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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0098/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt

 

  1. dem Sparkassenzweckverband Celle-Gifhorn-Wolfsburg gemäß dem „Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband Gifhorn-Wolfsburg, dem Sparkassenzweckverband Celle, dem Landkreis Celle und der Stadt Celle“ (nebst Anlagen) gem. §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 17 NKomZG beizutreten,

 

  1. die in der Sachdarstellung genannten bisherigen Vertreter der Stadt Celle in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Celle-Gifhorn-Wolfsburg gemäß §§ 12, 18 Abs. 1 NKomZG i.V.m. §§ 71 Abs. 6, 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG zu entsenden,

 

  1. die Vertreter der Stadt Celle in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Celle-Gifhorn-Wolfsburg anzuweisen, die für den neuen Verwaltungsrat der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg gem. § 18 Abs. 1 NKomZG i.V.m. § 71 Abs. 6 NKomVG gemachten Vorschläge zu wählen. Die in der Sitzung vorgenommene Benennung wird Bestandteil dieses Beschlusses,

 

  1. die Vertreter der Stadt Celle in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Celle am 09.04.2019 gem. § 12 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zu folgender Stimmabgabe anzuweisen:

 

  1. Zustimmung zur Zusammenlegung der Sparkassen Celle und Gifhorn-Wolfsburg zur Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg zum 31.08.2019 gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG),

 

  1. Zustimmung zum „Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband Gifhorn-Wolfsburg, dem Sparkassenzweckverband Celle, dem Landkreis Celle und der Stadt Celle“ (nebst Anlagen) gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG,

 

  1. Zustimmung zur Auflösung des Sparkassenzweckverbandes Celle gem. § 17 Abs. 1 NKomZG.

 

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Sachverhalt:

 

Im Bewusstsein der öffentlichen Aufgabe, durch die Errichtung leistungsfähiger Sparkassen in ihrem Gebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen, sowie von dem Willen getragen, im Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft die Leistungsfähigkeit der bestehenden Institute nachhaltig zu stärken und eine schlagkräftige öffentlich-rechtliche Sparkasse für die Region Celle-Gifhorn-Wolfsburg zu schaffen, beabsichtigen der Landkreis Gifhorn, die Stadt Wolfsburg, die Stadt Celle und der Landkreis Celle als Mitglieder der Sparkassenzweckverbände Gifhorn-Wolfsburg und Celle die Zusammenlegung der Sparkasse Celle mit der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg.

 

Der beigefügte Vertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Sparkassen Gifhorn-Wolfsburg und Celle sowie der Stadt Celle und dem Landkreis Celle im Hinblick auf deren Beitritt zum Sparkassenzweckverband Gifhorn-Wolfsburg. Auf die Anlage wird verwiesen.

 

Ziele der Fusion

Die Herausforderungen aus Niedrigzinsphase, Regulatorik und Digitalisierung üben sowohl auf die Ertrags- als auch auf die Kostenseite Druck aus. Insbesondere kurz- bis mittelfristig wird das Zinsergebnis weiter sinken. Zusätzlich werden in den nächsten Jahren große Investitionen notwendig, um die digitale Transformation der Institute voranzutreiben. Trotz der großen Herausforderungen weisen die Sparkassen Celle und Gifhorn-Wolfsburg derzeit einen wirtschaftlich sehr soliden Zustand mit einer (sehr) guten Eigenkapitalausstattung und einem stetigen Wachstum bei guter Ertragskraft auf.

 

Bei der Fusion steht die Wachstumsperspektive im Vordergrund. Die Bündelung der Stärken beider Sparkassen bildet die Basis für die Realisierung der im Geschäftsgebiet vorhandenen Potenziale sowie die Hebung weiterer Effizienz- und Ergebnispotenziale aufgrund der Größenvorteile. Aus Sicht der Kunden ermöglicht die Fusion eine langfristig orientierte Sicherstellung von Finanzdienstleistungen durch qualifizierte Mitarbeiter in der Region sowie den Ausbau der Kreditversorgung aus einer Hand. Für die Mitarbeiter entsteht ein größerer, zukunftsfähiger und wirtschaftlich stabilerer Arbeitgeber. Gleichzeitig wird es auch auf der Kostenseite Synergien geben, deren Hebung zur gesunden wirtschaftlichen Basis der Fusionssparkasse beitragen wird.

