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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0210/19-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Siehe Ursprungsvorlage BV/0210/19

 

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Sachverhalt:  

Mit dieser Strichvorlage werden ergänzende Erläuterungen zur BV/0210/19 gemacht. Insbesondere wird hiermit Stellung bezogen auf den AN/0256/19, eingebracht am 20.08.2019 durch den Fraktionsvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, Bernd Zobel. Zudem werden Anregungen und Fragestellungen aus den mittlerweile geführten Gesprächen und Ortsratssitzungen berücksichtigt.

Weiterentwicklung der Ganztagsschule in Celle mittels eines zeitgemäßen pädagogischen Konzepts (kurz: „Die Jahrhundertchance“)

Seit über 10 Jahren haben sich die Celler Grundschulen von traditionellen „Lehranstalten“ zu offenen Ganztagschulen entwickelt. Viele der Celler Grundschülerinnen und -schüler im Alter zwischen 6 und 10 Jahren verbringen 5 bis 10 Stunden in der Schule. In der heutigen inklusiven Ganztagsgrundschule lernen und leben Kinder in heterogenen Lerngruppen, und die Schulen beheimaten diese räumlich und sozial. Kooperatives Lernen in Gruppen- und Partnerarbeit sowie individuelles selbstverantwortliches Lernen ermöglichen den Erwerb von Kompetenzen, die Grundlage für anwendbares Wissen sind. Der Lehrervortrag ist nur eine von unterschiedlichen Methoden des Lernens. Die moderne Grundschule ist eine Lernhaus, dass die Bedarfe berücksichtigt und eine erfolgreiche Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler sichert. In einer konventionellen Flurschule ist die Entwicklung eines zukunftsorientierten pädagogischen Ganztagskonzepts nicht möglich. Die angestrebten Um– und Neubauprojekte bei den Celler Grundschulen erbringen die Chance für ein leistungsfähiges Bildungsangebot.

Weitergehende Aussagen zu den angestrebten päd. Konzepten lassen sich seitens der Verwaltung nicht treffen. Die Grundschulen sind eigenständig, d.h. sie entscheiden über und entwickeln ihre Konzepte selbst.

Die Verwaltung liefert optimale Rahmenbedingungen, indem sie die gewünschte Beratung finanziert und baulich berücksichtigt.

 

Externe Expertise zur Umsetzung der geplanten Prozesse

Um die angestrebte Veränderung der Celler Schullandschaft durchzuführen bedarf es aus Gründen der fachlichen Legitimation des umfassenden Vorhabens und auf Wunsch und ausdrückliche Bitte der Stakeholder (z.B. Rektorenkonferenz, Stadtelternrat) der Moderation und Begleitung durch einen externen Berater.

Dieser sollte sowohl umfassende Kenntnisse von (Mega-)trends in pädagogischen Konzepten als auch in der Umsetzung und Anpassung von architektonischen Erfordernissen zur Umsetzung der genannten Konzepte besitzen. Eine ausgezeichnete Kenntnis der niedersächsischen Schullandschaft- und – gesetzgebung ist ebenso erforderlich wie nachgewiesene Referenzen, die zu erfolgreicher Umsetzung neuer Schulbauten mit zeitgemäßen pädagogischen Konzepten führte.

Dies vereint Stefan Niemann mit dem Büro „Sichtweise“. Er genießt das uneingeschränkte Vertrauen der Celler Rektorenkonferenz.

Es ist beabsichtigt, das Büro „Sichtweise“, Herrn Stefan Niemann, ab Herbst 2019 integriert in der Bauplanung mit der Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für die Zusammenführung der GS Altstädter und Blumlage sowie mit einem moderierten Prozess zum Schulneubau am Standort der GS Bruchhagen zu beauftragen. Neben der Verwaltung (Bauplanung und Schule) werden in die Prozesse der Stadtelternrat, die Rektorenkonferenz, Kollegien der Schulen sowie Schülervertreter einbezogen. Regelmäßige Information der Politik ist vorgesehen. Stefan Niemann ist derzeit direkt vom Kultusministerium Niedersachsen verpflichtet worden, das Projekt „BILDUNG 2040“ zu moderieren und durchzuführen.

