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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0189/19-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Celle beschließt, dem Antrag (Zitat: "Die Gruppe stellt den Antrag, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022 vorzulegen. Für 2020 gibt es einen einjährigen Haushalt.") nicht zu entsprechen.

 

  1. Der Rat der Stadt Celle beauftragt die Verwaltung, für die Jahre 2020/2021 einen Doppelhaushalt aufzustellen und zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Der Antrag der Gruppe GRÜNE/WG/PARTEI ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Zu 1.

 

In der Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung wurde deutlich, dass Unklarheit zum Beschlusstext der Vorlage Nr. AN/0189/19-1 bestand. Der hier vorgelegte Beschlusstext gibt das Antragspetitum zur Klarstellung ergänzend wieder.

 

In der Sache kommt die Verwaltung zu keinem anderen Ergebnis: Sie ist weiter der Auffassung, dass das Etatrecht des jeweils gewählten Rates mit dessen Wahlperiode endet und ein neu gewählter Rat bereits zu Beginn seiner Wahlperiode die Möglichkeit haben sollte, sein Etatrecht auszuüben.

 

Die Befürchtungen der Antragsteller, dass ein neu gebildeter Rat zu Beginn seiner Wahlperiode den (hier für das Jahr 2022) aufzustellenden Haushalt nicht zeitgerecht beschließen könne, teilt die Verwaltung nicht. Als Beispiel reflektiert sie dazu auf die aktuellen Zeitplanungen zum Haushalt des Folgejahres:

 

Die Einbringung ist hier für den 28.10. vorgesehen, der Beschluss für den Monat Dezember. Ein vergleichbares Zeitfenster (Einbringung Anfang November) könnte für einen neu gewählten Rat geschaffen werden.

 

 

Zu 2.

 

Die Verwaltung ist von den Vorteilen eines Doppelhaushaltes weiter überzeugt. Anders als in Vorperioden ist mittlerweile ein finanzwirtschaftlicher Stand erreicht, der diesen Schritt vertretbar erscheinen lässt. Die Vorteile lassen sich wie folgt skizzieren:

 

  • Ein auf zwei Jahre erweiterter Planungshorizont reduziert den administrativen Aufwand in der Verwaltung auf allen Ebenen der Verwaltung. Die nicht unerheblichen Arbeiten zur Sammlung, Bewertung und Verhandlung der Mittelanmeldungen werden reduziert.

 

  • Ebenfalls wird die politische Arbeit am Haushaltsplan reduziert. Die zeitaufwändigen Vorbereitungen und Beratungen sind nur noch zu Beginn des jeweils ersten Haushaltsjahres erforderlich. Freiwerdende Ressourcen können in anderen Projekten verwendet werden.

 

  • Ein zweijähriger Planungshorizont fördert neben einer besseren Planbarkeit der Mittelbedarfe die finanzielle Eigenverantwortung in den Fachdiensten. Der Horizont des Handelns wird über einen Zeitraum von faktisch nur 9 Monaten hinaus aufgeweitet.

 

  • Die Ausführung des Haushaltsplanes profitiert im zweiten Jahr von der dann nicht mehr erforderlichen Genehmigung der Haushaltssatzung. Die mit Unsicherheiten und Beschränkungen behaftete vorläufige Haushaltsführung kommt nicht zum Tragen.

 

  • Aufgrund von Erfahrungswerten ist zu erwarten, dass durch frühere Ausschreibungen günstigere Preise und damit wirtschaftliche Vorteile erzielt werden können. Gerade im Baubereich eröffnet der Doppelhaushalt die Möglichkeit, beschlossene Maßnahmen kontinuierlich abzuarbeiten.

 

  • Das Etatrecht des Rates wird nicht beschränkt: Durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes kann auf notwendige Änderungen reagiert werden.

 

  • Die Aufsichtsbehörde kann bei ihrer Prüfung und Genehmigung die Zielbildung in der Haushaltswirtschaft besser erkennen und bewerten.

 

Potentielle Nachteile eines Doppelhaushaltes sind aus Sicht der der Verwaltung beherrschbar:

 

  • Das zweite Jahr der Planung ist durch den längeren Planungshorizont mit etwas höheren Unsicherheiten behaftet. Sich verschiebenden Bedarfen ist ggf. durch die dafür vorgesehenen Instrumente im Rahmen der Budgetierung oder durch über- und außerplanmäßige Beschlussfassungen zu begegnen.

 

  • Bei zu gravierenden Abweichungen kann es zum Erfordernis eines Nachtragshaushaltes kommen. Dessen Aufwand für die Erstellung liegt aber in der Regel unter dem Aufwand für die Neuaufstellung des Gesamthaushaltes.

 

In der Gesamtbewertung bleibt die Verwaltung bei ihrem Vorschlag, für die Jahre 2020/21 einem Doppelhaushalt aufzustellen.

 

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