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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0129/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Satzung zur Außerkraftsetzung der Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Celle hat am 23.08.2018 die Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Celle vom 17.03.2016 in der Fassung der 2. Änderung vom 23.08.2018 beschlossen.

Nach § 23 SGB VIII (Förderung in Kindertagespflege) wird die Höhe der laufenden Geldleistung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt; landesrechtlich ist auch nichts Anderes geregelt. Mit der Abgabe der Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe an den Landkreis Celle hat dieser als örtlicher Träger bei der Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe aus dem SGB VIII die Satzungshoheit nach § 10 NKomVG in Verbindung mit § 2 AG SGB VIII.

Die Satzung des Landkreises über die Höhe der laufenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege gilt seit dem 01.01.2019 auch für die Stadt Celle.

Somit ist die Satzung der Stadt Celle zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege rückwirkend zum 01.01.19 außer Kraft zu setzen.

 

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Anlagen

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