Mitteilungsvorlage - MV/0114/19
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Bodenabbaustätte Celle-Scheuen Anhörung des Ortsrats gemäß § 94 (1) NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Anhörung
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05.06.2019
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Sachverhalt:
Die BRG Bauschuttrecycling-Gesellschaft mbH, Winsen, hat einen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Bodenabbaustätte bei Scheuen auf Flächen in der Gemarkung Groß Hehlen, Flur 2, Flurstück 7/3 gestellt (s. anliegende Übersichtskarte)
Die beantragte Gesamtabbaufläche für einen voraussichtlichen Abbauzeitraum von 15-25 Jahren beträgt ca. 13,7 ha, die überschlägige beantragte Abbaumenge 750.000 m³. Als Rohstoff soll Fein- bzw. Mittelsand im Trockenabbau gewonnen werden, u.a. zur Beimischung in Recycling-Baustoffe aus der benachbarten Bauschutt-Recyclinganlage, zu deren städtebaulicher Sicherung derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Der Ortsrat ist zum B-Plan-Verfahren gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seinen Sitzungen am 22.10.2014 und 26.06.2018 angehört worden.
Das Bodenabbau-Vorhaben soll in 5 Teilabschnitten umgesetzt werden; die Inanspruchnahme jedes weiteren Teilabschnitts soll planmäßig erst dann erfolgen, wenn die wald- und naturschutzrechtliche Kompensation sichergestellt und für vorausgehende Abschnitte sukzessive umsetzbar ist.
Die äußere Erschließung der erweiterten Bodenabbaustätte soll über die bestehende Zufahrt von der Scheuener Straße zur Bauschutt-Recyclinganlage erfolgen, für deren dauerhaften Betrieb hinsichtlich der Verbesserung der straßenverkehrlichen Abläufe eine Linksabbiegespur in der Scheuener Straße ergänzt werden soll.
Hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen des Schutzes vor Schall- und Staubeinwirkungen auf benachbarte Bereiche sind Auflagen zum Abbaubetrieb vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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716,8 kB
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