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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0041/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Klein Hehlen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Klein Hehlen befindliche neu gebaute Erschließungsstraße „Am Kieferngrund“ auf den Flurstücken 1532, 1525, 1509 teilweise, 1485, 1441, alle Flur 116, Gemarkung Celle, gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980, in der zurzeit gültigen Fassung, mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

 

Die im Ortsteil Klein Hehlen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 „Am Kieferngrund“, I. Teil, neu gebaute Erschließungsstraße dient der öffentlichen Erschließung des Plangebietes. Die Anlage steht im Eigentum der Stadt Celle und ist derzeit nicht gewidmet. Die Straße wurde von der Stadt Celle ausgebaut und soll jetzt als Ortsstraße gewidmet werden.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

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Anlagen

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