermeisterposten wurde nicht festgelegt. Dieser Beschluss hat weiterhin Gültigkeit, solange der Rat keinen Änderungsbeschluss fasst (Anm: hier wäre ein Beschluss mit einfacher Mehrheit ausreichend).
In der Sitzung am 02.11.2016 sind neben Beigeordneten Dr. Rodenwaldt auch Beigeordneter Gevers (im Wahlgang Nr. 1) und Beigeordnete Fiß (im Wahlgang Nr. 3) zur/zum Vertreter/in des HVB gewählt worden. Bürgermeister Gevers und Bürgermeisterin Fiß haben auch weiterhin die Stellvertretung inne; lediglich eine Nachfolge für Bürgermeister Dr. Rodenwaldt muss getroffen werden. Bei dieser Wahl können alle Fraktionen Vorschläge unterbreiten, der/die Kandidatin muss jedoch Beigeordnete/r sein. Ein/e Grundmandatsinhaber/in (Mitglied im VA ohne Stimmrecht) kann nicht gewählt werden.
Im Übrigen wird auf § 2 Abs. 2 Ziff. 1 a+b der aktuellen Entschädigungssatzung hingewiesen:
Daneben erhalten als monatliche Aufwandsentschädigung
1. |
die Bürgermeister/-innen |
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| a) bis zu zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter |
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| der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = je 220 Euro |
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| b) bei drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter |
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| der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = je 150 Euro. |
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