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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0084/19-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss stellt fest:

  • Die Versorgung mit Energie erfolgt im Stadtgebiet durch privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, insbesondere die SVO und die Stadtwerke Celle.
  • Planung, Errrichtung und Betrieb von Netzen zur Energiebereitstellung für Haushalte und Gewerbebetriebe, in Konkurrenz zu den o.g. Unternehmen, ist nicht Aufgabe der Stadt Celle, sondern der Kompetenz dieser Energiedienstleister zugewiesen.

 

Der Antrag der Fraktion "Bündnis 90 / Die Grünen" im Rat der Stadt Celle ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

Gegenstand des Antrags ist die Aufnahme des Antrags des Ortsrats Altenhagen / Bostel /  Lachtehausen "Förderung Nahwärmeversorgung" vom 12.09.2018 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Fachausschusses.

Der damit offenkundig verbundene Zweck ist eine inhaltliche Beratung, ggf. auch Vorbereitung einer Entscheidung im Sinne des Antrags.

 

Der zur Beratung gestellte Antragstenor lautet:

"Der Ortsrat Altenhagen-Bostel-Lachtehausen beantragt die Förderung der Errichtung von Nahwärmeversorgungsnetze und der Vermarktung von Ökostrom in den Ortsteil Altenhagen/Bostel/Lachthausen als Maßnahme des Umwelt- und Insektenschutzes."

 

Ein Adressat zur Umsetzung dieses Antrags ist nicht konkret benannt.

 

Begründet wird der Antrag des Ortsrats im Wesentlichen mit einer rechnerischen Gegenüber­stellung von überschlägig (anhand tabellarischer Aufstellungen der Haushalte und Einwohner) ermittelten Wärmebedarfen in den Ortsteilen und global geschätzten Jahresüberschussmengen nicht genutzter Wärme aus den Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (BHKW) der in den Ortsteilen betriebenen  Biogasanlagen, die "aufgrund fehlender Nahwärmenetze" nicht an die Haushalte abgegeben werden könne.

 

Die Verwaltung weist im Hinblick auf die Beratung und Entscheidung zum Antrag des Ortsrats darauf hin, dass die Versorgung mit Energie im Stadtgebiet durch privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, insbesondere die SVO und die Stadtwerke Celle, erfolgt und die Prüfung der Planung, Errrichtung und Betrieb von Netzen zur Energiebereitstellung nicht Aufgabe der Stadt Celle, sondern der Kompetenz dieser Energiedienstleister zugewiesen ist.

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Anlagen

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