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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0066/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt 1:

 

Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG gebe ich Ihnen gemäß der Anlage die in der Zeit vom 23.10.2018 bis einschließlich 06.03.2019 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen ab 10.000 € zur Kenntnis.

 

Sachverhalt 2:

 

Der Erste Stadtrat hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Herrn Gevers im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 120.000 € für die Betreuungskosten von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege bis Dezember 2018 genehmigt.

 

Die Aufgabe der Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe, die mit Hilfe der Tagespflegepersonen erfüllt wird. Eine Einschätzung, wie hoch der Betreuungsumfang ist, ist im Voraus schwer möglich, da sich unterjährig die Betreuungszeiten ändern. Darüber hinaus steigt die Nachfrage in der Tagespflege, da oft auch Randzeiten abgedeckt werden sollen. Die Kinderzahl in der Tagesbetreuung ist in 2018 deutlich gestiegen und wird voraussichtlich auch in 2019 steigen.

 

Die Mittel wurden benötigt, um die laufenden Kosten bis Dezember 2018 auszuzahlen. Die Entscheidung musste daher im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgen, da die Tagespflegepersonen ihren Unterhalt von dem Geld bestreiten.

 

Zur Deckung standen Mittel auf dem Konto „Förderung KTE freie Träger“ (361100.4318462) zur Verfügung.

 

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Anlagen

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