Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0080/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle in der Fassung vom 02.03.2017 gemäß der Anlage zu ändern.

Reduzieren

Sachverhalt: Die Stadt beabsichtigt, die für die Verwaltung des Klimaschutzfonds Celle anfallenden Personalkosten vollständig aus Zuwendungen der SVO zu finanzieren. Die SVO hat hierzu ihr Einvernehmen erklärt. Da eine gesonderte Zahlung der Personalkosten an die Stadt Celle auf Seiten der SVO eventuell steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden könnte, soll die Entnahme der Personalkosten aus dem Klimaschutzfonds Celle erfolgen. Hierzu sollen die Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle um eine Passage ergänzt werden, die der Förderrichtlinie "Kommunale Klimaschutzgesellschaft Landkreis Celle gemeinnützige GmbH" (KKC) entlehnt ist.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: Die vorgeschlagene Änderung der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle führt zu Umschichtungen vom Investitionshaushalt (Zuschussmittel) in den Ergebnishaushalt (Personalkostenerstattung). Bei einer bislang angenommenen Quote von 80% der Stelle Klimaschutz wurde von FD 11 für das Jahr 2019 hierzu ein Personalkostenanteil von 53.784 € errechnet. Dieser Ansatz ist jährlich neu zu bestimmen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...