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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0198/19

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der         B 214/ Altencelle“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Der Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 22.11.2018 wird entsprochen. Die Darstellung der Lage im Risikogebiet und die Begründung werden ergänzt.

 

-          Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 27.11.2018 wird teilweise durch Ergänzung der Begründung entsprochen; die Darstellung der „Fläche für Aufschüttungen“ bleibt ansonsten unverändert.

 

-          Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Uelzen mit Schreiben vom 19.11.2018 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Amts für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 28.11.2018 wird teilweise entsprochen indem in der Begründung die geplante Nutzung der Fläche für Aufschüttungen genauer beschrieben wird und der Umweltbericht und die Begründung ergänzt werden. Hinsichtlich der Zersiedlung des Außenbereichs wird der Stellungnahme nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme der NABU Gruppe Stadt Celle e.V. vom 29.11.2018 wird teilweise durch Ergänzung der Begründung entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde wird teilweise durch Ergänzung der Begründung entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise durch Ergänzung der Begründung entsprochen.

 

Die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der B 214/ Altencelle “ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 6,2 km

Größe des Plangebietes:ca. 1,5 ha

geplante Nutzungen:           Flächen für Aufschüttungen

 

 

Der Stadt Celle liegt ein Antrag des Vorhabenträgers Kurt Martens Tief- und Straßenbau GmbH, 29227 Celle über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Klein Ottenhaus“ vor. Die geplante Errichtung von Aufschüttflächen des Boden- und Baustoffrecyclings durch die Fa. Martens auf der Fläche in Klein Ottenhaus kann nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans erfolgen. Der Änderungsbereich liegt an der südöstlichen Grenze des Stadtgebietes im Ortsteil Altencelle. An der Westseite verläuft die Braunschweiger Heerstraße (B 214) und an der Südseite liegt die K 50 nach Wienhausen. Das Ziel der Planung ist die Errichtung von Aufschüttflächen für unbelastete zu brechende Güter und für zu siebende Böden. Der Einsatz einer mobilen Brechanlage auf einer befestigten Aufstellfläche wird nur temporär erfolgen. Mit dem Beginn der künftigen Nutzung im Plangebiet wird der temporäre Brechbetrieb der Fa. Martens auf dem Betriebsgrundstück Braunschweiger Heerstraße 115 in der Nähe des Plangebietes zeitgleich aufgegeben.

 

Der Bebauungsplan muss aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Plangebiet derzeit „Flächen für Landwirtschaft“ dar. Mit der 98. Änderung soll daher die Darstellung in „Flächen für Aufschüttungen“ geändert werden. Der Rat der Stadt Celle hat die Einleitung der dazu erforderlichen 98. Änderung des Flächennutzungsplanes am 27.09.2018 beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden in der Zeit vom 19.12.2017 bis zum 19.01.2018 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in der Sitzung am 14.11.2018 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden. Der Entwurf zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.10.2018 bis zum 29.11.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.10.2018 bis zum 29.11.2018. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Das Bauleitplanverfahren wird von dem Büro Geffers aus Hannover in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt. Die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch die Ingenieurgemeinschaft agwa, Hannover. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

Die eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine; die Kosten werden vom Investor getragen. Nur personeller Betreuungsaufwand.

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

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Anlagen

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