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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0125/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage/ Altstadt und Neuenhäusen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Fortführungsanträge für das Programmjahr 2020 für die Gebiete Stadtumbau West Allerinsel, Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle und Stadtumbau Neuenhäusen werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2020 im investiven Finanzhaushalt eingestellt.

 

 

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Sachverhalt:

 

- allgemeines zur Finanzierungs- und Fördersystematik der Städtebauförderung

 

Das Finanzierungssystem der Städtebauförderung basiert auf dem Drittelprinzip. Die förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme werden zu zwei Dritteln von Bund und Land gegenfinanziert. Voraussetzung, um mit einem Gebiet in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen zu werden, ist eine sogenannte Programmanmeldung (PA), die dem Land Niedersachsen vorzulegen ist. Die Kommune hat sich bereits bei erstmaliger PA zur Gegenfinanzierung der geschätzten Gesamtkosten zu verpflichten und die Mittel entsprechend nach dem Bruttoprinzip in voller Höhe im mehrjährigen Investitionsprogramm einzustellen.

 

Für die als Gesamtmaßnahme in Durchführung befindlichen Städtebaufördergebiete Allerinsel und Altstadt sind jährlich zum 01.06. auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern Fortführungsanträge zu stellen. Erstmalig für 2020 wird dies auch für das neue Städtebaufördergebiet Neuenhäusen durchzuführen sein. Mit diesen Fortführungsanträgen werden innerhalb des vor erstmaliger Aufnahme festgestellten voraussichtlichen Gesamtkostenrahmens jährlich Fördermittel eingeworben, um die für das jeweilige Gebiet vorgesehenen Projekte und Maßnahmen umsetzen und damit die festgelegten Sanierungsziele erreichen zu können.

 

Die Bewilligung wird in der Barauszahlung auf vier bis fünf Jahre gestreckt. Die Summe der Bewilligungen aus den einzelnen Jahren bildet zusammen mit dem städtischen Eigenanteil den sogenannten Bruttokostenrahmen, innerhalb dessen die Kommune gefahrlos Verpflichtungen eingehen kann.

 

Diese jährlichen Barmitteltranchen stehen jeweils nach aktueller Regelung für drei Haushaltsjahre zum Abruf nach Durchführungsstand zur Verfügung. Sie verfallen nach Ablauf dieser Zeiträume, werden dann also umverteilt auf andere Gesamtmaßnahmen in anderen Kommunen in Niedersachsen. Die Verwaltung und auch der Sanierungsträger haben diesen Umstand bei der Durchführung im Blick und müssen durch geschickte Projektsteuerung dem entgegenwirken. Ausgelöst durch die mit der Föderalismusreform geforderte zügige Durchführung weist die NBank zusätzlich bereits im Frühjahr eines Jahres die Programmstädte auf diesen Umstand hin.

 

In der tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Gesamtmaßnahmen können zu einzelnen Projekten und Maßnahmen zusätzlich nicht förderfähige Kostenanteile entstehen. Diese sind von der Stadt zusätzlich bereitzustellen und werden in der Gesamtübersicht mit dargestellt. Die nichtförderfähigen Anteile lassen sich endgültig erst mit Schlussrechnung der Gesamtmaßnahme abschließend beziffern. Eine Bewilligung einzelner Projekte und Maßnahmen durch die NBank erfolgt vorher nicht. Gleichwohl werden zu besonderen Vorhaben in Abstimmungsgesprächen mit der NBank zeitnah die Förderfähigkeiten geklärt.

 

Im Folgenden werden Informationen zum Stand der Umsetzung in den einzelnen Gebieten gegeben und in Kürze dargelegt, in welcher Höhe weitere Fördermittel angemeldet werden sollen.

 

a)      Stadtumbau West Allerinsel

 

Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen der Anpassung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in solchen Gebieten gefördert, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Die Stadt Celle wurde mit dem Gebiet Allerinsel erstmalig 2009 in die Förderung aufgenommen. Es ist angedacht, den Durchführungszeitraum bis 2024 zu verlängern.

 

Die Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes wurden bis Dezember 2018 abgeschlossen. Die Durchführung einer Ordnungsmaßnahme in der Speicherstraße wurde aufgrund dessen bis zum 31.12.2019 verlängert.

 

Der Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ mit örtlichen Bauvorschriften wurde als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Allerinsel wurde als Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Sitzung des Rates am 20.06.2018 beschlossen.

