Beschlussvorlage - BV/0043/19
Grunddaten
- Betreff:
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Außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die weitere Mitgliedschaft der Stadt Celle in der Lüneburger Heide GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80 Wirtschaftsförderung
- Beteiligt:
- 04 Beteiligungsmanagement; 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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13.02.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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26.03.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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04.04.2019
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Beschlussvorschlag:
Da die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH (LHG) in ihrer Sitzung vom 04.02.2019 die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stadt Celle durch den Landkreis Celle abgelehnt hat, ist die Stadt Celle für weitere zwei Jahre Gesellschafterin der LHG.
Damit sind die laut Gesellschaftsvertrag zu zahlenden Zuschüsse in Höhe von EUR 50.000 für 2019 außerplanmäßig bereitzustellen. Für das Jahr 2020 sind weitere EUR 50.000 im Haushalt bereit zu stellen. Das Haushaltssicherungskonzept wird in dieser Höhe erst verzögert erfüllt. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung erfolgt durch Mehrertrag und -einzahlung auf dem Konto 573400/3651130 (Betriebe gewerblicher Art (BGA)/Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen, E.ON, KBA, SVO).
Sachverhalt:
Der Rat hat am 14.12.2017 beschlossen, die Mitgliedschaft der Stadt Celle in der Lüneburger Heide GmbH noch in 2017 zu kündigen und ihren Gesellschaftsanteil zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Landkreis Celle zu veräußern (vgl. AN/0372/17-1). In der Vorlage wurde ausgeführt, dass die Mitgliedschaft gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages mit einer Frist von drei Jahren zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden kann. Bei einer Kündigung noch in 2017 müsste die Stadt Celle danach als Gesellschafterin noch 2018 bis 2020 ihren Beitrag zur Finanzierung der Gesellschaft leisten. Um das möglichst zu vermeiden, hat die Verwaltung beim Landkreis beantragt, dass dieser den Gesellschaftsanteil übernimmt. Der Landrat hat entsprechende Bereitschaft für die Jahre 2019 und 2020 signalisiert und letztlich hat der der Kreistag am 18.06.2018 beschlossen:
Der Landkreis Celle erhöht ab dem 01.01.2019 seinen Stammanteil an der Lüneburger Heide GmbH um EUR 5.000,00 durch Übernahme entsprechender Anteile der Stadt Celle unter der Bedingung, dass die Stimmrechte im Gesellschaftervertrag der Lüneburger Heide GmbH angepasst werden. Damit einhergehend erhöht der Landkreis Celle ab dem 01.01.2019 auch seinen jährlichen Zuschuss an der Lüneburger Heide GmbH um EUR 50.000,00.
Weil eine Ausschuss-Empfehlung frühzeitig vorlag, stand die Übernahme des städtischen Gesellschaftsanteils durch den Landkreis Celle bereits am 30.05.2018 auf der Tagesordnung des Aufsichtsrates der LHG. Es wurde vereinbart, das Thema mit einer Vorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages für die November-Sitzungen von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung vorzusehen.
Der Geschäftsführer hat einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Gesellschaftsvertrages für die Sitzung am 05.11.2018 vorgelegt. Im Vorfeld war nicht abzusehen, dass der entsprechende Beschluss gefährdet sein könnte. Da insbesondere Stadt und Landkreis Lüneburg kurzfristig noch Gesprächsbedarf hatten, wurde nicht abgestimmt. Herr Röper, als ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung, brachte sein Unverständnis über den kurzfristigen Gesprächsbedarf zum Ausdruck, zumal die Kündigung der Stadt Celle und der Beschluss des Kreistages schon lange bekannt waren. Letztlich hat aber auch die Stadt Celle mitgetragen, dass in einem kurzfristig anzuberaumenden Gespräch mit allen Hauptverwaltungsbeamten der Gesellschafter spätestens im Dezember mögliche Signalwirkungen, die der Austritt der Stadt Celle auf die Gremien der anderen Gesellschafter haben könnte und wie man diesen proaktiv begegnen könne, erörtert werden.
Da eine kurzfristige Terminierung nicht erfolgreich war, hat die Verwaltung am 27.11.2018 einen Beschluss im Umlaufverfahren beantragt. Die für das Verfahren erforderliche Einstimmigkeit war nicht gegeben, sodass der TOP erst in der Sitzung am 04.02.2019 und somit nach Beschluss des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes zur Abstimmung gestellt werden konnte. Bis zuletzt war nicht erkennbar, dass mehr als zwei Gesellschafter gegen die von Stadt und Landkreis angestrebte Vereinbarung stimmen würden.
Für eine vorzeitige Übertragung des städtischen Gesellschaftsanteils an den Landkreis Celle war gemäß § 12 Absatz 9 des Gesellschaftsvertrages eine ¾-Mehrheit erforderlich. Jeder Gesellschafter hat je EUR 500,00 Geschäftsanteil eine Stimme. Es wären faktisch (nicht rechnerisch) 120 Ja-Stimmen erforderlich gewesen. Tatsächlich gab es aber nur 60 Ja- und 90 Nein-Stimmen. Dafür hat neben Stadt und Landkreis Celle nur ein weiterer Landkreis gestimmt.
Wesentlicher Grund für die Ablehnung war, dass die Drei-Jahresfrist für einen Austritt auch für die Zukunft Signalwirkung haben soll. Der für die Städte „vermeintlich leichte Weg“, zu kündigen und mit dem jeweiligen Landkreis eine einvernehmliche Lösung zu finden, soll nicht zum Regelfall werden.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
0 | 571100 Wirtschaftsförderung | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
573400 Betriebe gewerblicher Art (BGA): 3651130 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen, E.ON, KBA, SVO |
50.000 | 4315220 Zuschuss an die Lüneburger Heide GmbH | 50.000 |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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