Beschlussvorlage - BV/0134/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Eichenhain im Deppenhorn" in der Stadt Celle, Gemarkung Westercelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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11.06.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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18.06.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.06.2019
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Ortsrat Westercelle
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Eichenhain im Deppenhorn“ in der Stadt Celle, Gemarkung Westercelle einschließlich Verordnungskarte gemäß der Anlage 1
Sachverhalt:
Im Bereich Deppenhorn / Im Sacke nordöstlich des Kanalhauses Bennebostel (vgl. Karte – Anlage 1) befindet sich ein älterer Baumbestand aus Stieleichen, die im südlichen Teilbereich des Grundstücks als lichter Eichenhain, im nördlichen Teilbereich als markante Einzelbäume des Waldrandes die Terassenkante einer bereits in historischen Zeiträumen verlandeten Flussschleife der Fuhse prägen (s. Fotos Anlage 2). Altersbedingt weisen die Bäume Höhlungen in Stammbereich auf, ohne dass Einbußen der Standfestigkeit erkennbar sind.
Im Zuge der Unternehmensflurbereinigung "Celle Süd" und des damit verbundenen Eigentumsübergangs ergab sich das Risiko des kompletten Verlustes dieser landschafts-prägenden Baumbestände, die auch wesentliche ökologische Funktionen insb. als Lebensstätten von Vögeln, Fledermäusen und totholzbewohnenden Käferarten erfüllen.
Mit dem aktuellen Eigentümer sowie mit der Flurbereinigungsbehörde wurde deshalb eine Übereinkunft zur dauerhaften naturschutzrechtlichen Sicherung der Eichen als "geschützter Landschaftsbestandteil", bei finanzieller Ablösung der bestehenden Holznutzungsrechte, erzielt.
Mit dem voraussichtlich künftigen Eigentümer (Straßenbauverwaltung Verden) wurden die geplanten Regelungen bereits abgestimmt, damit die spätere Pflege und Entwicklung berücksichtigt ist.
Als wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Vereinbarung soll nunmehr die formelle Unterschutzstellung durch die anliegende Verordnung erfolgen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind aufgrund des Einvernehmens mit den Eigentümern und der Flurbereinigungsbehörde gegeben.
Der Ortsrat wird gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG zu dem Vorgang angehört.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
554100.4271800 | |||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
Verwendung Ersatzzahlungen | 5.000 | ||
Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 5.000 | ||
Anmerkungen:
Die zweckentsprechende Verwendung von Ersatzzahlungsmitteln erfolgt gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG. Die Maßnahme ist als Kompensationsmaßnahme anrechenbar. Ersatzzahlungsmittel aus Erträgen früherer Jahre sind in entsprechender Höhe verfügbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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741,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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