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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0069/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Westercelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Gewerbliche Bauflächen auf der Grafft“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Westercelle

Entfernung zum Stadtzentrum:4.850 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 32 ha

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Verfahrens zur 93. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 11.04.2015 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.04. bis 13.05.2015, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 13.04. bis 13.05.2015 statt.

 

Es besteht ein Bedarf an größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen im südwestlichen Stadtgebiet von Celle. Da die Baumschule den Pachtvertrag mit der Stadt Celle nicht mehr verlängerte, stehen im Ortsteil Westercelle größere zusammenhängende Flächen zur Entwicklung von Gewerbeflächen zur Verfügung. Das Plangebiet liegt zwischen dem alten und neuen Verlauf der Bundesstraße 3 sowie dem Fuhsekanal; gegenüber dem Möbelhaus Wallach. Die Lagegunst direkt an der B 3, die vorhandene Erschließung sowie die bereits bestehenden und unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen ergeben eine grundsätzliche Eignung der Fläche im Eigentum der Stadt Celle. Hinzu kommt, dass die Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und erfahrungsgemäß keine besonders schutzwürdigen Biotopeigenschaften zu erwarten sind.

 

Das Gelände ist derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB einzustufen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche und Waldfläche dargestellt.

 

Durch die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle soll eine gewerbliche Baufläche westlich der Ortsumgehung B3n und östlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Am Fuhsekanal“ in die Darstellungen des Planes aufgenommen werden. Mit der geplanten Änderung wird das Ziel verfolgt, für gewerbliche Ansiedlungen ein geeignetes Flächenangebot zu schaffen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass sich vorhandene Gewerbebetriebe im Stadtgebiet erweitern können. Es ist daher vorgesehen die bisherige Flä­che für die Landwirtschaft künftig im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche darzu­stellen. Die bisherige Wohnsiedlung im Außenbereich wird in der Änderung als Wohnbaufläche aufgenommen. Bestehende oder geplante Wald- und andere Grünflächen werden in der Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend berücksichtigt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 38 Wce „Gewerbegebiet Auf der Grafft“ im Parallelverfahren wird die Bauleitplanung verbindliches Planungsrecht schaffen.

 

Die neuen Gewerbeflächen sollen vorwiegend im nördlichen Bereich des Plangebietes entwickelt werden. Die Erschließung erfolgt mit direkter Zufahrt von der K84 (Celle - Adelheidsdorf) und über internen Erschließungsstraßen. Zusätzlich zu vorhandenen und bisher dargestellten Waldflächen werden weitere Teile des Gebietes als Waldfläche dargestellt. Diese Flächen sollen zukünftig als Wald entwickelt werden und dienen der Verknüpfung der bestehenden Biotope. Ein geringer Teil des Gebietes wird als Grünfläche dargestellt. Dies sind sowohl private Grünflächen, die der Wohnbaufläche zugeordnet sind, als auch öffentliche Grünfläche, die der Gebietseingrünung dienen. Innerhalb dieser Flächen können auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden.

 

Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Flächennutzungsplanänderung selbst entstehen keine Kosten. Mit der Änderung werden jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen geschaffen, bei deren Planung und Umsetzung Kosten u.a. für den Ausbau der internen Erschließungsstraßen, der Infrastruktureinrichtungen und Kompensationsmaßnahmen anfallen. Investitionen in Infrastruk­turmaßnahmen werden durch die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung ausgelöst und werden dann entsprechend in den Haushalt der Stadt Celle eingestellt. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüber.

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

 

nein

 

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Anlagen

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