Beschlussvorlage - BV/0210/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturveränderungen im Bereich der Celler Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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20.08.2019
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Geplant
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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21.08.2019
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Erledigt
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Ortsrat Neuenhäusen
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Anhörung
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22.08.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Vorberatung
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11.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Verkauf der Altstädter Grundschule sowie der Nadelbergschule zum Gesamtpreis in Höhe von 17,5 Mio € an den Landkreis Celle und die Zusammenlegung von Altstädter Schule und Grundschule Blumlage sowie Nadelberg- und Bruchhagenschule wie in der Vorlage dargestellt.
Sachverhalt:
Strukturveränderungen im Bereich der Celler Grundschulen
Die Jahrhundert-Chance für Celle: Stärkung der Schullandschaft durch Neubau und neue Lernformen
- Chronologie
Nachdem im April 2019 das Gebäude der Sprachheilschule des Landkreises (LK) an der Grundschule (GS) Klein Hehlen abgebrannt ist und die Schülerinnen und Schüler der Sprachheilschule Celle in das Gebäude der ehemaligen Haupt- und Realschule Hambühren umgezogen waren, signalisierte der LK, dass die Sprachheilschule nicht wieder nach Klein Hehlen ziehen werde. Das Gebäude in Klein Hehlen wird mit Mitteln der Versicherung wiederaufgebaut und steht fortan den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Klein Hehlen und später auch den Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsbereich der Allerinsel zur Verfügung. Die derzeitig erforderliche Anmietung von Räumen (Mensa, Unterrichtsräume) im nahen Predigerseminar (Jahresmiete 50.895,12 €) durch die GS Klein Hehlen kann somit entfallen.
Ende Mai 2019 gab der LK bekannt, dass die Außenstelle der IGS in der Blumläger Grundschule zum Schuljahresende 2019 ausziehen und die Fläche nicht anderweitig benötigt wird.
In dieser Zeit signalisierte der LK Interesse, die Altstädter Schule für die Schülerinnen und Schüler der Sprachheilschule sowie die Nadelbergschule für den erheblich gestiegenen Raumbedarf der Oberschule Westercelle von der Stadt Celle für insgesamt 17,5 Mio. € kaufen zu wollen.
Am 3. Juni 2019 informierte die Verwaltung in der Altstädter Schule Vertreterinnen des Kollegiums über die Absichten und kündigten Informationsveranstaltungen in allen betreffenden Schulen an.
Am 6. Juni 2019 wurde die Presse informiert.
Am 20. Juni 2019 wurden die Absichten in der Rektorenkonferenz vorgestellt.
Zwischen dem 18. und 26. Juni 2019 fanden auf Einladung des Oberbürgermeisters Eltern-Informationsabende in Anwesenheit des Vorsitzenden des Stadtelternrats an den Grundschulen Altstadt, Blumlage, Nadelberg und Bruchhagen statt.
Im Juli 2019 erfolgte ein Orientierungsgespräch mit einem renommierten externen Berater für Schulkonzepte in neuen Architekturen und einem Vertreter der Rektorenkonferenz. Beide im Weiteren dargestellten Prozesse des Zusammenwachsens werden moderiert.
- Ist-Zustand, Besonderheiten und Rahmenterminplan
2.a) Altstädter Grundschule mit Grundschule Blumlage
Restbuchwert Altstädter Schule (Dezember 2018) mit Grundstück und Gebäuden: 887.138 €
Die „Altstädter Schule“ als herausragendes Einzelgebäude im Gesamtensemble der Bauten Otto Haeslers in Celle wurde in den Jahren 1926 bis 1928 als Volksschule gebaut. Besondere Qualitäten bieten die lichtdurchfluteten Klassenräume und Treppenhäuser sowie der innen liegende Fest- und Sportsaal. Bereits kurz nach ihrer Fertigstellung war die „Altstädter Schule“ weit über die Grenzen Deutschlands bekannt und gilt heute als eines der bedeutendsten Beispiele der frühen Moderne in der Entwicklung des Schulbaus.
Das Gebäude wird seit seiner Entstehung als Schule genutzt; derzeit als städtische Grundschule sowie für Vereinssport. Auf Grund u.a. von Schäden in der Fassade ist die Schule sanierungsbedürftig. Auch haben zahlreiche Um- und Einbauten die ursprüngliche Raumstruktur zu ihrem Nachteil verändert (Beispiel Festsaal).
