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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0352/18-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der VA beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Zuge der Planungen zum 4. Planfeststellungsabschnitt zum Hochwasserschutz die Grundstückseigentümer und interessierte Architen/Landschaftsarchitekten entsprechend einzubinden. Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem o. g. Antrag der FDP soll die Verwaltung beauftragt werden, bei den Planungen des 4. Planfeststellungsabschnitts zum Hochwasserschutz mit den betroffenen Grundstückseigentümern deren nutzerspezifischen Bedarf abzuklären sowie zur Gewährleistung städtebaulicher/gestalterischer Qualitäten entsprechende Architekten/Landschaftsarchitekten einzubinden. Für den Abschnitt zwischen Allerwehr und Pfennigbrücke wurde zwischenzeitlich eine topografische Vermessung durchgeführt. In den nächsten Schritten sind hydraulische Berechnungen und Bestandserfassungen zum Naturschutz durchzuführen sowie die technische Planung zu erstellen.  Hierbei ist vorgesehen, schon im Vorentwurfsstadium die Grundstückseigentümer und interessierte Architekten/Landschaftsarchitekten entsprechend einzubinden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

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Anlagen

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