 

 

Der Prozess

Geplant ist je ein moderierter, partizipativer, bauplanungsbegleitender Prozess für die beiden Schulstandorte Blumlage und Westercelle. Die Veranstaltungen innerhalb der Prozesse erfordern die Einbindung verschiedene Interessengruppen

1.       Termin (Arbeitskreis): SchulleiterInnen und ihre Vertreter, ein Vertreter Rektorenkonferenz, Verwaltung (Bau und Schulamt), ein Vertreter Stadtelternrat

2.       Termin (Informationsveranstaltung): die oben genannten + 1. und 2. Vorsitzende Schulausschuss, Ortsbürgermeister, Elternvertreter, Landesschulbehörde

3.       Termin (zweitägige Klausur): die unter 1. Genannten + Kollegien.

 

Vorstellung der BV/0210/19 in den betroffenen Ortsräten

Vom 20. bis 22. August berichtete die Verwaltung in den öffentlichen Ortsratssitzungen Blumlage / Altstadt, Westercelle und Neuenhäusen. Die Diskussionen waren engagiert, das Interesse der Öffentlichkeit schwankte zwischen 3 Gästen (Blumlage / Altstadt), ca. 30 Gästen in Westercelle und ca. 15 Gästen in der OR-Sitzung Neuenhäusen.

Der OR Westercelle beantragte die Durchführung einer Einwohnerversammlung.

Auf Vorschlag beschloss der OR Neuenhäusen einstimmig mit drei Enthaltungen getrennt über die ersten beiden Absätze des Antrages der SPD-Fraktion im Ortsrat Neuenhäusen vom 30. Juli zum Erhalt der Altstädter Schule abzustimmen.

 

1. Absatz

Der Ortsrat beschließt, dass der Rat der Stadt Celle die Altstädter Schule in Neuenhäusen weiterhin behalten und erhalten möge – zumindest bis zur Vorlage eines von Experten wie den Celler Grundschulrektoren erstellten Gutachtens zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Grundschulstruktur in Celle.

Abstimmungsergebnis zu Absatz 1:

Einstimmig mit fünf Enthaltungen bestätigt.

 

2. Absatz

Der Ortsrat spricht sich entschieden gegen den Verkauf des einmaligen, herausragenden kulturellen Erbes der Stadt aus, der denkmalgeschützten Glasschule, die zu den zehn bedeutendsten Bauwerken des Bauhausstils zählt.

Abstimmungsergebnis zu Absatz 2:

Mehrheitlich mit vier Nein-Stimmen, drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

 

Veränderungen der Schulbezirksgrenzen

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen im Moment noch nicht notwendig ist. Legt man einen Radius von 2 km über die Standorte Blumlage und Bruchhagen, so sind die bisherigen Schulbezirke Altstadt und Nadelberg komplett in diesen Radien enthalten. Vereinzelt kann es in den Randbereichen der Schulbezirksgrenzen zu einer Entfernung über 2 km kommen, wenn man nicht die Luftlinie als Maßstab anlegt, sondern den tatsächlich zu gehenden Fußweg.  In diesen Bereichen wird man über eine Änderung der Schulbezirksgrenzen nachdenken. Dies wird rechtzeitig geschehen. Die Verwaltung wird sicherstellen, dass der Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ beibehalten wird.

Auswirkungen auf benachbarte Grundschulen

Sofern die Veränderung der Schulbezirksgrenzen nötig wird, kann das in den benachbarten Grundschulen dazu führen, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) dort leicht erhöht. Auswertungen aus dem Einwohnermeldeprogramm haben ergeben, dass je Schulbezirk und Geburtsintervall 0 – 4 Kinder betroffen sein werden.

Abgesehen von der Grundschule Hehlentor sind in keiner anderen Schule die Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Aufnahme von 4 Kindern in einem Jahrgang stellt für keine Schule ein Problem dar.

Wohngebiet Allerinsel

Es ist vorgesehen, durch spätere Anpassung der Schulbezirke das geplante Wohngebiet „Allerinsel“ der Grundschule Klein Hehlen zuzuordnen. Die Grundschule Klein Hehlen wird nach dem Wiederaufbau der ehemaligen Sprachheilschule ausreichend Aufnahmekapazitäten haben (ca. 12 zusätzliche Unterrichtsräume), um SuS dieses Wohngebietes, bestehend aus ca. 500 Wohneinheiten, aufzunehmen.

Maximale 4-Zügigkeit der Grundschule Klein Hehlen

Die Grundschule Klein Hehlen ist durchgängig dreizügig mit einem Klassenteiler von aktuell 21 SuS (max. möglich = 26). Aufgrund ihrer künftigen Größe kann sie problemlos auch vierzügig betrieben werden. Vierzügigkeit bedeutet eine maximale Schülerzahl von 416, was gegenüber der aktuellen Schülerzahl von 252 eine Steigerung von 65 % bedeuten würde (absolut + 164 SuS). Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine solche Steigerung, auch unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung auf der Allerinsel und des Wohngebietes Kieferngrund II, nicht zu erwarten.

