Beschlussvorlage - AN/0189/19-1
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Einbringung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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10.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung gibt es Überlegungen, für die Haushaltsjahre 2020/2021 einen Doppelhaushalt auf Grundlage des § 112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG aufzustellen. Soweit mit diesem Modell gute Erfahrungen gesammelt werden können, ist geplant, die Haushaltswirtschaft der kommenden Jahre ebenfalls auf dieser Grundlage zu führen.
Die Verwaltung sieht in der Aufstellung eines Doppelhaushaltes relevante Vorteile für die Haushaltswirtschaft, über die im Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung bereits mündlich vorgetragen wurde:
- Ein auf zwei Jahre erweiterter Planungshorizont reduziert den administrativen Aufwand in der Verwaltung auf allen Ebenen. Die nicht unerheblichen Arbeiten zur Sammlung, Bewertung und Verhandlung der Mittelanmeldungen werden reduziert. Die Verwaltung kann in dieser Zeit an anderen Projekten arbeiten.
- Ebenfalls wird der Aufwand für die politischen Arbeiten am Haushaltsplan reduziert. Die zeitaufwändigen Vorbereitungen und Beratungen sind nur noch zu Beginn des jeweils ersten Haushaltsjahres erforderlich.
- Ein zweijähriger Planungshorizont ermöglicht eine bessere Planbarkeit der Mittelbedarfe. Längerfristige Festlegungen fördern die finanzielle Eigenverantwortung in den Fachdiensten und ermöglichen ein Handeln über einen Zeitraum von faktisch nur 9 Monaten hinaus. Herausforderungen wie Konsolidierung, Personalwirtschaft oder Investitionssteuerung sind in einem verlängertem Planungszeitraum besser zu bewältigen.
- Die Ausführung des Haushaltsplanes profitiert im zweiten Jahr von der dann nicht mehr erforderlichen Genehmigung der Haushaltssatzung. Die mit Unsicherheiten und Beschränkungen behaftete vorläufige Haushaltsführung kommt nicht zum Tragen.
- Aufgrund von Erfahrungswerten ist zu erwarten, dass durch frühere Ausschreibungen günstigere Preise und damit wirtschaftliche Vorteile erzielt werden können.
- Gerade im Baubereich eröffnet der Doppelhaushalt die Möglichkeit, beschlossene Maßnahmen kontinuierlich abzuarbeiten.
- Das Etatrecht des Rates wird nicht beschränkt: Durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes kann auf notwendige Änderungen reagiert werden.
- Die Aufsichtsbehörde kann bei Ihrer Prüfung und Genehmigung die Zielbildung in der Haushaltswirtschaft besser erkennen und bewerten.
Aus der Aufstellung eines Doppelhaushaltes können sich auch Nachteile ergeben. Diese sind aus Sicht der der Verwaltung aber beherrschbar:
- Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes bedingt im ersten Jahr einen höheren Aufwand in der Planung und Beratung, da in der Mittelfristigen Finanzplanung ein weiteres Jahr mitgedacht werden muss.
- Das zweite Jahr der Planung ist durch den längeren Planungshorizont mit etwas höheren Unsicherheiten behaftet. Sich verschiebenden Bedarfen ist ggf. durch die dafür vorgesehenen Instrumente im Rahmen der Budgetierung oder durch über- und außerplanmäßige Beschlussfassungen zu begegnen.
- Bei zu gravierenden Abweichungen kann es zum Erfordernis eines Nachtragshaushaltes kommen. Dessen Aufwand für die Erstellung liegt aber in der Regel unter dem Aufwand für die Neuaufstellung des Gesamthaushaltes.
Die Antragsteller befürchten darüber hinaus, dass ein neu gebildeter Rat über den dann für das Jahr 2022 aufzustellenden Haushalt nicht zeitgerecht beschließen könne. Verzögerungen in der Beschlusslage bis zum Februar 2022 werden erwartet.
Dieses Risiko sieht die Verwaltung nicht: Bereits im Jahr 2019 wird der Haushalt am 28.10.2019 (und damit wenige Tage vor dem 01.11. als Konstituierungsdatum im Jahr 2021) eingebracht. Der Beschluss ist noch für das Jahr 2019 geplant. Dieses Zeitraster ließe sich aus Sicht der Verwaltung auch für einen Haushalt 2022 einhalten. Zudem liegen wesentliche Vorteile – wie oben dargestellt – auch im zweiten Haushaltsjahr (hier dem Jahr 2023), in dem dann keine Genehmigung erforderlich wäre. Letztlich würde ein Doppelhaushalt 2021/2022 (wie vom Antragsteller vorgeschlagen) das Etatrecht des neuen Rates für das erste Jahr seiner Periode beschränken.
In der Gesamtbewertung bleibt die Verwaltung dabei bei Ihrem Vorschlag, für die Jahre 2020/21 einem Doppelhaushalt aufzustellen.
