Mitteilungsvorlage - AN/0033/19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuungszeiten an den Celler Kindertagesstätten und Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Die Betreuungszeiten in den Celler Kindertagesstätten stellen sich zurzeit wir folgt dar:
KindertagesstätteBeginnEnde
Altencelle "Pusteblume"07:3013:00
Altenhagen07:3013:00
Gertrud-Kock-Haus07:0017:00
Groß Hehlen07:0017:00
Neustädter Holz07:0013:00
Scheuen07:0017:00
Schlößchen07:0017:00
St.-Georg-Garten07:0017:00
Waldweg 07:0017:00
Welfenallee07:0017:00
Wietzenbruch07:0016:30
AWO07:1517:00
Caritas07:0016:30
DRK Altencelle07:0016:30
DRK Garßen07:0017:00
DRK Regenbogenland07:0017:00
Kapellenberg07:0017:00
Klein Hehlen07:0016:30
Klein Hehlen DBH07:0016:30
Kleine Strolche07:0016:30
Linerhaus Rasselbande07:0017:00
Johanniter Tortenstück07:0015:00
Johanniter Vorwerk07:0017:00
Lebenshilfe08:0016:00
Lobetal06:4517:00
Montessori-Aktiv e.V.07:3013:30
Paulusgemeinde07:0016:30
Friedenskirche07:3013:30
St. Ludwig07:0017:00
Vorwerk07:0016:30
Waldorf07:3016:30
Westercelle I07:0017:00
Westercelle II07:0017:00
Die Zeiten von 07:00 bis 8:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr sind Früh- und Spätdienste (Sonderöffnungszeiten). Die darüber hinaus gehenden Bedarfe werden über die Tagespflege abgedeckt. Die Betreuungszeit bis 19:00 Uhr im Gertrud-Kock-Haus wird aufgrund mangelnder Nachfrage zum 01.08.2019 eingestellt.
Nach der Kommentierung zum KiTaG (§8) erfordert die Sicherheit der Kinder auch während der Sonderöffnungszeiten zwei Aufsichtspersonen. In der Lebenshilfe werden Sonderöffnungszeiten nach Bedarf angeboten.
Nach § 8 Abs.1 KitaG haben die Öffnungs- und Betreuungszeiten dem Wohl der Kinder und den Belangen der Erziehungsberechtigten Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck sollen Früh- und Spätdienste eingerichtet werden. Diese gesetzliche Regelung ist mit dem zusätzlichen Angebot der Tagespflegepersonen mehr als erfüllt. Spätestens bei der Forderung noch weiterführender Regelungen ist auch auf das Wohl der Kinder Rücksicht zu nehmen.
Die Betreuungszeiten in den Celler Grundschulen stellen sich zurzeit wie folgt dar:
SchuleBetreuungsbeginnUnterrichtsbeginnEnde verl. GS Ende GTS
GS Altencelle7:508:0012:5015:30
GS Altstadt7:408:0012:5015:30
GS Blumlage7:307:5512:3515:50
GS Bruchhagen7:307:5512:3515:30
GS Garßen7:307:4012:3016:00
GS Groß Hehlen7:307:5012:4515:30
GS Heese-Süd7:307:5012:5016:00
GS Hehlentor7:008:1013:0015:30
GS Kath. Schule7:308:0012:3015:45
GS Klein-Hehlen7:157:4512:4515:30
GS Nadelberg7:307:4512:3015:30
GS Neustadt7:457:5512:4016:00
GS Vorwerk7:407:5512:4515:30
GS Waldweg7:408:0013:0016:00
GS Wietzenbruch7:458:0012:4515:30
Nach dem Ende der Ganztagsschule wird in allen Schulen eine Hortbetreuung bis maximal 17 Uhr angeboten.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem aktuellen Betreuungsbedarf junger Familien damit ausreichend Rechnung getragen wird. Jedenfalls gibt es weder aus dem Kita- noch aus dem Schulbereich anderslautende Äußerungen. Sollte sich diese Situation aufgrund des sich verändernden Arbeitsmarktes in Zukunft anders darstellen, kann eine längere Betreuung wieder eingeführt werden. Wo diese stattfinden würde und welchen Umfang sie hätte, müsste anhand der gemeldeten Bedarfe geprüft werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,2 kB
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