Statistische Betrachtung

Die Auswertung auf Seite 7 der Beschlussvorlage 0210/19 arbeitet mit den bekannten Geburtenzahlen der Geburtenjahrgänge 2013 bis 2018 in den betreffenden Schulbezirken, SuS also, die in den Jahren 2019 bis 2023 eingeschult werden. Der durchschnittliche Rückgang der SuS von 13,8 % in diesem Zeitraum bedeutet natürlich nicht, dass die Schülerzahlen in den darauffolgenden Jahren weiterhin so sinken mit der Folge, dass dann irgendwann gar keine Kinder mehr geboren und eingeschult werden. Hier wird lediglich der Zeitraum von 2019 bis 2023 betrachtet und die Prognose gewagt, dass die Zahl der SuS sich auf niedrigerem Niveau als heute einpendelt.

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 665 SuS an den Celler Grundschulen eingeschult. Aktuell im Jahr 2019 beträgt die Schülerzahl 624 SuS.

Die Prognose der Schülerzahlen für die betrachteten Grundschulen Altstadt, Blumlage, Bruchhagen und Nadelberg betrug 161 SuS, tatsächlich wurden an diesen vier Schulen 129 SuS eingeschult.

In den dazwischenliegenden Jahren gab es Ausschläge nach oben und unten (max.= 680 SuS, min= 570 SuS), z.B. bedingt durch den Zuzug geflüchteter Menschen. Die Tendenz zeigt aber, dass die Schülerzahlen sich nach unten entwickeln.

Die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur insgesamt, z.B. durch Generationenwechsel, lassen sich nach Ansicht der Verwaltung nicht veritabel vorhersagen. Die Bevölkerung insgesamt altert langsam, ein Generationenwechsel passiert schleichend. Grundschulkinder durchlaufen die Grundschule innerhalb von vier Jahren und besuchen dann weiterführende Schulen. Schwankungen in den Schülerzahlen in die eine oder andere Richtung wird es immer wieder geben. In der Vergangenheit konnte die Verwaltung hier immer mit der Anpassung von Schulbezirksgrenzen gegensteuern.

Die unten abgedruckten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung der Bertelsmann Stiftung sind Auszüge aus dem Internet vom 21.08.2019. (Quellen: https://www.wegweiser-kommune.de/kommunale-berichte/demographiebericht)

 

 

Einschulungszahlen 2019/20

 

Schule

tatsächlich 2019

Prognose 2019

Differenz

 

Kl.

Schül.

 

 

GS Altencelle

2

33

46

-13

GS Altstadt

1

20

53

-33

GS Blumlage

2

34

40

-6

GS Bruchhagen

2

37

42

-5

GS Garßen

2

38

27

11

GS Gr. Hehlen

2

33

48

-15

GS Heese-Süd

2

47

68

-21

GS Hehlentor

3

59

81

-22

GS Katholische

2

41

44

-3

GS Kl. Hehlen

3

56

57

-1

GS Nadelberg

2

38

26

12

GS Neustadt

2

42

46

-4

GS Vorwerk

2

48

45

3

GS Waldweg

3

54

45

9

GS Wietzenbruch

2

44

54

-10

 

32

624

722

-98

 

Präzisierung des Schulwegekonzepts GS Bruchhagen

In dem aktuell dieser Strichvorlage beigefügten Schulwegekonzept hat die Fachverwaltung nachgearbeitet und präzisiert. Zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen östlich der B3 und an der B3 in südlicher Richtung werden umgesetzt.

 

Schulwegekonzept GS Altstadt

Die Kinder der Sprachheilschule, die künftig in der Altstädter Schule beschult werden sollen, werden überwiegend mit Kleinbussen zur Schule gefahren und wieder abgeholt. Hier wird ggf. ein Verkehrskonzept zu erstellen sein.

 

Finanzielles

  • Der Standort Blumlage wird nach aktueller Planung in zwei Schritten ertüchtigt. Zunächst wird in einem ersten Schritt die Schule saniert und die Mensa vergrößert. Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden ergriffen, ein Ruheraum für die Kinder wird eingerichtet und der Musikraum wird in das Erdgeschoss verlegt. Das Kostenvolumen beträgt ca. 1.900.000 €.
  • In einem zweiten Schritt soll der Mobiltrakt saniert werden. Geplant ist, dort einen Veranstaltungsraum unterzubringen. Die geschätzten Kosten betragen hier 1.700.000 €.
  • Ggf. sind zur Umsetzung der Schul- und Raumkonzepte zusätzliche Haushaltsmittel bereit zu stellen.
  • Auf Wunsch der Lehrer und Eltern der betroffenen Schulen wird ein Berater den Prozess begleiten (siehe dazu BV 0210/19). Die Kosten für die Beraterleistung sind marktüblich.

Warum kann die Sprachheilschule nicht in die GS Blumlage?

Nach Auszug des LK aus der GS Blumlage sind 11 Räume freigezogen. Die Sprachheilschule mit ihren kleineren Klassenteilern benötigt jedoch mindestens 15 Unterrichts- und zusätzliche Gruppenräume.

 

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Anlagen

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