Beschlussvorlage - BV/0160/19
Grunddaten
- Betreff:
-
93. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Gewerbliche Bauflächen Auf der Grafft" - Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.06.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.06.2019
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Westercelle
Beschlussvorschlag:
Die zur 93. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle vorgebrachten Stellungnahmen werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden vom 08.05. und 13.05.2019 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme des BUND-Kreisgruppe Celle vom 13.05.2019 wird nicht entsprochen.
- Der Stellungnahme des Landkreis Celle vom 16.05.2019 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 16.05.2019 wird nicht entsprochen.
- Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Fuhrberg vom 16.05.2019 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme des NABU Gruppe Stadt Celle e.V. vom 17.05.2019 wird nicht entsprochen.
Die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Gewerbliche Bauflächen Auf der Grafft“ sowie die zugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum:4.850 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:rd. 32 ha
geplante Nutzungen:Gewerbegebiet
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Verfahrens zur 93. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Der Beschluss über die Aufstellung wurde am 11.04.2015 ortsüblich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.04. bis 13.05.2015, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 13.04. bis 13.05.2015 statt.
Der Entwurf zur 93. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle (Stand 28.03.2019) und die zugehörige Begründung (inklusive umweltbezogene Gutachten) haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.04.2019 bis zum 17.05.2019 öffentlich ausgelegen.
Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.04.2019 bis zum 17.05.2019.
Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Es besteht ein Bedarf an größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen im südwestlichen Stadtgebiet von Celle. Im Ortsteil Westercelle stehen kurzfristig größere zusammenhängende Flächen zur Entwicklung von Gewerbeflächen zur Verfügung. Das Plangebiet liegt zwischen dem alten und neuen Verlauf der Bundesstraße 3 sowie dem Fuhsekanal. Die Lagegunst direkt an der B 3, die vorhandene Erschließung sowie die bereits bestehenden und unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen ergeben eine grundsätzliche Eignung der Fläche im Eigentum der Stadt Celle. Hinzu kommt, dass die Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und keine besonders schutzwürdigen Biotopeigenschaften zu erwarten sind.
Das Gelände ist derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB einzustufen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche und Waldfläche dargestellt.
Durch die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle wird eine gewerbliche Baufläche westlich der Ortsumgehung B3n und östlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Am Fuhsekanal“ in die Darstellungen des Planes aufgenommen werden. Die verkehrsgüns-tige Lage in der Nähe der B 3 und die Vorprägung durch die vorhandenen und benachbarten Gewerbeflächen, ergeben eine grundsätzliche Eignung der Fläche.
Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, für gewerbliche Ansiedlungen ein geeignetes Flächenangebot zu schaffen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass sich vorhandene Gewerbebetriebe im Stadtgebiet erweitern können. Die bisherige Fläche für die Landwirtschaft wird künftig im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Die bisherige Wohnsiedlung im Außenbereich wird in der Änderung als Wohnbaufläche aufgenommen. Bestehende oder geplante Wald- und andere Grünflächen werden in der Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend berücksichtigt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 38 Wce „Gewerbegebiet Auf der Grafft“ im Parallelverfahren wird die Bauleitplanung verbindliches Planungsrecht schaffen.
Die neuen Gewerbeflächen werden vorwiegend im nördlichen Bereich des Plangebietes entwickelt. Die Erschließung erfolgt mit direkter Zufahrt von der K84 (Celle - Adelheidsdorf) und über internen Erschließungsstraßen. Zusätzlich zu vorhandenen und bisher dargestellten Waldflächen werden weitere Teile des Gebietes als Waldfläche dargestellt. Diese Flächen werden zukünftig als Wald entwickelt und dienen der Verknüpfung der bestehenden Biotope. Ein geringer Teil des Gebietes wird als Grünfläche dargestellt. Dies sind sowohl private Grünflächen, die der Wohnbaufläche zugeordnet sind, als auch öffentliche Grünflächen, die der Gebietseingrünung dienen. Innerhalb dieser Flächen können auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,2 kB
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2
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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314,5 kB
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