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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0030/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gegenstand einer Vermarktungsoffensive im Jahr 2004 war u. a. die befristete Aussetzung der Kostenerstattungsbeträge nach den §§ 135a – 135c Baugesetzbuch (BauGB), nachfolgend „Naturschutzbeiräge“ genannt. Seinerzeit wurde geregelt, dass Käufer in den Gewerbegebieten „Kolkwiesen“ (Wietzenbruch) und „Am Fuhsekanal“ (Westercelle) von der Kostenerstattungspflicht hinsichtlich der Naturschutzbeiträge befreit werden. Der Rat hat in der Folgezeit mehrmals durch Satzungsbeschluss den Zeitraum der Befreiung jeweils für 5 Jahre verlängert. Die aktuelle Frist endet zum 30.04.2019. Die Befreiung war von Beginn an als befristete Maßnahme vorgesehen. Mittlerweile hat sich die Nachfragesituation im Gewerbegebiet Wietzenbruch deutlich verbessert, das Gewerbegebiet erfährt mittlerweile eine deutlich höhere Akzeptanz. Damit wurde das Ziel, die Vermarktung im Gewerbegebiet anzukurbeln, erreicht. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der angespannten Haushaltslage sieht die Verwaltung davon ab, eine weitere Fristverlängerung vorzuschlagen.

 

Dadurch ändert sich ab 01.05.2019 die Preisstruktur im Gewerbegebiet Wietzenbruch dahingehend, dass der Naturschutzbeitrag in Höhe von 4,59 € pro Quadratmeter für Grundstücksverkäufe ab 01.05.2019 wieder erhoben wird. Statt eines Gesamtbetrages inkl. Erschließungskosten von 18,50 € / m² (zuzügl. Kontrollschachtkosten) fällt zukünftig ein Gesamtbetrag in Höhe von 23,09 € / m² (zuzüglich Kontrollschachtkosten) an.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass durch die erhöhten Grunderwerbskosten das Risiko besteht, dass die Nachfrage insbesondere kleinerer Betriebe zurückgehen könnte, da gerade für diese Unternehmen eine günstige Preisstruktur maßgeblich zu einer Ansiedlungsentscheidung beiträgt. Andererseits ergibt sich auch nach Wiedererhebung des Naturschutzbeitrages ein vertretbarer Gesamtpreis. Die gesteigerte Akzeptanz und Nachfrage lässt die Annahme zu, dass sich nun auch wieder höhere Einnahmen für dieses Gewerbegebiet am Markt erzielen lassen.

 

Die Verwaltung wird über einen Zeitraum von 1 – 2 Jahren evaluieren, ob die erhöhten Kosten für die Grundstückskäufer zu einer deutlichen Minderung der Nachfrage führen werden. Sollte dies der Fall sein, wird sich die Verwaltung erneut mit der Preisstruktur im Gewerbegebiet Wietzenbruch befassen.

 

Für das Gewerbegebiet „Am Fuhsekanal“ (Westercelle) ergeben sich keine Auswirkungen, da dieses Gewerbegebiet bereits vor einigen Jahren von der Stadt Celle komplett vermarktet wurde.

 

Der Rat der Stadt Celle nimmt die neue Preisstruktur für das Gewerbegebiet Wietzenbruch für Grundstücksverkäufe ab 01.05.2019 zur Kenntnis.

 

 

 

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Anlagen

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