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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0070/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.Das Wohnraumversorgungskonzept wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.Um ausreichend Flächen für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, greift die Verwaltung die im Gutachten ermittelten Zielzahlen (Seite 62 ff Entwurf des Wohnraumversorgungskonzeptes für die Stadt Celle) auf und ermittelt im Stadtgebiet geeignete Flächen, auf denen der Bedarf nach gefördertem bzw. preisgünstigem Wohnraum umgesetzt werden kann. Zur Eignung von Flächen trifft das Gutachten bereits Aussagen, die zukünftig konkretisiert werden. Die konkrete Festlegung von flächenbezogenen Zielzahlen erfolgt dann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder im Zuge von Städtebaulichen Verträgen bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken. Je nach Eignung der Fläche unterbreitet die Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss bzw. zur frühzeitigen Auslegung, spätestens jedoch zum Beschluss der öffentlichen Auslegung einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung.

 

3.Die praktische Anwendung der Regelung soll nach 3 Jahren, spätestens jedoch   nach 4 Jahren überprüft werden.

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Sachverhalt:

 

Im Jahr 2017 wurde das Büro Protze und Theiling mit der Erarbeitung eines Wohnraumversorgungskonzeptes beauftragt. Inhaltlich bestand die Aufgabe darin, die Aussagen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (SEKW) aufzugreifen und die seitdem im Bereich der Bevölkerungsentwicklung und der damit korrespondierenden Wohnungsnachfrage eingetretenen Veränderungen zu berücksichtigen sowie den Bedarf zur Versorgung der Wohnbevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum zu ermitteln.

 

Grundlage für das Wohnraumversorgungskonzept sind u.a. die Einwohnerstatistik der Stadt, welche teilweise aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, Haushalts- und Altersstruktur vorliegt, weiterhin die Zahlen zum Wohnungsbestand, der Bautätigkeit der letzten Jahre wie auch der zweckgebundenen Wohnungen. Mit Hilfe der Bevölkerungs- und Haushaltsprognose, ergänzt durch das Demografie- und Sozialprofil, sowie durch Recherchen vor Ort zum Wohnungsmarkt wurde der voraussichtliche Bedarf an kostengünstigem Wohnraum in der Kommune ermittelt.

 

Das nun vorliegende Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Celle bildet nun auf der formalen Ebene die Voraussetzung für eine mögliche Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus durch das Land Niedersachsen. Zugleich zeigt das Konzept den quantitativen Bedarf auf und gibt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Wohnraumversorgung. Im Konzept werden außerdem Flächen benannt, für die eine grundsätzliche Eignung für sozialen bzw. kostengünstigen Wohnungsbau gegeben ist.

 

Für Festlegungen von Zielzahlen kommen nur neue Wohngebiete infrage. Eine Durchsetzbarkeit in Bestandsgebieten ist nicht möglich. Bei bestehenden Baurechten ist die erfolgreiche Umsetzung von geförderten Wohnungsneubauten maßgeblich von den Förderbedingungen und dem jeweiligen Vorhabenträger abhängig. Die neuen Förderbedingungen des Landes Niedersachsen sind bislang allerdings noch nicht in Kraft getreten.

 

Im nun vorliegenden Konzept werden auch Flächen aufgezeigt, in denen eine Errichtung von Wohnbauvorhaben mit einem Anteil an kostengünstigem Wohnungsbaubau möglich ist. Grundsätzlich kommen hierbei nur Flächen für den Geschoss- bzw. Mehrfamilienhausbau infrage. Einfamilienhausgebiete sind dafür nicht geeignet. Als geeignet werden durch den Gutachter vor allem solche Flächen gesehen, die innenstadtnah, gut eingebunden und in der Nähe von sozialen und kulturellen Einrichtungen liegen. Gegebenenfalls kommt in diesem Zusammenhang auch eine Nutzung der BIMA-Fläche an der Hohen Wende in Betracht. Grundsätzlich wird bei der Errichtung von neuem gefördertem bzw. preisgünstigem Wohnungsbau auf einen Wohnungsmix in den Quartieren zu achten sein, so dass jeweils immer nur ein Anteil von Wohnungen in diese Sparte fallen soll und die weiteren Wohnungen frei finanziert entstehen.

 

Einen weiteren Ansatz zur Erlangung von kostengünstigem Wohnraum bildet die Möglichkeit Vereinbarungen mit kommunalen oder regionalen Wohnungsgesellschaften bei der Umsetzung von geeigneten Wohnungsbauvorhaben zu treffen. Ein möglicher Partner ist an dieser Stelle auch die städtische Wohnungsbaugesellschaft WBG mit ihrer neuen Geschäftsführung.

 

Hinsichtlich der im Gutachten angesprochenen stark rückläufigen Zahl von Belegungsrechten wird im Bündnis für Wohnen derzeit darüber diskutiert, auf das Instrument der mittelbaren Belegung zurückzugreifen, um bei Neubauvorhaben einen Teil der neuen Belegungsrechte mit der Verlängerung oder Neuschaffung von Belegungsrechten in bereits bestehenden Wohnungsbeständen abzugelten.

 

 

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Auswirkung für Integration:

 

keine

 

 

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Anlagen

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