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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0127/19-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird detaillierte Vorschläge zur Grünfestsetzung auch in den künftigen Bauleitplanverfahren unterbreiten. Die Einhaltung der bestehenden Festsetzungen wird weiterhin mit dem Instrumentarium des Verwaltungsrechts fortgeführt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit der Forderung nach Begrünung und Anpflanzungen und zusätzlich dem Verbot wasserundurchlässiger Bodenbefestigungen (§ 9 Abs. 4 NBauO) beschränkt der Landesgesetzgeber die „Versteinerung der Stadt“ auf das notwendige Ausmaß und verbessert das Kleinklima sowie den Wasserhaushalt. Sie dient zum einen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zum anderen der Sicherung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Bewohnerinnen und Bewohner.

 

So werden zum Erhalt der Artenvielfalt und der Entwicklung der Lebensraumstrukturen bei Ausweisung neuer Baugebiete in den Bebauungsplänen zunehmend grünordnerische Festsetzungen sowie örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung nicht überbauter Flächen auf den privaten Baugrundstücken getroffen.

 

Der vom Rat der Stadt Celle am 04.04.2019 beschlossene Bebauungsplan Nr. 16 GrH „Wohngebiet Im Tale“ sieht die gärtnerische Gestaltung der Vorgartenzone vor. Demnach ist diese zu 30% gärtnerisch zu bepflanzen oder durch Ansaat zu begrünen und dauerhalt zu erhalten. Darüber hinaus ist je vollendete 400 m² Grundstücksfläche ein Laubbaum oder ein Obstgehölz zu pflanzen. Für Grundstücke, die an öffentliche Grünflächen oder die freie Landschaft angrenzen, sind zudem Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 16 Gar „Wohngebiet Blaues Land“ befindet sich hingegen derzeit im Vorentwurfsstadium und weist noch keine derartige inhaltliche Tiefe auf. Es ist beabsichtigt, auch hier eine Durchgrünung der privaten Baugrundstücke per Gestaltungssatzung festzusetzen. Ein vergleichbares Festsetzungskonzept wird angeregt.

 

Für eine Veränderung der Straßennebenräume im Baugebiet Kieferngrund sei es noch zu früh, weil auf den städtischen Flächen nur versuchsweise geschottert werde. Dabei sind diese als Versickerungsflächen nach unten offen, um das Entstehen natürlicher Vegetation zu ermöglichen. Die Flächen wurden in 2018 mit Stauden, Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Wegen der Trockenheit konnten sich diese allerdings nicht wie geplant entwickeln. In 2019 erfolgen deshalb Nachpflanzungen.

 

Alle Vorgartenzonen im Stadtgebiet werden regelmäßig stichprobenartig kontrolliert. Missstände im Sinne der Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne werden von der Fachverwaltung aufgegriffen und verfolgt. Ein Zeitrahmen für die vollständige Umsetzung kann aufgrund der stetigen Veränderungen in den Baugebieten derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

 

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Anlagen

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