Beschlussvorlage - BV/0111/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Taxitarifordnung vor dem Hintergrund der Erhöhung des Mindestlohnes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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18.06.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 51 (1) Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr und den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Celle die 2. Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).
Sachverhalt:
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. vertritt die wirtschaftlichen Interessen des Taxigwerbes in der Stadt Celle. Der Verband beantragt eine Änderung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Anlage 1 - Verordnung über die Beförderungsentgelte).
Zum 01.01.2019 ist der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von € 9,19 und ab 01.01.2020 in Höhe von € 9,35 zu zahlen. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile von fünfundzwanzig bis dreißig Prozent sowie gesetzliche Zuschläge. Die letzte Erhöhung der Taxentarife fand zum 01.01.2015 u.a. aufgrund der Einführung des Mindestlohnes statt. Die Kalkulation des aktuellen Taxitarifes basiert im Segment Personalkosten auf Zahlung des Mindestlohnes aus 2015.
Die allgemeinen Preissteigerungen lt. Statistischem Bundesamt betragen seit der letzten Tarifänderung im Januar 2015 ca. 5,7%. Die Unternehmen verzeichnen einen starken Anstieg bei den Werkstattkosten. Dazu kommen erhöhte TÜV-Gebühren, steigende Beiträge der Berufsgenossenschaft und die ab Januar 2019 beschlossene Rückkehr zur Parität bei Kassenbeiträgen. Im Jahr 2016 realisierte die Bundesregierung den Zwang zur nachhaltig überprüfbaren digitalen Kassenführung inklusive einer chronologischen Aufzeichnungspflicht der Einzelvorfälle und einen fälschungssicheren Stornierungsregisterzwang. Bei der Beschaffung von Neufahrzeugen und bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren ist die Ausrüstung mit „Fiskaltaxameter“ seit Jahren notwendig. Hier fallen Kosten in Höhe von ca. 2.000 € pro eingesetztem Fahrzeug an.
Durch die beantragte Anhebung der Entgelte würden sich die Fahrpreise für durchschnittliche Taxifahrten wie folgt ändern: Für eine Fahrt von 3 km steigt der Preis um ca. 8,2 %, für eine Fahrt von 5 km um ca. 7,3 %, für eine Fahrt von 8 km um ca. 7,3 % und für eine 15 km Fahrt steigt der Preis um ca. 6,7 %.
Die letzte Erhöhung der Taxitarife war zum 01.01.2015. Die Verwaltung empfiehlt deshalb nach Prüfung diesen Antrag anzunehmen und die Taxitarifordnung entsprechend zu ändern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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2
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82 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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385,3 kB
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