 

Als übergeordnete Erschließungsmaßnahme der Allerinsel wird die Hafenstraße den neuen Anforderungen angepasst. Die Baumaßnahmen zum Ausbau der Hafenstraße werden voraussichtlich noch in 2019 beginnen. Um die bestehende Leitungsinfrastruktur zu nutzen, verbleibt die Hafenstraße weitestgehend auf Ihrer heutigen Trassierung. Lediglich im westlichen und östlichen Einfahrtsbereich der Insel sind Anpassungen der Trasse erforderlich. Die Maßnahme beinhaltet alle öffentlichen Verkehrsflächen. Hierzu zählen Fahrbahnflächen, öffentliche Parkstände im Straßenraum sowie Geh- und Fahrradwege.

 

Zwischen Hafenstraße und Aller soll auf Teilen des bisherigen Festplatzes ein familienorientiertes Wohnquartier entstehen. Das Wohnangebot soll einen Mix an verschiedenen Gebäude- und Wohntypologien umfassen. Denkbar sind sowohl Eigentums- und Mietwohnungen als auch gefördertes Wohnen in verschiedenen Größen. Zur Etablierung einer städtischen Baukultur bieten sich verschiedene qualitätssichernde Verfahren an.

Für mögliche größere private Vorhaben empfiehlt sich ein Investorenwettbewerb, durch die die städtebauliche und architektonische Gestaltung gesteigert werde kann. Es ist beabsichtigt, den Investorenwettbewerb bis 2020 durchgeführt zu haben.

 

Vorbehaltlich der Bewilligung aus dem Förderantrag für 2019 ist eine Beantragung von Fördermitteln für 2020 nach derzeitigem Planungsstand nicht erforderlich.  

 

 

b)      Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle

 

Mit Hilfe des Programms sollen insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz auf breiter Grundlage gesichert und erhalten werden. Vorrangig sollen die Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Gebäude eingesetzt werden.

 

Insgesamt wurden bisher rd. 4 Mio. € vertraglich für die Ausführung von Maßnahmen gebunden.

Hierin beinhaltet sind private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Förderverträge in 2018 mit einem Gesamtzuwendungsvolumen von rund 219.000 € bei förderfähigen Gesamtinvestitionen von rd. 375.000 €.

Für weitere drei Maßnahmen aus den vorangegangenen Jahren sind im selben Zeitraum Förderzuschüsse schlussgerechnet und ausgezahlt worden. Das Gesamtzuwendungsvolumen dieser Maßnahmen betrug rd. 176.000 € bei förderfähigen Gesamtinvestitionen von rd. 563.000 €.

 

Darüber hinaus wurden für Modernisierungsvoruntersuchungen Kostenzusagen erteilt sowie Voruntersuchungen aus den vorangegangenen Jahren ausgezahlt.

 

Im Rahmen der Programmanmeldung für 2020 werden Fördermittel in Höhe von 400.000 € (ohne 1/3 Eigenanteil) beantragt. Der größte Teil der Fördermittel ist für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen..

Mit dem Fördergeber wird derzeit über die Verlängerung der Maßnahme bis 2024 gesprochen.

 

 

c)      Stadtumbau Neuenhäusen

 

In der Sitzung des Rates vom 17.12.2018 und vom 04.04.2019 wurde beschlossen, dass die die Stadt Celle die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Neuenhäusen“ zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen 2019 anmeldet. Der Aufnahmebescheid des Landes steht noch aus.

 

Nähere inhaltliche Erläuterungen sind der Beschlussvorlage BV/0209/18/18-1 BV/0071/19/19-1 zu entnehmen.

 

Für das Programmjahr 2020 werden Fördermittel in Höhe von 750.000 € für Ordnungs- und Baumaßnahmen beim Land Niedersachsen angemeldet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

IV

Höhe der geplanten Auszahlungen:

Allerinsel: 0 Mio. €

Altstadt: 1,0 Mio.

(wobei 2/3 aus Landes- /

Bundesmittel finanziert werden)

Neuenhäusen: 0,75 Mio. €

Geplante Projektdauer:

Allerinsel: 10 Jahre

Altstadt: 10 Jahre

Neuenhäusen: 10 Jahre

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

Allerinsel: voraussichtlich 2024

Altstadt: bisher bis 2020

(eine Verlängerung bis 2024 wird derzeit mit dem Fördergeber besprochen)

Neuenhäusen: voraussichtlich 2030

 

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

./.

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

Keine

 

 

 

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