 

Des Weiteren verfügt die Fusionssparkasse über die notwendigen Ressourcen für Investitionen und Innovationen in digitale Lösungen und ist vollumfänglich in der Lage, den öffentlichen Auftrag in der Region zu erfüllen sowie die aktive Entwicklung der Region im Wettbewerb um Unternehmen, Investitionen und Fachkräfte zu befördern. Die neue Größe der Sparkasse schafft die Grundlage, um langfristig die Kompetenz vor Ort und damit auch die räumliche Nähe zum Kunden zu erhalten. Ein unmittelbar aus der Fusion resultierender Mitarbeiterabbau im Vertrieb oder Filialschließungen im Zusammenhang mit der Vereinigung der beiden Sparkassen sind keine Ziele der Fusion und wurden im Vorfeld ausgeschlossen. Personalsynergien in Stab und Marktfolge werden ohne betriebsbedingte Kündigungen realisiert.

 


Nutzen einer Fusion für die wesentlichen Interessensgruppen

Der qualitative Nutzen der Fusion der Sparkasse Celle und der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg soll aus der Sicht aller relevanten Interessensgruppen betrachtet werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Fusion bei konsequenter Umsetzung insgesamt Mehrwerte für Kunden, Mitarbeiter, für die Region und die Träger sowie die Sparkasse schaffen kann.
 

Qualitativer Mehrwert einer Fusion aus der Perspektive der Kunden

Eine Bündelung der Kräfte beider Sparkassen lenkt den Fokus auf das Wesentliche und stellt den Kunden in den Mittelpunkt. Es können besser für die Kunden mehrwertige Lösungen (einfach, schnell und bequem) geschaffen werden. Durch eine Fusion wird die wirtschaftliche Grundlage für den weiteren Erhalt der regionalen Nähe gelegt sowie die langfristig orientierte Sicherstellung der Beratung rund um Finanzdienstleistungen vor Ort mit qualifiziertem Personal besser gewahrt. Darüber hinaus eröffnet der Zusammenschluss Möglichkeiten zum Ausbau bzw. Aufbau zusätzlicher Geschäftsfelder und konsequente Investitionen in digitale Angebote. Auf Basis der soliden Eigenkapitalsituation des gemeinsamen Instituts wird eine stabile Kreditversorgung durch eine professionelle und effiziente Begleitung des Mittelstands gewährleistet. Durch höhere Kreditvergabespielräume können zudem im Zeitverlauf größere Firmenkunden adäquat angesprochen werden. Auch ergeben sich aus der Fusion gute Möglichkeiten zum Ausbau des Produkt- und Dienstleistungsangebots durch gegenseitiges Lernen von bewährten Ansätzen. Schlussendlich hilft die neue Größe, Bedürfnisse von (aktuell) teilweise kleinen Kundengruppen mit erheblichem Potenzial für die Sparkasse (z. B. Freiberufler, Private Banking) durch Einsatz von Spezialisten besser zu erfüllen.
 

Qualitativer Mehrwert einer Fusion aus der Perspektive der Mitarbeiter

Für Mitarbeiter entsteht durch die Fusion ein größerer, zukunftsfähiger und wirtschaftlich stabiler Arbeitgeber. Die Fusion sichert darüber hinaus langfristig den Erhalt von Arbeitsplätzen vor Ort an den Standorten. Für die Mitarbeiter ergeben sich im Rahmen der Fusion teilweise neue Entwicklungsperspektiven durch veränderte Aufgaben und Verantwortlichkeiten (z. B. durch Auf- und Ausbau neuer Kundensegmente, medialer Beratung sowie Projektarbeiten).

