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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0124/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage / Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle „77er Straße / Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage / Altstadt

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,5 km

Größe des Plangebietes: ca. 0,8 ha.

Geplante Nutzung: Sondergebiet (Wohnmobilstellplatz)

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle "77er Straße / Süd" als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13 a Baugesetzbuch beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 13.03.2018 bis 12.04.2018 statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 27.03.2018 bis 27.04.2018 statt.

Die Anhörung des Ortsrats Blumlage/Altstadt erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 20.02.2018.

Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Allerinsel werden die dort vorhandenen Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile mittelfristig wegfallen. In Innenstadtnähe war bisher keine bewirtschaftete Wohnmobilstellplatzanlage vorhanden, sodass die Möglichkeit geprüft wurde, einen qualitativ hochwertigen Stellplatz zu entwickeln. Nach einer Standortsuche hat sich als sinnvollster Standort hierfür die unmittelbar östlich an das Celler Badeland angrenzende öffentliche Grünfläche dargestellt. Diese im städtischen Eigentum befindliche Fläche wurde zu jenem Zeitpunkt als Sportplatz verwendet.

Auf Basis einer umfangreich durchgeführten frühzeitigen Beteiligung wurde das Vorhaben mit ca. 40 Stellplätzen, sowie Versorgungsgebäude während der Planaufstellung genehmigt und gebaut (§ 33 Abs. 3 BauGB). Hierzu besteht unter engen Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit. Dies ist insbesondere darin begründet, dass dringender Bedarf zur Schaffung dieser Infrastruktur bestand, was sich durch die intensive Nutzung des Standorts bereits bestätigt. Das Bauleitplanverfahren ist in diesen Fällen auch vollständig durchzuführen.

Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst eine ehemalige Sportplatzfläche und die dazu erforderliche Zuwegung von der 77er-Straße. Westlich des Planbereichs befindet sich das Celler Badeland. Im Norden grenzt der Planbereich an die 77er-Straße. Im Osten grenzt der Planbereich an eine Sportplatzfläche, sowie die Bahnengolfanlage des Bahnengolfclubs Celle (BGC). Südlich befindet sich eine Sportplatzfläche. Die Wohnmobilstellplatzanlage wurde auf der Sportplatzfläche südlich der Bahnengolfanlage errichtet. Der nördlich daran anknüpfende Teil des Geltungsbereichs dient der Sicherung der Erschließung.

Im Bebauungsplan „77er-Straße / Süd“ der Stadt Celle ist der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für den Änderungsbereich im westlichen Bereich eine Sonderbaufläche „Eisbahn“ dar, weiter östlich werden Grünflächen dargestellt. Diese Darstellung soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu „Sonderbaufläche für Wohnmobilstellplatzanlage“ berichtigt werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird keine Umweltprüfung durchgeführt.

Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der baulichen Umsetzung erfüllt wurden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkung für Integration:

Keine

 

 

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Anlagen

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