In einer Machbarkeitsstudie wurde 2014 federführend durch das Architekturbüro Spital-Frenking + Schwarz aus Dortmund/Lüdinghausen ein Konzept zur Instandsetzung der Schule entwickelt, das eine denkmalgerechte und energetisch optimierte Sanierung des Baudenkmals für eine dauerhafte und nachhaltige Nutzung als Schulgebäude aufzeigt. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 7 Mio. EUR. Der Bund hat über ein Förderprogramm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien BKM eine Förderzusage von 50% der förderfähigen Kosten zugesagt. Die anderen 50% tragen die Stadt Celle bzw. weitere Fördergeber. Derzeit laufen die Abstimmungen mit dem Fördergeber und weiteren Institutionen von Bund und Land. Mit den Maßnahmen soll 2021 begonnen werden.
Nach der Instandsetzung ist das Gebäude in verbesserter Form weiterhin als Schulgebäude nutzbar. Der historische Festsaal steht sowohl für den Schulsport als auch für Fest- und Kulturveranstaltungen zur Verfügung und könnte im Bereich Altstadt/Neuenhäusen zu einem neuen kulturellen Ankerpunkt werden. Denkbar sind, außerhalb der Schulzeiten, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen, Filmabende usw. Dadurch wird es nicht nur ein Gebäude für die Schule, sondern ein Haus für die gesamte Stadtgesellschaft Celle und des Umlandes.
Beabsichtigt ist, das Gebäude der Altstädter Schule für die Unterbringung der Sprachheilschule an den LK zu verkaufen und die Schülerinnen und Schüler der Altstädter Schule in der Grundschule Blumlage zu unterrichten. Mit dem Landkreis als zukünftigem Eigentümer soll eine Nutzungsvereinbarung zur Nutzung des Festsaals für kulturelle Zwecke sowie zur Zugänglichkeit des Gebäudes im Rahmen von touristischen Führungen abgeschlossen werden.
Die architektonische Besonderheit der kleinen Unterrichtsräume (durchschnittlich 44 qm) in der denkmalgeschützten Altstädter Schule ist ideale Voraussetzung für die Ansiedlung der Sprachheilschule des Landkreises. Für Förderschulen liegt der Klassenteiler bei 14 Kindern. (Klassenbildungserlass: RdErl. d. MK v. 7. 7. 2011 - 15-84001/3 (SVBl 8/2011 S.268), geändert durch RdErl. v. 31. 7. 2012 (SVBl. 9/2012 S.461), geändert durch RdErl. v. 2. 5. 2013 (SVBl. 6/2013), geändert durch RdErl. v. 5. 5. 2014 (SVBl. 6/2014)
Der LK gab am 29. Mai 2019 bekannt, dass er zum Schuljahresende die von ihm genutzten Räumlichkeiten in der Grundschule Blumlage verlassen wird. Durch den Auszug des Landkreises sind nun idealerweise ausreichend Räume vorhanden, um die Schülerinnen und Schüler der Altstädter Schule unterzubringen und den Schulstandort Altstadt/Blumlage zu manifestieren. Ein wirtschaftlicher Betrieb einer nunmehr halb vollen Blumläger Schule wäre sonst nicht darstellbar. Dadurch wird eine Beschulung der Schülerinnen und Schüler in Containern vermieden.
Es ist beabsichtigt, mit o.g. Berater und den genannten Stakeholdern im Herbst 2019 mit der Entwicklung eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts für die Zusammenführung der beiden Schulen im Rahmen der vorgegebenen Raum- und Zeitstruktur zu beginnen.
Zur Namensfindung könnte es einen Wettbewerb geben.
Aus den Verkaufserlösen (Altstädter und Nadelberg) sind ausreichend Mittel vorhanden, um die Räumlichkeiten in der Blumlage adäquat herzurichten und für die größere Schülerschaft vorzubereiten (Mensa, Musikraum usw.).
2.b) Grundschule Bruchhagen mit Grundschule Nadelberg
Restbuchwert GS Bruchhagen (Dezember 2018) mit Grundstück und Gebäuden: 2.190.400 € Restbuchwert GS Nadelberg mit Oberschule Westercelle (Dezember 2018) mit Grundstück und Gebäuden: 3.278.662 €
Beabsichtigt ist, die GS Nadelberg an den LK zu verkaufen und am Standort der GS Bruchhagen einen Schulneubau zu errichten, der modernen pädagogischen Ansprüchen entspricht.
