Mitteilungsvorlage - AN/0075/19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Anfrage zu den aktuellen Maulwurfstötungen im Französischen Garten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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18.06.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Zu Frage 1: „Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass nach Bundesnaturschutzgesetz das Fangen, Verletzen und Töten eines Maulwurfs strafbar ist?“
Nein, nicht grundsätzlich.
Zu Fragen 2 und 3:
Gab es eine schriftliche Anfrage an die Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich des Tötens von Maulwürfen im Französischen Garten?
Falls ja: Wer stellte diese Anfrage? Welchen Wortlaut hatte sie?
Ja, es gab einen schriftlichen Antrag vom 07.02.2017 seitens des Grünflächenamtes an die Untere Naturschutzbehörde.
Zu Frage 4: „Welchen Wortlaut hatte die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde?“
Der Bescheid der Naturschutzbehörde vom 20.02.2017 zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist in der Verwaltung einzusehen.
Zu Frage 5: „Welche nachweisbaren Vergrämungen/Tötungen wurden in welchem Zeitraum wo durchgeführt?“
Im Französischen Garten wurden nach Genehmigung des Antrages zwei Maulwurfsbekämpfungen durchgeführt:
Im Februar 2018 und im Februar 2019.
Die Maßnahmen fanden jeweils in dem in der Genehmigung festgelegten Teilbereich des Französischen Gartens statt.
Zu Frage 6: „Worin bestanden genau die Gefährdungen, die durch die Maulwürfe im Französischen Garten entstanden sein sollen?“
Für die Antragsstellung und letztendlich Genehmigungserteilung ausschlaggebend waren Gründe der öffentlichen Sicherheit, die Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden und Gründe des überwiegenden sonstigen öffentlichen Interesses. Durch den in Teilen sehr starken Maulwurfbesatz entstehen erhebliche Schäden an den Rasen- und Beetflächen mit Wechselflorpflanzungen, die mit großem Aufwand eingeebnet werden und, um die verkehrssichere Trittfestigkeit der Rasenflächen zu gewährleisten, auch gewalzt werden müssen.
Zu Frage 7: „Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zukünftig diesen Gefährdungen entgegenzutreten? Die neu aufgetretenen Erdaushübe deuten auf eine weiterhin bestehende Population hin.“
Der Grünbetrieb wird seine Tätigkeit auf das regelmäßige Einplanieren der Maulwurfshügel beschränken. Das weitere Ausprobieren von Vergrämungsmitteln und deren Ausbringung durch einen Fachbetrieb wird seitens der Verwaltung geprüft. Sollte die Verkehrssicherheit durch derartige Maßnahmen nicht sichergestellt werden können, wäre in letzter Konsequenz die Sperrung von Anlagen/Plätzen notwendig.
Zu Frage 8: „Laut Presse verweist OB Nigge auf eine ähnliche Handhabung in anderen Kommunen. Welche Kommunen haben wann Maulwurfstötungen vorgenommen?
Nach Auskunft der Region Hannover (UNB) werden auch dort Ausnahmegenehmigungen zur Tötung/Vergrämung von Maulwürfen erteilt:
1. z.B. für Sportplätze
2. auch für einen größeren, parkartigen Garten mit Rasen, Hecken und Bäumen
3. die Region Hannover hatte noch keinen Antrag vorliegen aus einem historischen Garten (z.B. den Herrenhäuser Gärten).
Ortsnamen wurden aus Vertraulichkeitsgründen nicht genannt. Weitere Kommunen sind im Internet zu finden.
Die mit der Maulwurfsbekämpfung beauftragte Firma hat zusätzlich auf Nachfrage bestätigt, dass in vielen Städten (hier besonders auf Sportplätzen) Maulwurfsbekämpfungen nach Genehmigung durchgeführt werden. Aus Vertraulichkeitsgründen und wegen der Brisanz des Themas wurden jedoch keine Ortsnamen genannt
Die o. g. Anfrage ist damit inhaltlich beantwortet und formal erledigt
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,3 kB
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