Mitteilungsvorlage - AN/0032/19-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion WG/Die PARTEI "Anfrage zur Planung für den Bereich Braunschweiger Heerstraße, ehemals Bachl-Gelände"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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09.05.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Mit der Aufgabe der gewerblichen Nutzung durch die Firma Bachl und der nachfolgenden Veräußerung des Firmengeländes hat es bereits Gespräche zwischendem neuen Eigentümer der Fläche und der Stadt Celle gegeben. Das damals vorgelegte Konzept sah eine Kombination von Wohnen und gewerblichen Nutzungen vor, welche um die Ansiedlung eines Einzelhandelsstandortes ergänzt wurde. Das durch die Fraktion WG/Die Partei erneut ins Spiel gebrachte Konzept ist in der vorgelegten Form auch weiterhin nicht geeignet, als Grundlage für die weitere Entwicklung zu dienen.
Der Standort ist für Einzelhandel nach wie vor nicht geeignet. Eine entsprechende Entwicklung widerspräche zudem den Aussagen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Celle. In dieser Hinsicht vom Eigentümer ins Gespräch gebrachte Absichtserklärungen von Einzelhandelsbetrieben aus dem Bereich Lebensmittel laufen insoweit ins Leere.
Inzwischen wurde für den Bereich des ehemaligen Bachl-Geländes ein Aufstellungsbeschluss (BV/0151/16) für den Bebauungsplan Nr. 27 Ace der Stadt Celle "Gewerbegebiet an der B214 - West gefasst. Vorrangig kommt hier eine gewerbliche Nutzung in Frage. Eine Wohnnutzung ist an diesem Standort wegen der umgebenden überwiegend gewerblichen Nutzung sowie der Bundesstraße nur unter Schwierigkeiten umsetzbar (Lärmimmissionen).
Der Bedarf eines ortsansässigen Unternehmens für eine große Bürofläche, wie vom Antragsteller beschrieben, konnte trotz Nachfrage beim Antragsteller nicht konkretisiert werden. Das Interesse von weiteren Investoren aus dem gewerblichen Sektor ist durch den Eigentümer bislang nicht belastbar nachgewiesen worden. Auch der Wirtschaftsförderung ist kein Interessent bekannt.
Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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230,4 kB
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