Das Gebäude der GS Bruchhagen ist stark sanierungsbedürftig. In den letzten fünf Jahren wurden zur Instandhaltung seitens der Stadt Celle 1.001.343,31 € (konsumtiv und investiv) aufgewendet.
Die Sanierungskosten liegen prognostiziert für die nächsten zehn Jahre bei 5,225 Mio. €.
Auf dem Gelände der GS Nadelberg befindet sich die Oberschule. Der LK hat einen gestiegenen Raumbedarf aufgrund der großen Anwahl ab Jahrgang 5, der Inklusion sowie einer Vielzahl an Gymnasiums- und IGS-Rückkehrern. Das Interesse des Landkreises Celle am Kauf der Grundschule Nadelberg deckt sich mit dem grundsätzlichen strategischen Ziel der Stadt Celle, auch die weiterführenden Schulen am Standort zu halten.
Der dreizügig (s.u. 5.1 prognostizierte Schülerzahlen Nadelberg und Bruchhagen) ausgerichtete Schulneubau soll allerneuesten pädagogischen und schularchitektonischen Erkenntnissen entsprechen und die Schülerinnen und Schüler beider Grundschulen in Westercelle aufnehmen.
Es ist geplant, die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nadelberg bis zum Umzug in den Neubau in ihrem Bestandsgebäude zu beschulen.
Der Entwicklungsprozess für ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept im Rahmen des Schulneubaus Westercelle soll durch den o.g. externen Berater moderiert werden. Mit ihm hat bereits die Celler Rektorenkonferenz zusammengearbeitet; seine Referenzen sind bundesweit nachgewiesen. Der Prozess wird in enger Abstimmung mit allen Stakeholdern – Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kollegien, Bauplanern und Architekten, Verwaltung und Politik – stattfinden. Die Ergebnisse werden direkten Eingang in die Bauplanung finden.
In den Elternabenden an beiden Schulen wurde die Querung der B3 für die Schülerinnen und Schüler als Problem benannt.
Die Verkehrsabteilung der Stadt Celle hat dafür einen ersten Vorschlag für eine sichere Querung erarbeitet, der in ein Schulwege-Konzept münden wird (Anlage).
Rahmenterminplan
Altstädter Schule
Moderierter Prozess Schulkonzept abOktober 2019
Baubeginn (nach Ausschreibung und Planung) Juli 2021
Start Sprachheilschule in GS Altstadt April 2023 (nach den Osterferien)
Blumläger Grundschule
Moderierter Prozess Schulkonzept BeginnOktober 2019
Bauplanung und Umsetzung bisJuli 2021
Start GS Altstadt August 2021
Grundschule Bruchhagen (ohne Container* für Schülerinnen und Schüler)
Moderierter Prozess Schulkonzept abNovember 2019
Bauplanungsbeginn (nach Ausschreibung)Oktober 2020
BaubeginnOktober 2021
Nutzungsbeginn GS Bruchhagen (nach Herbstferien) November 2023
Nutzungsbeginn GS NadelbergApril 2024
Abbruch Bestandsgebäude, Fertigstellung SchulhofJuli/August 2024
Grundschule Bruchhagen (mit Container* für Schülerinnen und Schüler)
Moderierter Prozess Schulkonzept abNovember 2019
Bauplanungsbeginn (nach Ausschreibung)Oktober 2020
Umzug in Container (Osterferien)April 2022
Abbruch BestandsgebäudeJuli 2022
Baubeginn September 2022
Einzug GSn Nadelberg und BruchhagenJuli 2024
NutzungsbeginnAugust 2024
* bislang wurden zwei Varianten grob eingeschätzt: eine mit vorübergehender Beschulung in Containern, eine bei Parallelbetrieb (Neubau und Beschulung im Bestandsgebäude) ohne Container, was die bevorzugte Variante wäre.
Bei den dargestellten Rahmenterminen handelt es sich zunächst um erste Einschätzungen. Diese können erst im weiteren Verlauf präzisiert bzw. verifiziert werden. Es wurde jedoch bereits zu diesem frühen Stadium versucht, die jeweiligen Maßnahmen in den Schuljahren entweder nach Oster-, Sommer- oder Herbstferien beginnen zu lassen. Nach vertragsrelevanten Gesprächen mit dem LK wird hier konkretisiert werden.
- Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in erster Linie im investiven Finanzhaushalt. Für den Verkauf der Nadelbergschule und der Altstädter Schule an den Landkreis Celle sind 17,5 Mio. € an Einzahlungen im Investitionsprogramm zu verschlagen.
Die ersten Kostenschätzungen für den Neubau einer dreizügigen Grundschule in Westercelle (Bruchhagen) belaufen sich auf 13,9 Mio. €.
Demgegenüber werden in den nächsten zehn Jahren geschätzt Sanierungskosten für die Schulen Nadelberg und Bruchhagen in Höhe von ca. 7,83 Mio € eingespart. Hinzu kommen Einsparungen durch den günstigeren Betrieb einer neuen Grundschule gegenüber dem Betrieb von zwei Grundschulen am Standort Westercelle.
Für die Zusammenlegung der GS Altstadt mit der GS Blumlage werden an dem Standort der GS Blumlage Projektkosten in Höhe von 1,9 Mio. € prognostiziert, die ebenfalls im IV-Programm zu veranschlagen sind. In diesen Kosten nicht enthalten ist eine eventuelle Erneuerung /Sanierung des Mobiltraktes im 1. OG. Diese Sanierung ist im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes sinnvoll und würde nach der ersten Grobprognose 1,7 Mio. € betragen.
- Dafür? Dagegen? – Elternwille und Partizipation
Bei den o.g. Eltern-Informationsabenden wurde gemäß den Vorgaben des § 106 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 NSchG das Interesse der Erziehungsberechtigten (Elternwille) ermittelt und dokumentiert. Im Folgenden werden Auszüge aus den Protokollen in verkürzter Form wiedergegeben:
GS Blumlage
Den Eltern der GS Blumlage ist z.B. wichtig, dass
- die Schule entsprechend ertüchtigt wird, damit beide Schulen unter einem Dach „leben können“,
- es wieder einen Schulsozialarbeiter geben wird,
- der Musikraum barrierefrei genutzt werden kann,
- die Mensa größer werden muss, um alle Kinder versorgen zu können.
Die Schulleiterin hat sich explizit für eine Zusammenlegung ausgesprochen.
Das Vorhaben der Zusammenlegung wurde nicht in Frage gestellt
GS Altstadt
Die Eltern der GS Altstadt merken an, dass
- der Stadtteil Neuenhäusen seine Schule verliert,
- der Verkauf der Altstädter Schule an den LK Celle der Verkauf von „Tafelsilber“ sei,
- die gute schulische Arbeit verloren gehe,
- die kleinen Klassengrößen für eine gute Unterrichtsqualität gesorgt haben.
Die Schulleiterin hat sich explizit gegen eine Zusammenlegung ausgesprochen
Die Eltern wollen ebenfalls keine Zusammenlegung.
GS Nadelberg
Die Eltern der GS Nadelberg merken an, dass
- die Querung der B3 das wesentliche Problem wäre.
Die Zusammenlegung selbst wird kaum hinterfragt, es geht eher um Begleitthemen (Unterbringung der Kinder in Containern, Zeitplan, etc.)
Die Schulleitung ist für eine Zusammenlegung
Das Vorhaben der Zusammenlegung wurde nicht in Frage gestellt
GS Bruchhagen
Die Eltern der GS Bruchhagen merken an, dass
- die B3 sicher gequert werden muss,
- ein Verkehrskonzept erstellt werden sollte,
- der entstehende Baulärm berücksichtigt werden müsse.
Die Schulleitung ist für eine Zusammenlegung.
Das Vorhaben der Zusammenlegung wurde nicht in Frage gestellt.
Die Rektorenkonferenz diskutiert schon seit längerem, auch mit dem oben erwähnten Berater, die Zusammenlegung von Schulstandorten und steht den geplanten Vorhaben positiv gegenüber. Sowohl der genannte Berater als auch der Sprecher der Celler Rektorenkonferenz votieren positiv auf die Initiierung des vorgestellten Prozesses und die geplante Strukturveränderung der Celler Grundschullandschaft – sowohl aus pädagogischer als auch ökonomischer Sicht.