 

Die Verantwortlichen der Sparkassen sind sich darüber im Klaren, dass die Mitarbeiter auch in der Zukunft den entscheidenden Erfolgsfaktor darstellen werden. Deshalb wird die Fusionssparkasse eine konsequente Personalentwicklungsarbeit entsprechend zukünftiger Anforderungen verfolgen, die zudem eine bessere Planung und Umsetzung individuell zugeschnittener Karriere- und Entwicklungswege erlauben wird. Darüber hinaus ermöglicht der Zusammenschluss der Institute einen erhöhten Grad an flexiblen Einsatzmöglichkeiten und einen verstärkten interpersonellen Mitarbeiteraustausch. Abschließend werden Schlüsselpositionen (z. B. im Bereich der Regulatorik) mit mehr Kapazitäten ausgestattet.

 

Allen Beteiligten ist dabei bewusst, dass der Prozess des kulturellen Zusammenwachsens durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen sein wird.

 

Qualitativer Mehrwert der Fusion aus der Perspektive der Region/Träger

Durch die Fusion entsteht ein leistungsfähiges Institut, das für die künftigen Herausforderungen besser gewappnet ist und die Region dauerhaft fördern kann. Mit der Fusion entsteht eine regional tief verwurzelte Sparkasse in einem attraktiven, durchaus heterogenen Geschäftsgebiet. In Verbindung mit der betriebswirtschaftlichen Solidität eröffnet dies der Fusionssparkasse auch die Chance, unterschiedliche demografische Entwicklungen und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen potenzialorientiert zu nutzen, aber auch zu kompensieren. Auch sichert sie als Arbeitgeber mit bedeutsamer Größe weiterhin Löhne, Kaufkraft und damit Attraktivität in den Kommunen durch (nach Realisierung der Synergien) stabile Arbeitsplätze.

 

Mit der konsequenten Realisierung des Fusionsmehrwerts schafft die Fusionssparkasse die Grundlagen für eine nachhaltige Steigerung des Betriebsergebnisses und damit die Basis zur Stabilisierung bzw. Verbesserung der Steuereinnahmen für die Kommunen sowie zur Förderung des Nutzens für die Träger. Gleichzeitig unterstützt sie die aktive Entwicklung der Region im Wettbewerb um Unternehmen, Investitionen und Fachkräfte. Ein weiterer Nutzen für die Region ist darin zu sehen, dass durch die Realisierung der Wachstumspotenziale die Aufrechterhaltung des wichtigen gesellschaftlichen Engagements sichergestellt wird. Langfristig bleibt eine wirtschaftlich gesunde Fusionssparkasse ein verlässlicher Partner und Impulsgeber für die gesamte Region durch ihr finanzielles und gesellschaftliches Engagement. Damit kann auch in Zukunft der öffentliche Auftrag in vollem Umfang gewährleistet werden.
 

Qualitativer Mehrwert der Fusion aus der Perspektive der Sparkasse Celle

Die Bündelung der Stärken beider Sparkassen bildet die Basis für die Hebung der im Geschäftsgebiet vorhandenen Potenziale. Diese sind insbesondere im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg deutlich ausgeprägter. Die breite Streuung von Branchen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Celle trägt darüber hinaus zur Diversifizierung bei. Durch die Realisierung von Synergiepotenzialen wird in der Mittel- bis Langfristperspektive eine deutliche Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Basis gegenüber der Summe der Einzelinstitute erreicht. Ein weiterer positiver Effekt ist die bessere Risikodiversifikation im Kreditgeschäft und im Bereich der Eigenanlagen sowie eine nachhaltig solide Eigenkapitalbasis, die das gemeinsam geplante Wachstum im Kreditgeschäft unterstützt.

 

Auf Grund des Größensprungs entstehen Effizienz- und Ergebnispotenziale, deren Hebung die Grundlage zur besseren Bewältigung der Investitionen in die Zukunft – insbesondere in die digitale Transformation, aber auch in die Regulatorik – schafft. Hinzu kommt, dass eine Bündelung der Innovationskraft aus beiden Sparkassen und ein gegenseitiges Lernen vom Besseren die Weiterentwicklung beschleunigt. Abschließend erhöht sich auch die Attraktivität der Sparkasse als Arbeitgeber für motivierte und qualifizierte Mitarbeiter.

Beide Sparkassen sind davon überzeugt, dass dies durch die Fusionssparkasse deutlich besser zu leisten sein wird.


