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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0365/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss schlägt vor, die diesjährige Sportlerehrung in der auf Seite 2 geschilderten Variante durchzuführen.

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Sachverhalt:

Bereits seit dem Jahr 2014 wurde auf Anraten der KGSt über eine Neukonzeption der Sportlerehrung nachgedacht. Der Rat der Stadt Celle hat Anfang 2015 die Ehrungskriterien verschärft, um die Anzahl der zu Ehrenden zu begrenzen.

Nach Einschätzung der Verwaltung wurde das neue Format positiv von den Anwesenden aufgenommen. Insbesondere die zügigere Abfolge der Ehrungen wurde als sehr gelungen erachtet.

 

Substanziell wurde jedoch nichts geändert, am eigentlichen Format wurde festgehalten.

 

So hat sich auch bei der letztjährigen Ehrung gezeigt, dass sich am zu ehrenden Personenkreis kaum etwas geändert hat; man sieht immer wieder die gleichen Akteure; über 90% wurden bereits mehrfach geehrt. Nach wie vor ist der Altersdurchschnitt beunruhigend hoch.

Manch einer bringt es zu einem wahren Ehrungsmarathon (1x Stadt, 1x LK, 1x örtliche Gemeinde, 1x „CZ“ und womöglich noch 1x „Celler Kurier“).

 

Der Oberbürgermeister hatte anlässlich eines Treffens zu den Nutzungsvereinbarungen mit den betroffenen Sportvereinen um eine Einschätzung betreffend einer Neuausrichtung der Sportlerehrung gebeten.

Dort ergab sich ein nahezu einhelliges Meinungsbild.

Die Sportlerehrung sei in die Jahre gekommen, sie müsse anders, bunter und jünger werden.

Zudem müsse auch nicht jedes Jahr eine solche Ehrung durchgeführt werden. Diskutiert wurde eine ein- bis zweijährige Pause, die für ein neues Konzept genutzt werden sollte.

Auch Teile der Ansprache des Oberbürgermeisters anlässlich der diesjährigen Sportlerehrung waren von einer Neukonzeption geprägt. Letztlich kann nur derjenige wirklich begeistern, der sich auch einmal auf neues Terrain wagt, Gewohnheiten ablegt und neue Standards setzt.

Vor diesem Hintergrund fanden Gespräche mit dem LK und der „Celleschen Zeitung“ im Hinblick auf eine gemeinsame Veranstaltung statt.

 

Weitere Denkansätze wären auch, die Ehrung in andere Formate einzubinden, bspw. in einen Empfang bei dem sich auch die Vereine präsentieren und für sich einen Mehrwert generieren könnten. Oder auch eine Ehrung auf ganz großer Bühne für die zwei besonders zu Ehrenden im Rahmen des Bürgerempfangs in der Union.

 

Momentan gibt es zu allen Überlegungen aber noch kein abschließendes Votum.

 

Übergangsweise schlägt die Verwaltung vor, eine bescheidene Ehrung direkt beim Oberbürgermeister mit den beiden besonders zu Ehrenden, erstmalig zu Ehrenden und jüngeren Sportler/- innen mit Ihren Trainer und Eltern durchzuführen.

 

Die zu Ehrenden bekämen dann eine Urkunde, ein besonderes Geschenk vom OB ausgehändigt - alles in lockerer, überschaubarer Runde -  siehe nachstehende Tabelle, z. B. im Oberstadtdirektorenzimmer im Alten Rathaus.

 

Vor Ort wären dann:

 

der Oberbürgermeister

Frau Dezernentin II

Herren FBL 3, FDL 54

die Mitglieder des Sportausschusses

ein Vertreter des KSB

zwei besonders zu Ehrende nebst Partnern ggf. nahe Angehörige

Vereinsvorsitzende

10- 15 zu Ehrende Sportler/- innen

Pressevertreter.

 

Eine derartige Ehrung ist kostenseitig einfach kalkulierbar.

.

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

421100.4271190

Allgemeine Sportförderung und Zuschüsse

Veranstaltungen

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

Sportlerehrung

2.000,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 2.000,00

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

In der beratenden Fassung des Haushalts 2019 steht auf Produktkonto 421100.4271190 ein Ansatz in Höhe von 2.000 € zur Verfügung.

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