Für den Stadtelternrat war der Vorsitzende Herr Ohl bei allen relevanten Gesprächen dabei. Außerdem wurden dem Stadtelternrat die geplanten Maßnahmen mit E-Mail vom 26.07.2019 vorgestellt. Ihm wurde damit gleichzeitig nach § 99 Abs. 2 NSchG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Da es in Celle keinen Stadtschülerrat gibt, wurde – ebenfalls per E-Mail vom 26.09.2019 – dem Kreisschülerrat nach § 84 Abs. 1 Satz 2 NSchG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Antwort steht noch aus.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass grundsätzliche Ablehnung gegen die geplanten Vorhaben nur von den Erziehungsberechtigten und Lehrern der Kinder aus der GS Altstadt kommt. Die Diskussion dort verlief ausgesprochen emotional.
Die vorgebrachten sachlichen Bedenken werden im weiteren Verlauf der Planungen berücksichtigt. Beispielsweise
werden ggfls. nötige Anpassungen der Schulbezirksgrenzen vorgenommen,
wird der Schulträger dafür Sorge tragen, dass die Blumläger Schule soweit ertüchtigt wird, dass alle Kinder dort gut beschult werden können,
wird die Stadt Celle den Schulweg zur neuen Grundschule im Bruchhagen möglichst sicher gestalten.
- Nachhaltigkeit
Die Schließung von Schulen stellt eine schulorganisatorische Entscheidung im Sinne des § 106 Abs. 1 NSchG dar. Voraussetzung ist danach, dass die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. Bei der Schließung der Schulen müsste daher grundsätzlich berücksichtigt werden, ob dies aufgrund der Schülerzahlen nach § 4 Abs. 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) erforderlich und zulässig ist, also eine Schule ist, die nicht einmal einzügig geführt werden kann.
Allerdings dürfen Maßnahmen nach § 106 Abs. 1 NSchG auch dann ergriffen werden, wenn der Schulträger die Organisation der Schulen in seinem Zuständigkeitsbereich im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neugestalten will, solange das nach § 101 NSchG notwendige Schulangebot gewährleistet ist. Es bleibt dem Schulträger im Rahmen dieses Konzepts unbenommen, auch solche einzelnen Schulen zu schließen, deren Schülerzahlen nicht rückläufig sind, wenn dadurch dem Gesamtkonzept entsprechend eine oder mehrere andere Schulen durch die dann auf sie entfallenden zusätzlichen Schüler gestärkt werden (s. VG Oldenburg, Beschluss vom 14.07.2014 – Az. 5 B 2130/14).
Das bedeutet, dass auch für die (dann ursprünglichen) Grundschulen Altstadt und Nadelberg eine Prognose der Entwicklung abzugeben ist, um zu ermitteln, welche Schülerzahlen sich für die dann neu entstehende Schule ergeben.
Prognose
Die Anzahl der Kinder, die schulpflichtig werden, wird sich in den nächsten zehn Schuljahren verringern. In welchem Ausmaß dies passiert, lässt sich in etwa vorhersagen, wenn man
- die relativ konkret bekannte Entwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024 projiziert auf die darauffolgenden Jahre,
- die Aussagen verschiedener Demographie-Berichte für die Stadt Celle berücksichtigt.
Zu 1:
Die Gesamtschülerzahlen für die Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 sind, auch bezogen auf die einzelnen Schulbezirke, bekannt. In der unten abgebildeten Tabelle wurde aus dem Meridian der Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum der durchschnittliche Rückgang der Schülerzahlen ermittelt (durchschn. Rückgang = 13,8).
Für die in Betracht kommenden Schulbezirke wurde der Prozentanteil an der Gesamtschülerzahl für den Betrachtungszeitraum sowie daraus der Meridian ermittelt.
Annahmen:
- Der Rückgang der Schülerzahlen setzt sich kontinuierlich fort und beträgt jährlich insgesamt durchschnittlich 13,8 Schülerinnen und Schüler.
- Der Prozentanteil der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Schulbezirken in Bezug auf die Gesamtschülerzahl bleibt durchschnittlich gleich
- Altstadt: 6,9 %
- Blumlage: 7.0 %
- Nadelberg: 4,8 %
- Bruchhagen: 5,2 %.
- Es sind keine nennenswerten Zu- oder Abwanderungen in den einzelnen Bezirken zu erwarten (Allerinsel wird dem Schulbezirk Klein-Hehlen zugeordnet).
