Beschlussvorlage - BV/0258/19
Grunddaten
- Betreff:
-
100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Wohngebiet Blaues Land" Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Garßen
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“, mit Planzeichnung und Textfestsetzungen sowie der dazugehörenden Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Garßen
Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 6,2 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:rd. 7,0 ha
geplante Nutzung:Allgemeines Wohngebiet
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ sowie die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Blaues Land“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.04.2019 bis 04.06.2019, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 26.04.2019 bis 29.05.2019 statt.
Der Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung wurde am 20.04. 2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadt Celle möchte neue und attraktive Wohnbauflächen schaffen. Neben Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und Nachverdichtung werden auch bevorzugte Lagen am Stadtrand berücksichtigt. Um der andauernden hohen Nachfrage nach Eigenheimstandorten zu begegnen, sollen durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die verbindliche Bauleitplanung vorbereiten.
Der Geltungsbereich der 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle umfasst eine ca. 7,0 ha große Fläche am nördlichen Ortsrand von Celle, Ortsteil Garßen. Der Ände-rungsbereich liegt westlich der B 191 in durchschnittlich 300m Entfernung und wird begrenzt durch die Straßen Garßloh- südlich, Zum Hartsteinwerk - nordöstlich und westlich durch die Straße Riethkamp.
Westlich und südlich schließen sich Wohnbauflächen (Einfamilienhäuser) an, im Norden und Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen, was auch der gegenwärtigen Nutzung des Plangebietes entspricht.
Gemäß § 8 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungs-plan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennut-zungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 16 Gar Blaues Land als landwirtschaftliche Fläche dar. Gemäß § 8 Abs.3 BauGB soll parallel zur 100. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 Gar „Blaues Land“ beschlossen werden. Dazu ist die Änderung der Nutzung des Plangebietes von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan darzustellen.
Die Anhörung des Ortsrates erfolgte gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG am 03. Juli 2019 in Garßen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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460,4 kB
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