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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0004/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Vorwerk

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1)      Der VA beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren entsprechend § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für den Parkplatz an der Straße Zum Silbersee vor dem Campingplatz auf dem Flurstück 7/6, Flur 79, Gemarkung Celle, teilweise durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

2)      Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschließt der VA die Einziehung der Verkehrsfläche entsprechend § 8 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung – frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht – wirksam.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Parkplatz an der Straße Zum Silbersee vor dem Campingplatz auf dem Flurstück 7/6, Flur 79, Gemarkung Celle teilweise steht im Eigentum der Stadt Celle und ist als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Der Eigentümer hat bereits eine Nutzungsvereinbarung mit dem zukünftigen Eigentümer des Campingparks Silbersee geschlossen. Der Kaufvertrag und der daraus resultierende Eigentumsübergang befinden sich in Vorbereitung.

 

Die Stadt Celle stellt als aktueller Eigentümer den Antrag, den Parkplatz als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.

 

Ein Verfahren der Einziehung nach dem § 8 Nds. Straßengesetz ist durchzuführen, da sich eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Besucherkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls ergeben hat.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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