Unter diesen Annahmen wird sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Jahren bis 2030 in den betrachteten Schulbezirken wie folgt verändern:
Schuljahr | Schülerinnen und Schüler Gesamt | Altstadt | % Ges | Blumlage | % Ges | Nadelberg |
| Bruchhagen |
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2019/20 | 678 | 53 | 7,8 | 40 | 5,8 | 26 | 3,8 | 42 | 6,1 |
2020/21 | 680 | 37 | 5,4 | 45 | 6,6 | 36 | 5,2 | 39 | 5,7 |
2021/22 | 659 | 46 | 6,9 | 54 | 8,1 | 35 | 5,3 | 35 | 5,3 |
2022/23 | 611 | 48 | 7,8 | 43 | 7,0 | 41 | 6,7 | 28 | 4,5 |
2023/24 | 609 | 43 | 7,0 | 48 | 7,8 | 21 | 3,4 | 29 | 4,7 |
Rückgang durchsch. | 13,8 | durchschn. % Gesamt Schülerinnen und Schüler | 6,9 | durchschn. % Gesamt Schülerinnen und Schüler | 7,0 | durchschn. % Gesamt Schülerinnen und Schüler
| 4,8 | durchschn. % Gesamt Schülerinnen und Schüler | 5,2 |
2024/25 | 595 | 41 | 6,9 | 42 | 7,0 | 28 | 4,8 | 30 | 5,2 |
2025/26 | 581 | 40 | 6,9 | 41 | 7,0 | 27 | 4,8 | 29 | 5,2 |
2026/27 | 567 | 39 | 6,9 | 40 | 7,0 | 26 | 4,8 | 28 | 5,2 |
2027/28 | 553 | 38 | 6,9 | 39 | 7,0 | 25 | 4,8 | 27 | 5,2 |
2028/29 | 539 | 37 | 6,9 | 38 | 7,0 | 24 | 4,8 | 26 | 5,2 |
2029/30 | 537 | 36 | 6,9 | 37 | 7,0 | 23 | 4,8 | 25 | 5,2 |
Zu 2:
Für die Stadt Celle liegen mehrere Bevölkerungsprognosen vor, die zu abweichenden Ergebnissen kommen, jedoch langfristig gleichermaßen eine fortgesetzte Schrumpfung der Bevölkerung konstatieren. Bis zum Jahr 2020 prognostiziert z.B. die NBank zwar ein leichtes Wachstum auf ca. 70.400 Einwohner, die Bertelsmann-Prognose geht dagegen von 67.750 Personen aus. Für das Jahr 2030 liegt die Spanne der Prognosen zwischen 64.000 und 68.340 Einwohner. Die Einzelheiten können dem Wohnraumversorgungskonzept entnommen werden, dass in der Ratssitzung vom 27.06.2019 vorgestellt wurde (BV/0070/19).
- Fazit: Die Jahrhundert-Chance für die Celler Schullandschaft
Durch den Verkauf der beiden Grundschulen erhält die Stadt Celle die einmalige Gelegenheit, sich als hochmoderner Schulstandort zu präsentieren. Dies gelingt durch den Neubau am Standort Bruchhagen (Stadt) und durch die Optimierung des Oberschulstandortes Nadelberg (Landkreis). Die Attraktivität des OT Westercelle wird für junge Familien steigen. Schülerinnen und Schüler können nach Besuch der Grundschule gemeinsam mit ihren Freunden im selben Stadtteil auf die Oberschule wechseln.
Die geplante Zusammenlegung der Schulen stärkt die Standorte Blumlage und Bruchhagen, sie werden mindestens 3-zügig geführt werden können. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass
- die Altstädter Schule aufgrund aufwändiger Sanierungsmaßnahmen für mehrere Jahre für einen Schulbetrieb ausfällt,
- die Blumläger Schule nur wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn die vorhandenen Räume dort auch genutzt werden,
- der Landkreis Celle Bedarf an den GS Altstadt und Nadelberg hat,
- die Stadt Celle durch den Verkauf der Altstädter Schule und der Nadelbergschule Finanzmittel für den Bau einer neuen, modernen Grundschule erhält
sollten die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden.
Größere Schulen (Blumlage, Bruchhagen) bieten optimale Vertretungsmöglichkeiten im Krankheitsfall von Lehrkräften, SchulsozialarbeiterInnen und –sekretärinnen.
