Beschlussvorlage - BV/0058/19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung eines neuen beratenden Mitgliedes in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Abberufung des Herrn Peter Lindner (DGB) als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften.
Gleichzeitig wird Herr Detlef Limmer für die restliche Dauer der laufenden Ratsperiode als neues beratendes Mitglied für den o. g. Ausschuss berufen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) am 12.03.2019 wurde die in der Vorlage BV/0058/19 dargestellte Nachfolgeregelung für Herrn Peter Lindner (DGB) als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften beraten. Die Beratungen stellten sich wie folgt dar (Protokollauszug):
„Bürgermeister Gevers weist darauf hin, dass der vorgeschlagene Kandidat im Landkreis wohne (29345 Südheide). Sicherlich sei es keine rechtliche Voraussetzung, im Stadtgebiet zu wohnen, doch ggf. bestünde die Möglichkeit, hier eine/n Celler Bürger/in zu gewinnen, die/der ebenfalls die beratende Funktion wahrnehmen kann. Beigeordneter Zobel unterstützt diesen Vorschlag und Beigeordneter Dr. Bischoff regt an, mit dem DGB Kontakt aufzunehmen, ob die o. g. Anregung umgesetzt werden könne. Erster Stadtrat Bertram sagt eine Klärung zu.
Abschließend besteht im Verwaltungsausschuss Einigkeit, diese Vorlage zunächst zurückzustellen, bis eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist.“
Der DGB Kreisverband Celle hat die o. g. Anregung beraten und ist zu dem Ergebnis gekommen, an der Benennung von Detlef Limmer als neues beratendes Mitglied für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften festzuhalten.
Folglich wird diese Thematik den zuständigen städtischen Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
