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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0192/19-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle mit der Ergänzung zu § 8 Abs. 4 Punkt c) - Stromkosten berechnet nach der Wohnfläche 0,87€/m². Begrenzt auf die Höhe der in den einzelnen Sozialleistungen enthaltenen Regelsatzanteile.

 

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Sachverhalt:

Der Betriebsausschuss der Celler Zuwanderungsagentur hat in seiner Sitzung am 05.09.2019, nach Antrag durch Ratsherrn Engelen, zu BV/0192/19 einstimmig beschlossen, dem Rat die Satzungsänderung mit einer Erweiterung des Beschlussvorschlags zu empfehlen.

 

Eine Deckelung der Nutzungsgebühr für Strom auf die Höhe des im jeweiligen Regelsatz enthaltenen Anteils betrifft zum Zeitpunkt der Datengrundlage für die Gebührenkalkulation ca. 18 von 141 Fälle. Der Verwaltungsaufwand wäre allerdings bei dieser Abrechnungsart höher, da kontinuierlich die Veränderungen der Regelbedarfsstufen, z.B. aufgrund des Alters, überwacht werden müssten. Dieser Mehraufwand würde wiederum in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.

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