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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0118/19-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion vom 16.04.2019; Antrag Nr. AN/0118/19

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit.

 

Zu 1, 2 und 4.:

 

Die Daten müssen bei den zertifizierten Sprachkursträgern erfragt werden. Auskünfte zu den im Raum Celle zertifizierten Sprachkursträgern kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilen.

 

Im Raum Celle sind die Volkshochschule und der Jugendmigrationsdienst zertifizierte Kursträger.

 

Die Ausländerbehörde der Stadt Celle ist hier nicht involviert und kann daher keine Zahlen liefern.

 

Zu 3:

 

Der Stadt Celle entstehen im Bereich der Ausländerbehörde keine Kosten für die Integrationskurse.

 

Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (§ 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG). Die entsprechende Bescheinigung (Verpflichtungserklärung) stellt die  Ausländerbehörde aus. Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen werden.

 

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt

 

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Anlagen

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