Quantitativer Nutzen der Fusion/mittelfristige Ergebnissituation

Neben dem qualitativen Nutzen weist die Fusion einen positiven quantitativen Fusionsnutzen insbesondere durch die Hebung von Ertrags-, aber auch durch die Hebung von Kostenpotenzialen auf. Durch die erhöhte Marktdurchdringung der Geschäftsgebiete, die Hebung offener Ertragspotenziale sowohl bei Neu- als auch bei Bestandskunden und durch den gegenseitigen Wissenstransfer sind in der Fusionssparkasse deutliche betriebswirtschaftliche Mehrwerte zu generieren. Gleichzeitig ergeben sich Möglichkeiten für Kosteneinsparungen durch Größeneffekte.

 

Den einmaligen fusionsbedingten Kosten im Zeitraum von 2019 bis 2023 stehen signifikante Ertragspotenziale und Kostensynergien (insbesondere in den Folgejahren) gegenüber. Ab 2021 führt die Fusion zu einem höheren Betriebsergebnis vor und nach Bewertung sowie einer deutlichen Verbesserung der Cost income ratio (CIR; englisch für Aufwand-Ertrag-Verhältnis), als in den Unternehmensplanungen beider Sparkassen im jeweiligen Stand-alone dokumentiert. Die fortwährende Förderung im Geschäftsgebiet durch Gewerbesteuerzahlungen und gesellschaftliches Engagement kann damit sichergestellt und nachhaltig gestärkt werden.

 

Aufbauend auf den Mittelfristplanungen beider Sparkassen wurde zur Beschreibung und Quantifizierung des betriebswirtschaftlichen Fusionsnutzens ein indikativer Businessplan entwickelt. Auf Basis der Planungsannahmen sowie der addierten Mittelfristplanungen beider Sparkassen wurde der Fusionsmehrwert für die Jahre 2019–2025 ermittelt und in die Mittelfristplanung der Fusionssparkasse integriert.

 

Dabei wurden die fusionsbedingten Kosten, mögliche Personal- und Sachkostensynergien sowie Ertragspotenziale im Kundengeschäft berücksichtigt. Die quantifizierten Potenziale und Synergien basieren auf Berechnungen mit den Daten und Informationen beider Sparkassen sowie Erfahrungswerten der unterstützenden Beratungsgesellschaft.

 

In Summe ergeben die beschriebenen Effekte (v.a. Fusionskosten, Synergiepotenziale Personalkosten und Sachkosten, Ertragspotenziale im Kundengeschäft) ab dem Jahr 2021 einen jährlichen steigenden positiven Fusionseffekt, in den Jahren 2019 und 2020 ist der Fusionsnutzen voraussichtlich negativ, bedingt durch die einmaligen Fusionskosten. Mit der vollständigen Hebung der Fusionspotenziale im eingeschwungenen Zustand ab 2025 wird mit einem jährlichen Nutzen i. H. v. 16,1 Mio. EUR (nach Bewertung und vor Steuern) geplant. Der kumulierte Fusionsnutzen über den gesamten Zeitraum bis 2025 beträgt 43,7 Mio. EUR (nach Bewertung, vor Steuern) und ist damit deutlich positiv.

 

Da die Fusionssparkassen in den ersten Jahren mit der Bewältigung der Fusion und Integration sowie mit der Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen beschäftigt sind, tritt der Großteil der erwarteten Kosten- und Ertragseffekte ab 2023 ein.

 

