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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0322/18-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Keine

 

Beschlussvorschlag:

 

Der VA beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung des Lärmaktionsplan zu starten. Hierbei ist im ersten Schritt die Datengrundlage zu schaffen, die Lärmkartierung und die Maßnahmenevaluierung durchzuführen. Die Ergebnisse werden in den politischen Gremien vorgestellt, bevor ein Maßnahmenkonzept erstellt wird. Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion soll die Verwaltung beauftragt werden, den Lärmaktionsplan aus 2010 fortzuschreiben und über umgesetzte Maßnahmen sowie deren Kosten und Wirkungen zu berichten. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz sind Kommunen rechtlich verpflichtet Lärmaktionspläne zu erstellen und fortzuschreiben. Seit des Ratsbeschlusses in 2010 zur Lärmaktionsplanung in Celle haben sich wesentliche Planungsrandbedingungen (Verkehrsentwicklung, neue Baugebiete, umgesetzte Maßnahmen etc.) geändert, die in einer Fortschreibung zu berücksichtigen sind. Vor Erstellung eines Maßnahmenkonzepts ist in diesem Zusammenhang eine umfangreiche Bestandsanalyse durchzuführen.

Hierzu ist es zunächst erforderlich eine aktuelle Datengrundlage zu schaffen, welche der anschließenden Lärmkartierung zugrunde gelegt wird. Danach ist eine Maßnahmenevaluierung durchzuführen. Die Ergebnisse werden dann in den politischen Gremien vorgestellt, bevor im nächsten Schritt ein Maßnahmenkonzept mit Wirkungsanalysen erstellt wird.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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Anlagen

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