Mitteilungsvorlage - MV/0012/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zu das Stadtgebiet betreffenden Wolfsmeldungen Berichtsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
07.02.2019
|
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018, TOP 7.8 ist die Verwaltung beauftragt, vom NLWKN den Status von das Stadtgebiet betreffenden Wolfsmeldungen regelmäßig abzufragen und dem Fachausschuss hierzu jährlich zu berichten.
Entsprechende Anfragen werden in Niedersachsen durch das sog. "Wolfspostfach" (angesiedelt bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. - LJN) beantwortet.
In Niedersachsen führt die LJN in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Wolfsberatern ein landesweites passives Monitoring durch. Hierbei werden die Zuständigen aktiv, wenn sie Meldungen aus der Bevölkerung vor Ort erhalten. Ergänzt wird das passive Monitoring durch gezielte Fotofallenprojekte der LJN in Gebieten mit vermutetem Wolfsvorkommen. Zudem werden in Gebieten mit vermuteten sowie bekannten territorialen Vorkommen in unterschiedlicher Intensität gezielte, aktive Monitoring-Methoden angewandt.
Die gesammelten Daten werden nach bundeseinheitlichen Standards für das Monitoring von Großraubtieren in Deutschland bewertet (Reinhardt et al. 2015). Je nach Überprüfbarkeit werden die Daten in unterschiedliche Kategorien eingeordnet:
• C1 – eindeutiger Nachweis: sichere Belege für die Anwesenheit von Wölfen (z.B. überprüfte Fotos, DNA-Ergebnisse)
• C2 – bestätigter Hinweis: alle Meldungen, die vor Ort von Wolfsberatern dokumentiert und von erfahrenen Personen bestätigt werden konnten. Somit erhalten sie ebenfalls Nachweischarakter (möglich z. B. bei Rissen, Losungen, Fährten).
• C3 – unbestätigter Hinweis: Meldungen, die mangels Aussagekraft nicht als Nachweis für Wölfe dienen können, als Hinweise auf mögliche Wolfsvorkommen jedoch ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Monitorings sind (z.B. Sichtungen, einzelne Trittsiegel, Losung).
• Falschmeldung (Falsch): Meldungen, bei denen ein Wolf als Verursacher mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann
• Keine Bewertung möglich (k.B.m.): Meldungen, die anhand fehlender Grundinformationen nicht bewertet werden können.
In den meisten Fällen werden Hinweise von Nicht-Wolfsberatern nicht direkt an das Monitoring gemeldet, sondern erst über die Wolfsberater an das Wolfsmonitoring weitergeleitet.
Die Wolfsberater haben damit eine Schlüsselfunktion im Wolfsmonitoring: Sie sind eine vertrauenswürdige Kontaktperson vor Ort und helfen den Meldenden, alle wichtigen Informationen zu möglichen Wolfshinweisen zusammenzutragen um diese schließlich als vollständige Meldung an das Monitoring weiterleiten zu können.
Im I. Quartal 2018 konnte gemäß dem Wolfsmonitoring die Rudelbildung im Raum Walle/Winsen bestätigt werden (Wolfsmonitoring LJN, Quartalsbericht I/2018).
Dem Stadtgebiet am nächsten sind damit nach derzeitigem Stand des Monitorings die Wolfsrudel Walle/Winsen und Eschede/Rheinmetall.
Insbesondere im Hinblick auf evtl. erforderliche Maßnahmen eines Wolfsmanagements sind belastbare Daten des Wolfsmonitoring von entscheidender Bedeutung. Die in jüngsten Presseberichten zum Ausdruck gebrachte Skepsis gegenüber der Wirksamkeit des Wolfsmonitoring wird daher vom "Wolfspostfach" als problematisch betrachtet, da nach wie vor die Meldebereitschaft in Niedersachsen gegenüber anderen Bundesländern sehr hoch sei und realistische Alternativen zur Beobachtung der Wolfspopulation nicht bestehen.
In Anlage 1 ist eine nach Gemeindegebieten geordnete tabellarische Übersicht über die im Jahr 2018 vom Wolfspostfach erfassten Nachweise / Meldungen im Gebiet des Landkreises Celle beigefügt. Demnach betreffen 15 von insgesamt 448 Meldungen bzw. Nachweisen das Gebiet der Stadt Celle; überwiegend handelt es sich dabei um Meldungen aufgrund von Sichtungen und Losungsfunden, die mangels detaillierter Nachprüfbarkeit formal als "unbestätigt" verbucht, gleichwohl im Monitoring mit aufgenommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
273,3 kB
|
