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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0067/17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Schultoilettensanierungen aus Sanierungspaket 1, die über KIP II-Mittel abgedeckt sind, sind gemäß Zeitplan (siehe unter Sachverhalt) zu sanieren.

 

Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

 

Unter dem Aspekt „Erstellen eines Maßnahmenplans für die Renovierung der Sanitäranlagen in den Celler Grundschulen“ (AN/0067/17) hat sich der Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft mit dem Gebäudebestand (15 Grundschulen, 12 Turnhallen) auseinandergesetzt. Hierbei wurden insgesamt 205 bzw. 270 Räume (65 Räume für Lehrkräfte) fachtechnisch begutachtet.

 

In einem ersten Schritt wurde der Bestand in tabellarischer Form erfasst und Checklisten für die Vor-Ort-Termine erarbeitet. Anschließend wurden über mehrere Wochen Besichtigungen zur Zustandserfassung durchgeführt. Diesbezüglich wurden je Sanitärraum 29 Kriterien (15 Haupt- und 14 Nebenkriterien) aufgenommen und anschließend systemgestützt ausgewertet.

 

Über zuvor definierte Bewertungsnoten 1 (derzeit ohne Handlungsbedarf) bis 6 (sehr hohe Priorität) wurden die vorbenannten Kriterien kategorisiert. Bei den Noten 5 und 6 besteht sofortiger Bedarf, mittelfristiger Bedarf bei 3 und 4, sowie derzeit kein bis langfristiger Bedarf bei den Noten 1 und 2.

 

Die Projekte aus den vorgenannten Kategorien wurden in zwei Sanierungspakete zusammengefasst. Paket 1 beinhaltet die Noten 6 – 3 (sehr hohe Priorität bis mittlere Priorität). Paket 2 beinhaltet die Noten 2 – 1 (geringe Priorität bis derzeit kein Sanierungsbedarf). Für die weitere Mittelfristplanung wird zunächst nur das Sanierungspaket 1 betrachtet, welches in einem Zeitraum von etwa sechs Jahren umgesetzt werden könnte.

 

Angenommen sind dabei bis zu drei Maßnahmen pro Jahr, vergeben an externe Ingenieurbüros mit Projektleitung durch Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft.  

Sanierungspaket 2 wird zum Ende von Paket 1 priorisiert und ggfs. in die weitere Finanzplanung eingebracht.

 

Für die Sanierung der Schultoiletten können Mittel aus dem Kommunalinvestitionspakt II des Bundes eingesetzt werden. Zunächst sind folgende Liegenschaften für die Sanierung unter Ausschöpfung der KIP II-Mittel vorgesehen:

 

2019

GS Hehlentor

2020

GS Wietzenbruch

2020

GS Waldweg

2021

GS Blumlage

2020

GS Garßen

2021

GS Nadelberg

2021

GS Bruchhagen

 

Die weiteren Liegenschaften werden je nach Verfügbarkeit von investiven Haushaltsmitteln in die weitere Mittelfristplanung ab 2022 eingestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das vorgesehene Sanierungsprogramm beläuft sich für den Zeitraum 2019 bis 2021 auf einen Finanzbedarf in Höhe von 1.711 Mio. €. Diesem werden Einnahmen in Höhe von rund 1.54 Mio. € aus KIPII-Mitteln entgegengestellt. Somit beläuft sich der Eigenmittelanteil der Stadt Celle auf 171.000 €.

 

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Anlagen

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