Die Entwicklung der Durchschnittsbilanzsumme für die Fusionssparkasse wurde analog der beiden Einzelplanungen übernommen, um das zusätzlich in der Fusion geplante Volumenwachstum im Kundengeschäft erhöht und führt in der Fusionssparkasse zu einem signifikanten Anstieg von 5,87 Mrd. EUR auf 8,12 Mrd. EUR für die Jahre 2017–2025. Dies entspricht einem Zuwachs um 38,5%. Die CIR reduziert sich, ausgehend von 69,6% in 2017, auf 62,9% in 2025 und ist damit deutlich niedriger als in der jeweiligen Stand-alone Betrachtung in 2025 (Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg mit 69,1%, Sparkasse Celle mit 73,1%) Der Fusionsmehrwert wirkt sich auch entsprechend beim Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich positiv aus. Ausgehend von 49,0 Mio. EUR in 2017 steigt das Betriebsergebnis vor Bewertung auf 63,9 Mio. EUR in 2025 (addiertes Ergebnis der beiden Einzelhäuser in 2025 bei nur 47,2 Mio. EUR). Dies gilt ebenfalls für den Verlauf des Betriebsergebnisses nach Bewertung und den geplanten Jahresüberschuss, die gegenüber einer rein additiven Betrachtung der beiden Häuser deutlich höhere Werte aufweisen (z. B. geplanter Jahresüberschuss der Fusionssparkasse in 2025 von 34,6 Mio. EUR im Vergleich zu 23,3 Mio. EUR bei Addition der Einzelplanungen).

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Planung einschließlich des Fusionsnutzens eine nachhaltige Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Ertragslage zeigt.

 

Vertreter in der Verbandsversammlung

In dem „Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband Gifhorn-Wolfsburg, dem Sparkassenzweckverband Celle, dem Landkreis Celle und der Stadt Celle“ ist für die restliche Kommunalwahlperiode ein „vergrößerter“ Zweckverband vorgesehen. In die Zweckverbandsversammlung sind übergangsweise bis zum Ende der Kommunalperiode 2021 insgesamt 40 Mitglieder zu entsenden. Auf den Landkreis Celle entfallen davon 10 Mitglieder und auf die Stadt Celle entfallen davon 10 Mitglieder.

 

Da bisher 10 Mitglieder in der Verbandsversammlung der Sparkassenzweckverband entsendet wurden, ist es sinnvoll, dass die gleichen Mitglieder in die Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes Celle-Gifhorn-Wolfsburg entsendet werden, um den Fusionsprozess zu begleiten.

 

Für den die Stadt Celle werden folgende Mitglieder genannt:

-          Herr Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge

-          Anneke Hagedorn (CDU)

-          Hans-Werner Schmidtmann (CDU)

-          Michael Schwarz (CDU)

-          Rainer Taubenheim (CDU)

-          Patrick Brammer (SPD)

-          Jürgen Rentsch (SPD)

-          Ute Rodenwaldt-Blank (SPD)

-          Daniel Biermann (AfD)

-          Joachim Falkenhagen (FDP)

-          Bernd Zobel (Bündnis 90/Die Grünen)

Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse

Zum Fusionszeitpunkt 31.08.2019 endet die Amtsperiode des derzeitigen Verwaltungsrates und es sind neue Mitglieder zu entsenden.

 

Für den neuen Verwaltungsrat der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg stellt die Stadt Celle 3 Mitglieder. Aufgrund der bisherigen Situation (5 Mitglieder inklusive Oberbürgermeister) hat dies zur Folge, dass 2 Mitglieder Ihren Sitz im Verwaltungsrat abgeben müssen. Aufgrund der Besetzung eines Sitzes durch den Oberbürgermeister und der durchzuführenden Mehrheitsverteilung gem. § 71 Abs. 6 NKomVG sind für die neben dem Oberbürgermeister zu vergebenen 2 Sitze mit jeweils 1 Sitz die CDU-Fraktion sowie die SPD-Fraktion vorschlagsberechtigt.

 

Es werden folgende Mitglieder vorgeschlagen:

-          Herr Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge

-          1 Sitz CDU- Fraktion (wird in der Sitzung benannt)

-          1 Sitz SPD- Fraktion (Wird in der Sitzung benannt)

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewinnausschüttung für die Stadt Celle bleibt auf dem gleichen Niveau, was einer Ausschüttungshöhe von 0,5 Mio. € brutto entspricht.

Der prognostizierte Nutzen aus der Fusion der beiden Sparkassenzweckverbände lässt keine negativen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer erwarten. Durch die erarbeitete Standortverteilung und die Verteilung der Arbeitsplätze, insbesondere an den Hauptstandorten Gifhorn und Celle sollen die Anteil an den Lohnsummen gegenüber des jetzigen Status stabil gehalten werden.

 

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