Beschlussvorlage - AN/0140/19-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion WG/Die PARTEI (Antrag Nr. AN/0140/19) "Zukünftige Finanzierung der Museumslandschaft in der Stadt Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Beteiligt:
- 41 Kultur
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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03.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird ggfs. in der Sitzung formuliert.
Sachverhalt:
Die Fraktion WG/Die PARTEI hat um folgende fünf Antworten gebeten:
- Laut "Kulturfinanzbericht 2018" wandten die deutschen Gemeinden 2015 für laufende Zwecke im Kulturbereich durchschnittlich 58,09 € je Einwohnerin und Einwohner auf. Von der Einwohnerzahl vergleichbare Städte wie Lüneburg (11. größte Stadt Niedersachsens) und Celle (12. größte Stadt Niedersachsens) wandten mit 97,45 € bzw. 94,31 € (siehe Anlage) 2015 (aktuellere Zahlen sind nicht statistisch abrufbar) dagegen fast doppelt so viel auf. Nach Gemeindegrößenklassen ergibt sich für 2015 folgende Statistik:
Bevölkerungszahl größer als 500.000 Einwohner: 140,29 €
Bevölkerungszahl 200.000 - 500.000 Einwohner: 141,74 €
Bevölkerungszahl 20.000 - 100.000 Einwohner: 45,27 €
Bevölkerungszahl 10.000 - 20.000 Einwohner: 22,90 €.
- Sh. unter 1.
Celle gilt zurecht seit Jahrzehnten als ausgewiesene Kulturstadt. Kultur ist der Grund für die Anziehungskraft auf Touristen und wird darüber hinaus als weicher Standortfaktor für unsere Stadt immer bedeutender. Zudem sind Kultur und kulturelle Bildung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer lebenswerten Stadtgesellschaft unabdingbar. Verwaltung und Kulturinstitutionen bemühen sich um Drittmittel, die seit jeher maßgeblich zur Finanzierung von Projekten und Institutionen beitragen.
- Die Einnahmen der Museen sind Bestandteil des Haushaltsplans der Gesellschaft zur Unterhaltung des Bomann-Museums GbR. Die Stadt Celle ist geschäftsführender Gesellschafter, der Museumsverein einer der Gesellschafter neben dem Landkreis Celle und der Ritterschaft. Die Einnahmen unterliegen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.
- Gem. § 19 des Vertrags der Gesellschafter zur Unterhaltung des Bomann-Museums kann der Gesellschaftervertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr erstmalig zum 01. April 1998 gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung nicht, so ist diese erst jeweils wieder zu einem fünf Jahre späteren Termin zulässig (01.04.2003; 01.04.208; 01.04.2013). Eine Kündigung ist somit erst wieder zum 01.04.2023 möglich.
Rechtsgrundlage für die Vereinnahmung der Eintrittsgelder ist der Gesellschaftervertrag. Paragraph 14 sagt aus: "die Eintrittsgelder des Museums fließen der Gesellschaft zu und dienen dem Betriebe des Museums und für Neuanschaffungen".
Hinsichtlich des gebührenfreien Eintritts am Samstag ab 13 Uhr liegt ein Beschluss der Gesellschafter (Stadt Celle, Landkreis Celle, Ritterschaft, Museumsverein Celle) vor. Dieser findet sich im Protokoll vom 19.10.2017 (Punkt 4). Eine Auswertung hierzu (Besucherzahlen) wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
- Sh. Ausführungen in der MV 0218/19 - Prüfung einer Kulturförderabgabe -
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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99,7 kB
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