Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0215/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit dem Antrag AN 0184/18-2 der AfD-Fraktion vom 14.10.2018, die Kosten für notwendige Lernmittel als freiwillige Leistung zu übernehmen, hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration vom 07.11.2018 vorgeschlagen, alternativ die Budgetmittel der Grundschulen zu erhöhen. Dies sei mit geringem Verwaltungsaufwand möglich und würde den Schulen mehr Handlungsspielräume eröffnen.

Auf Grundlage des § 111 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) werden den Schulen in Trägerschaft der Stadt Celle Mittel für die schulrelevanten Sachausgaben nach § 113 NSchG bereitgestellt. In diesem Zusammenhang erhalten die Grundschulen Budgets für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen im Ausstattungsbereich sowie für die sonstige laufende Unterhaltung der Schule. Das jeweilige Budget wird der Schule nach einem festgelegten Verteilerschlüssel unter Berücksichtigung der Schülerzahlen nach amtlicher Schulstatistik zugewiesen.

Darüber hinaus findet ein laufender Austausch zu geplanten Einzelmaßnahmen statt. Die Schulen können hier Sonderbedarfe geltend machen, die dann über das eigentliche Budget hinaus im Rahmen der Haushaltsplanung den Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Durch die gute Kommunikation mit den Schulen wird die Höhe der Schulbudgets (Wiederbeschaffung, Ersatz, Ergänzung) bedarfsgerecht evaluiert und berechnet.

Insgesamt hat die Stadt Celle in den Jahren 2016 bis 2020 (Plan) folgende Budgets für die Celler Grundschulen zur Verfügung gestellt.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020 (Plan)

EHH

136.000

138.000

152.000

152.000

157.000

FHH

50.000

65.000

60.000

63.000

64.000

 


Im Folgenden wird beispielhaft für eine Schule die Zusammensetzung des Budgets dargestellt.

 

 

 


Nach Ansicht der Verwaltung ist das Schulbudget für die Celler Grundschulen auskömmlich. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel werden regelmäßig angespart und in das folgende Haushaltsjahr übernommen, um größere Anschaffungen bezahlen zu können. Die Möglichkeit der Anmeldung von Sonderbedarfen stellt darüber hinaus sicher, dass die Schulen die notwendigen Lehr- und Lernmittel erhalten.

Loading...