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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0172/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Celle beschließt die Bewerbung der Stadt Celle als Modellprojekt Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

 

  1. Die Stadt Celle verpflichtet sich im Gegenzug, als Modellprojekt Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit ihrer örtlichen Öffentlichkeit und den sonstigen im Förderantrag benannten Stakeholdern in einem partizipatorischen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten und hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities zu verfolgen, wie in den Antragunterlagen dargelegt.

 

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Sachverhalt:

 

Die Smart City Charta beschreibt ein normatives Bild einer intelligenten und zukunftsorientierten Stadt und soll das Selbstverständnis der Städte und Gemeinden bei dem digitalen Transformationsprozess spiegeln und sie unterstützen. Zudem sollen die Chancen und Risiken einer zukunftsorientierten und verantwortungsvollen Stadtentwicklung frühzeitig erkannt und Fehlentwicklungen vermieden werden. Danach ist eine Smart City:

 

  • lebens- und liebenswert (stellt Bedarfe der Menschen in den Mittelpunkt),

 

  • vielfältig und offen (Ausgleich demografischer Herausforderungen, Sicherung demokratischer Strukturen und Prozesse),

 

  • partizipativ und inklusiv (Verwirklichung integrativer Konzepte und barrierefreier Zugang zu analogen und digitalen Angebote),

 

  • klimaneutral und ressourceneffizient (Förderung umweltfreundlicher Mobilitäts-, Energie-, Wärme-, Wasser- und Abfallkonzepte),

 

  • wettbewerbsfähig und florierend (Digitalisierung zur Stärkung der lokalen Wirtschaft sowie neuer Wertschöpfungsprozesse und Infrastrukturangebote),

 

  • aufgeschlossen und innovativ (Entwicklung von Lösungen zur Sicherung kommunaler Aufgaben, Erarbeitung innovativer und maßgeschneiderte Lösungen vor Ort),

 

  • responsiv und sensitiv (Nutzung von Sensorik, Datengewinnung und -verarbeitung, neue Formen der Interaktion und des Lernens zur stetigen Verbesserung kommunaler Prozesse und Dienstleistungen),

 

  • sicher und raumgebend (Bewohnern eine sichere private, öffentliche und digitale Räume, in denen sie sich bewegen und verwirklichen können, ohne Freiheitsrechte durch Überwachung zu verletzen).

Diese Aspekte bilden den Rahmen für die Förderung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. So sollen die Modellprojekte Smart Cities:

 

  • Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung verknüpfen.
  • Die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern. Dies soll durch Partizipation und Kooperation mit anderen Akteuren z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtgesellschaft erfolgen.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen. Zunächst wird die Entwicklung kommunaler und fachübergreifender Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung gefördert. In der daran anschließenden zweiten Phase erfolgt die Förderung der Umsetzung. Für die Stadt Celle bietet die Förderung als Modellkommune die Möglichkeit, die digitale Transformation hin zu einer Smart City nachhaltig anzugehen.

 

„Smart City“ wird im Sinne des Celler Strategie- und Umsetzungsansatzes nicht als sektorales, sondern als partizipatorisches Projekt der Stakeholder der gesamten Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen, Wünschen, Möglichkeiten und Bedürfnissen verstanden. Die Stadt Celle bietet mit ihren gewachsenen Stadtteilen und Quartieren optimale Möglichkeiten, um unterschiedliche wirtschaftliche, kulturelle, soziale und touristische Vorprägungen und Besonderheiten weiterzuentwickeln und im Rahmen einer Gesamtstrategie des „voneinander und miteinander Lernens“ im Sinne einer Smart City zusammenzuführen. Durch Kooperationspartner wie die Leuphana Universität Lüneburg und die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg ergeben sich vielfältige Möglichkeiten des beispielhaften Lernens für die Stadtgesellschaft, die Wissenschaft sowie für und mit anderen Kommunen. Zudem signalisierten erste Kooperationspartner wie die Stadtwerke Celle, die CTM, die WBG sowie die SVO mit einem Letter of Intent Ihre Absicht, das Projekt aktiv mitzugestalten.

 

Der Projektzeitraum unterteilt sich in eine zweijährige Strategiephase sowie eine fünfjährige Umsetzungsphase mit dem Ziel einer real-virtuellen Verknüpfung in den kommunalpolitischen Handlungsfeldern Soziales/Familie, Wirtschaft und Tourismus. Dabei ermöglicht die Digitalisierung eine stärkere Vernetzung aller Akteure der Stadtgesellschaft in den benannten Handlungsfeldern. In der Strategiephase sollen zunächst alle städtischen Dienstleistungen und Services sowie die Dienstleistungen der weiteren Projektbeteiligten, u.a. die städtischen Tochtergesellschaften mit allen Stakeholdern, eruiert, analysiert und evaluiert werden. Während des gesamten Zeitraums (sieben Jahre) wird die Begleitung von der Leuphana Universität Lüneburg vorgenommen. Im Rahmen der Strategiephase erfolgt ein umfassendes Partizipationsverfahren unter Einbeziehung der gesamten Stadtgesellschaft mit dem Ziel, die konkreten Maßnahmen für die Umsetzungsphase festzulegen. Die Umsetzungsphase schließt unmittelbar an die zweijährige Strategiephase an.

 

Die Stadt Celle bewirbt sich als Modellprojekt Smart Cities in Kenntnis eines zu leistenden Eigenanteils von 10 Prozent, welcher durch geeignete Kooperationspartner auf 5 Prozent verringert werden kann. Der Eigenanteil beläuft sich nach einer ersten, groben Kostenschätzung auf eine Gesamtsumme von 907.170 Euro (10 Prozent) bzw. 453.585 Euro (5 Prozent) über einen Zeitraum von sieben Jahren. Die jährlichen Auswirkungen sind im Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 1) aufgeführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

OB/I

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Personal- und Sachkosten (Strategiephase)

1.066.680 €

Personal- und Sachkosten (Strategiephase)

1.185.200 €

Personal- und Sachkosten (Umsetzungsphase)

3.713.850 €

Personal- und Sachkosten (Umsetzungsphase)

4.126.500 €

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 531.170 €

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

OB/I/III

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Erste Investitionen (Strategiephase)

436.500 €

Erste Investitionen (Strategiephase)

485.000 €

Geplante Investitionen (Umsetzungsphase)

2.947.500 €

Geplante Investitionen (Umsetzungsphase)

3.275.000 €

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 376.000 €

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

Oberbürgermeister

Höhe der geplanten Auszahlungen:

376.000 € (10% Eigenanteil Kommune)

Geplante Projektdauer:

7 Jahre

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

2026

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

Aus den Investitionen resultierende Abschreibungen

 

 

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

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Anlagen

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