Mitteilungsvorlage - MV/0150/18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt als Steuerschuldnerin: Zwischenbericht - Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht - Einführung eines Tax Compliance Management Systems
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
19.06.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
27.06.2019
|
Sachverhalt:
Mit Beschlussvorlage BV/0305/16 hat die Verwaltung erstmals über anstehende Veränderun-gen bezüglich der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit Fragen des organisatorischen Umgangs mit steuerlichen Anforde-rungen informiert.
Der Rat hat darauf basierend beschlossen, das neue Umsatzsteuerrecht im Rahmen des Optionsrechts ab dem 01.01.2021 anzuwenden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Tax Compliance Management System (TCMS) aufzubauen. Es erfolgt ein erster Zwischenbericht im Juni 2018 mit der Vorlage MV/0150/18.
Nunmehr wird folgender zweiter Zwischenbericht vorgelegt:
- Einführung der neuen Rechtslage
Mit Beginn des neuen Rechts müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten der Stadt Celle festgestellt und organisatorisch so eingebunden sein, dass eine steuerrechtlich konforme Abwicklung (u. a. Rechnungstellung, Umsatzsteuervoranmeldung) sichergestellt ist.
Im Sommer 2018 ist daher eine Information aller Fachdienst- und Abteilungsleiter in recht-licher und haftungsrechtlicher Hinsicht erfolgt. Zudem wurde aus jedem Fachdienst/jeder Abteilung hinaus ein steuerlicher Ansprechpartner benannt. Weiterhin dienen sie als Multi-plikatoren für steuerliche Themen in die jeweiligen Fachdienste/Abteilungen hinein.
Diese Ansprechpartner haben in einem ersten Schritt bis Ende des Jahres 2018 alle in ih-rem Bereich anfallenden Tätigkeiten erfasst und beschrieben. Derzeit läuft die Auswertung der 562 gemeldeten Tätigkeiten hinsichtlich der grundsätzlichen Steuerpflicht und steuerlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten.
Konkretisierungen zum ersten und bisher einzigen Anwendungserlass des Bundesminis-teriums der Finanzen (BMF) vom 16.12.2016 hat es bis heute seitens der Finanzverwaltung nicht gegeben. Nach wie vor gibt es große Lücken bei der rechtlichen Bewertung einer Vielzahl von Sachverhalten. Die Ermittlung der zukünftig steuerpflichtigen Vorgänge sowie eines möglichen zu generierenden Vorsteuerpotentials dauern daher noch an.
Die Umsetzung verläuft planmäßig und wird rechtzeitig zum 01.01.2021 abgeschlossen sein.
- Stadt als Steuerschuldnerin
Zwischenzeitlich wurden die mit der Bearbeitung der Angelegenheiten der Stadt als Steu-erschuldnerin befassten Stellen organisatorisch als Steuerstelle benannt, um einen für alle Fachdienste erkennbaren Ansprechpartner zu etablieren. Die Steuerstelle ist Teil des Fachdienstes Finanzwirtschaft.
Sie befasst sich insbesondere neben der Erstellung und Einreichung aller notwendigen Steuererklärungen mit den dazu gehörigen Nebenaufgaben wie die Kontrolle von Fristen und Steuerbescheiden, dem Einlegen von Rechtsbehelfen und der Begleitung von Be-triebsprüfungen. Weitere wesentliche Aufgaben sind das Erstellen von Steuerkonzepten einschließlich Steueroptimierungsmöglichkeiten sowie die Beratung der Verwaltung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen.
- Einführung eines Tax Compliance Management Systems
Die Absicherung der Stadt Celle und ihrer Mitarbeitenden vor steuerlichem Fehlverhalten und den daraus resultierenden Schäden erfolgt durch das Tax Compliance Management System. Zwischenzeitlich wird ein erster Entwurf erarbeitet. Einzelne der darin festge-schriebenen Regelungen werden bereits parallel zum Projektverlauf umgesetzt.
Als wesentliche erste Maßnahmen wurden verschiedene Richtlinien veröffentlicht. So werden seit November 2018 alle Vertragsabschlüsse auf ihre steuerliche Relevanz geprüft. Zudem gibt es Handlungsanweisungen für Bestellungen im Ausland sowie zur ordnungsgemäßen Rechnungstellung.
Seit dem Jahr 2019 finden regelmäßige Schulungen der Ansprechpartner durch die Steu-erstelle statt, um den sicheren Umgang mit steuerlichen Themen in der Verwaltung nachhaltig zu etablieren.
Das Tax Compliance Management System soll entsprechend der Vorgaben des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AOAE) zu § 153 vollständig zum 01.01.2021 in Kraft treten.
