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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0035/19-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zur Beschlussvorlage 0366/18 „Abriss Nordwallhalle“ hat die Fraktion „Bündnis 90|Die Grünen“ Fragen gestellt, die wie folgt beantwortet werden.

 

1)                 Gibt es eine städtebauliche Planung für die Flächen nördlich des Nordwalls?

 

Am 27.09.2018 wurde der Bebauungsplan Nr. 142 „Stadtquartier Schuhstraße/ Nordwall“ als Satzung beschlossen. Damit wurde das planungsrechtliche Genehmigungsverfahren, das mit dem Aufstellungsbeschluss von 2006 begonnen hatte, abgeschlossen. Dieser stellt den geplanten städtebaulichen Rahmen dar.

 

2)                 Warum wird „eine Baulinie auf Höhe der bestehenden Gebäudefassade“ festgeschrieben?

 

Die Baulinie wurde aufgrund der städtebaulichen Bestandssituation festgesetzt. Um die Förderung zu erreichen, wurde das Bebauungsplanverfahren möglichst schnell durchgeführt. Eine spätere Abweichung kann problemlos in Abhängigkeit des Planentwurfes im Rahmen einer Bebauungsplanänderung umgesetzt werden

 

3)                 Inwieweit berücksichtigt die Verwaltung in ihren Planungen, dass es sich beim MTV/Eintracht um einen Innenstadtverein handelt?

 

Die Stadt unterstützt den MTV/Eintracht in seinen Bemühungen hinsichtlich weiterer Planungen auf dem Saarfeld, insbesondere indem entsprechende Rahmenbedingungen für eine breite Förderkulisse bei anstehenden Investitionen geschaffen werden.

 

4)                 Wir bitten um eine genauere Aufschlüsselung der Neubaukosten.

 

Die Kosten beziehen sich auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2014, deren Ergebnisse in der MV/0202/14 mitgeteilt wurden. Hierzu wurden die Kostengruppe 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk-Technische Anlagen) nach DIN 276 für den Neubau mit ca. 1.320.000 € angesetzt. Für die erforderlichen Planungsleistungen werden zusätzlich 25% dieser Kosten angenommen, also ca. 330.000,00 €. Zudem muss die Kostensteigerung seit 2014 berücksichtigt werden, diese wurde mit +15% angesetzt. Daraus ergeben sich ca. 1.900.000,00 €. Um weitere Kostengruppe zu berücksichtigen wurde diese Schätzung auf 2.0 Mio. € gerundet. Bei diesen Kostenprognosen ist mit einer Genauigkeit von +/- 30% auszugehen.

 

5)Nach unseren Berechnungen betragen die Kosten des Grundstücksverkaufs 875.000 € und nicht 975.000 € (Abbruchkosten 225.000 €, Grundstück 400.000 € und Restbuchwert 250.000 €)

Der Hinweis ist korrekt, die Berechnung liegt bei 875.000 €.

 

Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist somit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Anlagen

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