Beschlussvorlage - BV/0231/19
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 154 "Wohngebiet am Regeberg" - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2019
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Wietzenbruch
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 154 der Stadt Celle „Wohngebiet am Regeberg“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme des Fachdienstes 64, Untere Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, Immissionsschutzbehörde und Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 16.05.2019 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme des Landkreis Celle mit Schreiben vom 27.05.2019 wird nicht entsprochen.
- Der Stellungnahme des NABU Gruppe Stadt Celle e.V. mit Schreiben vom 07.06.2019 wird nicht entsprochen.
- Der Stellungnahme des BUND KG Celle mit Schreiben vom 07.06.2019 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 07.06.2019 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Schreiben vom 07.06.2019 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme des Bürgers A mit Schreiben vom 07.06.2019 wird nicht entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 154 der Stadt Celle „Wohngebiet am Regeberg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebiets: Wietzenbruch
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4,3 km (Stadtkirche)
Größe des Geltungsbereichs: ca. 1,8ha
Geplante Nutzungen: Wohngebiet
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 der Stadt Celle "Wohngebiet am Regeberg" beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 26.06. bis 25.07.2018 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 26.06. bis 25.07.2018 statt.
Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 07.05. bis 07.06.2019 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 03.05. bis 07.06.2019 statt.
Der Ortsrat Wietzenbruch ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.08.2019 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Inhalt der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf siedlungsnahen Grünflächen. Der Bereich am südöstlichen Rand des Ortsteils Wietzenbruch, Ecke Regeberg/Steindamm weist aufgrund der infrastrukturellen günstigen Lage Entwicklungspotenzial auf, so dass der Bereich für eine Wohnbauentwicklung gut geeignet ist und einer Wohnbebauung zugeführt werden kann. Es ist beabsichtigt ein Teil der Lücke im Siedlungsgefüge durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften zu schließen. Die vorhandene Bebauung am südöstlichen Ortsrand wird dadurch weitestgehend geschlossen. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße Steindamm und den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 (2. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Wietzenbruch-Süd“. Im Norden wird dieser Teil durch eine Hofanlage sowie mehrere Wohnhäuser begrenzt. Im Osten schließt sich jenseits einer landwirtschaftlich genutzten Fläche der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 (1. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Kanaltrift“ an. Die südliche Grenze dieses Bereichs bildet die Straße Regeberg.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle sind die Flächen nördlich der Straße Regeberg als Wohnbauflächen dargestellt. Die im Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen lassen sich daraus entwickeln.
Durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan ist diese Darstellung, auch hinsichtlich der zulässigen Immissionen, bereits zu berücksichtigen. Die Voraussetzungen für die Entwicklung dieser Fläche sind somit gegeben und erfolgt außerhalb der südlich angrenzenden und als Sperrgebiet dargestellten Fläche.
Darüber hinaus ist der Bereich am Regeberg bereits durch Wohnbebauung vorgeprägt. Mit der Errichtung eines neuen Wohnbaugebietes wird nicht dichter an dem Heeresflugplatz herangerückt, als die umliegende Bestandsbebauung, sodass keine Einschränkungen des Heeresflugplatzes zu erwarten sind. Der Hinweis auf die Existenz, die mögliche Entwicklung des Heeresflugplatzes und mögliche Immissionen aus dem Flugbetrieb sowie ein Klageverzicht gegenüber der Bundeswehr sollen in die Kaufverträge aufgenommen werden und im Grundbuch gesichert werden.
Geplant ist ein aufgelockertes und durchgrüntes Neubaugebiet als Eigenheimsiedlung mit freistehenden Einfamilienhäusern mit einer einheitlichen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude. Insgesamt soll das Neubaugebiet Platz für etwa 18 Baugrundstücke bieten. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans sollen zwei Bautypen (Einfamilienhaus mit Satteldach und Stadtvilla) mit möglichen Varianten räumlich gegliedert und zusammengefasst werden. Auch Doppelhäuser sollen errichtet werden dürfen. Ein Grünzug begrenzt das Plangebiet im Norden, in dem auch der vorhandene Baumbestand erhalten werden soll. Straßenbegleitend sollen weitere Einzelbäume gepflanzt werden. Die Grundstücke des neuen Wohngebietes werden zum einen über die vorhandenen Straßen Regeberg / Steindamm und zum anderen über eine Stichstraße mit Wendehammer, die an die Straße Regeberg angebunden wird, erschlossen.
Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird auf einem ca. 3,1 ha großen Flurstück in Altencelle eine Extensivierung des derzeit intensiv genutzten Grünlandes durchgeführt. Die Maßnahme auf der im Eigentum des Vorhabenträgers stehenden Fläche wird durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,4 kB
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2
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486,6 kB
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1,9 MB
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1,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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893,1 kB
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