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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0068/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Wietzenbruch

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 154 der Stadt Celle „Wohngebiet am Regeberg“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebiets: Wietzenbruch

 

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4,3 km (Stadtkirche)

Größe des Geltungsbereichs: ca. 1,8ha

Geplante Nutzungen: Wohngebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 der Stadt Celle "Wohngebiet am Regeberg" beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 26.06. bis 25.07.2018 statt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 26.06. bis 25.07.2018 statt.

 

Inhalt der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf siedlungsnahen Grünflächen. Der Bereich am südöstlichen Rand des Ortsteils Wietzenbruch, Ecke Regeberg/Steindamm weist aufgrund der infrastrukturellen günstigen Lage Entwicklungspotenzial auf, so dass der Bereich für eine Wohnbauentwicklung gut geeignet ist und einer Wohnbebauung zugeführt werden kann. Es ist beabsichtigt ein Teil der Lücke im Siedlungsgefüge durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften zu schließen. Die vorhandene Bebauung am südöstlichen Ortsrand wird dadurch weitestgehend geschlossen.

 

Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße Steindamm und den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 (2. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Wietzenbruch-Süd“. Im Norden wird dieser Teil durch eine Hofanlage sowie mehrere Wohnhäuser begrenzt. Im Osten schließt sich jenseits einer landwirtschaftlich genutzten Fläche der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 (1. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Kanaltrift“ an. Die südliche Grenze dieses Bereichs bildet die Straße Regeberg. +

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle sind die Flächen nördlich der Straße Regeberg als Wohnbauflächen dargestellt. Die im Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen lassen sich daraus entwickeln.

 

Geplant ist ein aufgelockertes und durchgrüntes Neubaugebiet als Eigenheimsiedlung mit freistehenden Einfamilienhäusern mit einer einheitlichen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Insgesamt soll das Neubaugebiet Platz für etwa 18 Baugrundstücke bieten. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans sollen zwei Bautypen (Einfamilienhaus mit Satteldach und Stadtvilla) mit möglichen Varianten räumlich gegliedert und zusammengefasst werden. Auch Doppelhäuser sollen errichtet werden dürfen. Ein Grünzug begrenzt das Plangebiet im Norden, in dem auch der vorhandene Baumbestand erhalten werden soll. Straßenbegleitend sollen weitere Einzelbäume gepflanzt werden. Die Grundstücke des neuen Wohngebietes werden zum einen über die vorhandenen Straßen Regeberg / Steindamm und zum anderen über eine Stichstraße mit Wendehammer, die an die Straße Regeberg angebunden wird, erschlossen.

 

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird auf einem ca. 3,1 ha großen Flurstück in Altencelle eine Extensivierung des derzeit intensiv genutzten Grünlandes durchgeführt. Die Maßnahme auf der im Eigentum des Vorhabenträgers stehenden Fläche wird durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

 

Die Anhörung des Ortsrates Wietzenbruch erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

 

keine

 

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Anlagen

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