Die Haesler- Schule wird denkmalgerecht saniert und bleibt als Schulstandort in der Altstadt erhalten, in dem die Schülerinnen und Schüler der Sprachheilschule mit ihren kleinen Klassen optimale Lernbedingungen vorfinden.
Die vorgestellten Maßnahmen sind Teil eines Schulentwicklungsplans, den die FDP Fraktion (AN 0364/18) beantragt hat. Die Verwaltung wird den Plan vorlegen, wenn die weitere Entwicklung der Celler Grundschullandschaft absehbar ist.
- FAQ
Wird eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen nötig?
- Voraussichtlich ja, dies wird nach Beschlusslage zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Dabei soll das Primat der „kurzen Beine, kurze Wege“ (2 km) weiter gelten.
Ist gesichert, dass die Schülerinnen und Schüler sicher über die B3 zum neuen Grundschulstandort Bruchhagen gelangen?
- Ja, ein erster Entwurf ist als Anlage beigefügt und wird weiterbearbeitet.
Wie ist die weitere Kommunikationsplanung?
- Die begonnenen Gespräche mit Eltern (und Schülerinnen und Schüler), Rektoren und KollegInnen der betroffenen Schulen werden in einem moderierten Prozess weitergeführt. Die Rektorenkonferenz sowie die Politik werden prozessbegleitend eingebunden.
Warum können die Schülerinnen und Schüler der Altstädter Schule während der Sanierung nicht in Containern untergebracht werden?
- Aus den für die denkmalgerechte Sanierung bereitstehenden Bundesmitteln dürfen keine Schulersatzbauten finanziert werden. Es ist für eine städtische Investition in Schulcontainer (hoher sechsstelliger Betrag) kein Bedarf, da durch den Auszug des LK aus der Blumläger Schule vollumfänglich Räume für die Schülerinnen und Schüler der Altstädter Schule zur Verfügung stehen.
Warum dürfen die Schülerinnen und Schüler der Altstädter Schule nach der Sanierung nicht wieder in die Schule zurück?
- S.o.
- Die Raumgröße der Altstädter Schule ist optimal für die erforderlichen Klassengrößen der Förderschule des LK.
Warum wird die Altstädter Schule (Zitat aus dem Elternabend: „das Tafelsilber der Stadt Celle“) verkauft und nicht an den LK vermietet?
- Vermietung ist keine Option.
- Die Erlöse aus dem Verkauf der Nadelbergschule an den LK würden nicht ausreichen, um in Bruchhagen neu zu bauen. Vielmehr müsste die Nadelbergschule weiterhin in ihrem Gebäude bleiben.
- Der Sanierungsstau in Bruchhagen würde weiterbestehen.
- Überdies ist gesichert, dass die Altstädter Schule Schulstandort bleibt und es eine Nutzungsvereinbarung zwischen LK und Stadt geben wird für die touristische Nutzung (Otto Haesler) und die Nutzung durch Sportvereine.
Werden die RektorInnen der betroffenen Schule im Amte bleiben?
- Laut Landesschulbehörde muss bei Schulzusammenlegungen die Position der Schulleitung ausgeschrieben werden. Die Rektorinnen können sich auf die „neue“ Stelle bewerben.
Finanzielle Auswirkungen:
In einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren ergeben sich im Ergebnishaushalt ohne die geplanten Umstrukturierungen Kosten in Höhe von 14.397.000 € (siehe Tabellen unten). Nach den geplanten Umstrukturierungen verringern sich die Kosten auf 6.417.000 €.
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Ohne Umstrukturierung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prognostizierte Folgekosten | GS Altstadt | GS Nadelberg | GS Bruchhagen (alt) | GS Blumlage (ohne Umbau) | Gesamt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Instandhaltungs- |
| 1.143.000,00 € | 6.687.000,00 € | 1.100.000,00 € |
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Bewirtschaftungs-kosten | 821.000,00 € | 1.300.000,00 € | 744.000,00 € | 1.035.000,00 € |
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Abschreibung | 264.000,00 € | 552.000,00 € | 229.000,00 € | 522.000,00 € |
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Gesamt: | 1.085.000,00 € | 2.995.000,00 € | 7.660.000,00 € | 2.657.000,00 € | 14.397.000,00 € | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anlagen
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(wie Dokument)
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303,1 kB
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