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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0202/19-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.07.2019; Antrag Nr. AN/0202/19

 

Zu 1.:

 

Seit dem Jahr 2013 haben insgesamt 11 Personen von Entscheidungen der Härtefallkommission (HFK) des Landes Niedersachsen profitiert.

 

Jahr

Staat

Personen

2014

Jordanien

1x

2016

Serbien

4x

2017

Serbien

3x

2018

Bosnien-Herzegowina

2x

2019

Pakistan

1x

 

Derzeitig befinden sich 8 Vorgänge in laufenden Härtefallverfahren. Hierbei handelt es sich um Staatsangehörige der Staaten Afghanistan, Georgien, Irak, Republik Sudan und Serbien.

Die Bearbeitungszeit durch die HFK dauert ca. 2 Jahre.

Seit 2014 wurden, einschließlich laufender und abgeschlossener Verfahren, 42 Verfahrensanträge bei der Härtefallkommission eingereicht.

 

Zu 2.:

Insgesamt wurde 9 Personen, aus sicheren Herkunftsstaaten gem. § 29a II AsylG i.V.m. Anlage II AsylG, ein Bleiberecht durch die HFK zugesprochen.

Zu den sicheren Herkunftsstaaten zählen: Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Montenegro, Senegal und Serbien.

 

Zu 3.:

 

Die Entscheidungen der Härtefallkommission werden in einem regulierten Verfahren getroffen, welches durch die Niedersächsische Landesregierung genehmigt ist. Die Entscheidungen sind somit wertfrei zu akzeptieren. Die letztendliche Entscheidungshoheit hat hier jedoch die oberste Landesbehörde (Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen), die eine Anordnung zur Erteilung oder Versagung eines Aufenthaltstitels erlässt.

 

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Anlagen

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