Beschlussvorlage - BV/0111/19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Taxitarifordnung vor dem Hintergrund der Erhöhung des Mindestlohnes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 51 (1) Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr und den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Celle die 3. Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).
Sachverhalt:
Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) hat festgestellt, dass die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis fehlerhaft ist. Diese Daten sind der Stadt Celle vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. falsch übermittelt worden. Die Verordnung muss entsprechend angepasst werden.
§ 2 (2) erhält folgenden Wortlaut:
Der Grundpreis beträgt für jede Fahrt € 3,90 (€ 4,30)*. In diesem Preis ist das Entgelt für die Fahrleistung für eine besetzt zu fahrende Wegstrecke bis zu 43,48 m (41,67 m)* oder 16,36 Sekunden Wartezeit anteilig enthalten.
§ 2 Abs. (4) erhält folgenden Wortlaut:
Außerdem werden für jede angefangenen 16,36 Sekunden verkehrsbedingte Wartezeit € 0,10 berechnet. Das entspricht € 22,00 je volle Stunde. Als verkehrsbedingte Wartezeit gilt jedes verkehrsbedingte Halten und Langsamfahren des Taxis mit einer Fahrgeschwindigkeit bis 9,57 km/h (9,17 km/h)* bei einer Fahrstrecke bis 3000 m, 10,48 km/h (10,00 km/h)* für die Strecke 3000 m bis 6000 m bzw. 12,22 km/h (11,58 km/h)* ab 6000 m Fahrstrecke.
*Werte in ( ) = an Werktagen (Montag-Samstag) von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr sowie am 24.12. und 31.12. von 13:00 bis 24:00 Uhr
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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2
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18,3 kB
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