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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0059/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zur 90 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche Bodenabbau/ Baustoffrecycling Scheuen“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Der Hinweis des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle vom 03.01.2019 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 30.01.2019 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Verden mit Schreiben vom 30.01.2019, unter Bezugnahme auf die Schreiben vom 08.10.2015 und 15.08.2018, werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise des Landkreises Celle mit Schreiben vom 31.01.2019 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 01.02.2019 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche Bodenabbau/ Baustoffrecycling Scheuen“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:         ca. 6,2 km

Größe des Plangebietes:1,02 ha

geplante Nutzungen:Sonderbaufläche Bodenabbau/ Baustoffrecycling

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 27.02.2014 über den Antrag des Vorhabenträgers „BRG Bauschutt Recycling Gesellschaft mbH, Winsen/ Aller entschieden und die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ sowie über die Einleitung der dazu erforderlichen 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde am 19.09.2015 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden in der Zeit vom 21.09.2015 bis zum 20.10.2015 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in den Sitzungen am 22.10.2014 und 26.06.2018 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden. Der Entwurf zur 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.07.2018 bis zum 30.08.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.07.2018 bis zum 16.08.2018. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen. Vom 02.10.2019 bis um 01.02.2019 wurde eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Die aus der erneuten Beteiligungen nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Plangebiet der 90. Änderung derzeit Fläche für die Landwirtschaft dar. Künftig soll im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bodenabbau/ Baustoffrecycling“ dargestellt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine, Kosten werden vom Investor getragen

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

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Anlagen

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